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C.3.3.2. Der Individualname der Institution wird als s.-Verweisung
auf die Bündelungsstelle eingelegt.
Beispiel: Zentrumspartei s. Partei / Deutschland /
Zentrumspartei
C.3.3.3.
Katalog der als Hauptschlagwörter zugelassenen Institutionen
gattungsbegriffe: 2 )
Akademie
Archiv
Auslandshandelskammer
Bank
Bibliothek
Druckerei
Freikorps, Freimaurerloge
Genossenschaft
Gewerkschaft
Hafen
Handelskammer
Hochschule
Industrie- u.
Handelskammer
Kirche [Inst.]
Kloster
Krankenhaus
Ministerium
Museum
Parlament
Partei
Schule
Stift
Stiftung
Theater
Universität
Verlag
Versicherungsgesellschaft
C.3.3.4. Die Bündelung wird aufgehoben, wenn der Name einer Insti
tution als Nebenschlagwort in anderen Schlagwortfolgen er
scheint.
Beispiel: Parteifinanzierung / Deutschland [BRD] /
F.D.P.
C.3.4. Ebenso wie Institutionen, die unter ihrem Institutionengat
tungsbegriff gebündelt werden, werden die Benennungen von
Baulichkeiten behandelt:
Burg Palast
Denkmal (nebst Komposita) Rathaus
Kanal Schloß
Kastell Tempel
Kirche [Bau] u. a.
C.4. Geographische und ethnographische Schlagwörter
C.4.1. Geographische und ethnographische Schlagwörter sind die Be
nennungen und Bezeichnungen von Ländern, Völkern, Stäm
men, Landschaften, Regionen, Orten, Gebirgen, Bergen,
2 ) Neue Institutionengattungsbegriffe können nur im Einvernehmen mit dem Leiter
des Schlagwortkatalogs aufgenommen werden.