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C.5. Zeitbestimmungen
C.5.1. Zeitbestimmungen dienen der chronologischen Eingrenzung
und Ordnung von Schlagwörtern oder Schlagwortreihen.
C.5.2. Es sind 3 Arten von Zeitbestimmungen zu unterscheiden:
C.5.2.1. Die Bestimmung eines Zeitausschnitts innerhalb eines histo
rischen Ablaufs wie etwa
Deutschland / Geschichte /... .
Kolonialpolitik / Frankreich / ... .
Wirtschaftsgeschichte / Lateinamerika / ... .
C.5.2.2. Die Angabe des Zeitpunktes oder des Zeitraumes eines durch
Anfang und Ende bestimmten historischen Einzelereignisses
wie etwa
Machtergreifung / Nationalsozialismus /...-.
Bürgerkrieg / Spanien / ... .
Bauernbefreiung / Rußland / ... .
Kellogpakt
Kubakrise
C.5.2.3. Die Angabe einer Epoche wie etwa
Altertum
Antike
Renaissance
vorkolumbianische Zeit
C.5.3. Zeitausschnitte (nach C.5.2.1.) werden durch die Angabe des
Jahrhunderts und (gegebenenfalls) des Jahrzehnts des Beginns
und des Jahrhunderts und (gegebenenfalls) des Jahrzehnts des
Endes dargestellt.
Beispiele: / Jh. 14-15
/Jh. 14-Jh. 15, Jz. 3
/Jh. 14, Jz. 4-Jh. 16, Jz. 7
C.5.3.1. Für die Feststellung des Beginns eines Jahrhunderts oder eines
Jahrzehnts gilt folgende Regelung:
ab 1. Januar 1-800 = Jh. 19, Jz. 1
ab 1. Januar 1810 - Jh. 19, Jz. 2
ab 1. Januar 1820 = Jh. 19, Jz. 3
usw.
C.5.3.2. Liegt der anzugebende Zeitausschnitt innerhalb eines Jahrhun-