Full text: Die Praxis des gleitenden Übergangs in den Ruhestand

sicherlich nicht für alle, aber eine attraktive Regelung für einen Teil- 
bereich von Leuten." 
Der letzlich zustandegekommene Tarifvertrag ist dabei selbstverständlich 
wie jeder Tarifvertrag — als eine konsensuelle Konfliktlösung, als 
Kompromiß zu verstehen, insbesondere was den persönlichen Geltungs — 
bereich der Regelungen anbelangt. Dabei muß gesehen werden, daß auch 
die IG Chemie dem Flexibilisierungsgedanken sehr positiv gegenübersteht 
und das Verhältnis zwischen ihr und den Arbeitgebern als relativ offen 
und kooperativ bezeichnet werden kann. 
Die Staffelung der Altersregelung in dem Sinne, daß ab 58 Jahren nur 
amtlich anerkannte Schwerbehinderte und ab 59 Jahren nur solche 
Arbeitnehmer den Vorruhestand in Anspruch nehmen können, die in den 
letzten 15 Jahren ohne wesentliche Unterbrechung in vollkontinuierlicher 
Wechselschicht gearbeitet haben und deshalb regelmäßig Sonntagsarbeit 
leisten mußten, das Gros der Beschäftigten aber erst mit Vollendung des 
60. Lebensjahres über den Vorruhestand ausscheiden können, dies ist 
immer im Verhältnis zu sehen mit der finanziellen Ausstattung der Re- 
gelung, der Einführung einer Überforderungsgrenze von 5% oder auch der 
konkreten Ausgestaltung der Alters — Teilzeitarbeit. Daß. Frauen, sofern sie 
nicht Schwerbehinderte sind, in vollkontinuierlicher Wechselschicht arbei-— 
teten oder erst nach dem 60. Lebensjahr in Rente gehen können, prak-— 
tisch vom Vorruhestand ausgeschlossen sind, ist dabei ein weiterer Preis 
auf dem Weg zu einer konsensuellen Tariflösung gewesen. 
Bezüglich des GÜR einigte man sich schließlich auf das 58. Lebensjahr 
als frühesten Beginn der Regelung, d.h. jeder mindestens 58jährige 
Arbeitnehmer, der unter den persönlichen Geltungsbereich des Mantel -—- 
tarifvertrages fällt (vgl. $ 1 des Tarifvertrages) und eine mindestens zehn -— 
jährige, ununterbrochene Betriebszugehörigkeit nachweisen kann, kann den 
GÜR verlangen. Die Arbeitszeit wird dabei auf 20 Stunden/Woche redu-— 
ziert, wobei der Arbeitnehmer für den ausfallenden Teil der bisherigen 
regelmäßigen Arbeitszeit eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70% des 
hierauf entfallenden Arbeitsverdienstes erhält. 
Anders als in der Zigarettenindustrie bedarf es in der chemischen 
Industrie nicht der "Dreieinigkeit” durch Arbeitnehmer, Betriebsrat und 
Personalleitung. Der Anspruch auf den Vorruhestand kann insbesondere 
von der Unternehmensleitung nicht zurückgewiesen werden, sofern der 
Arbeitnehmer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und die 5% -— Über — 
forderungsgrenze noch nicht ausgeschöpft ist. Was den Wunsch des 
Arbeitnehmers nach Alters — Teilzeitarbeit angeht, so kann dieses Verlan- 
gen vom Arbeitgeber nur dann abgelehnt werden, wenn er stattdessen den 
Vorruhestand anbietet. Über diesen Weg der Ablehnung des GUR- 
Antrages können auch nicht —-schwerbehinderte 58jährige Arbeitnehmer 
oder insbesondere auch Frauen in den Vorruhestand gehen. Der Arbeit - 
MM
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.