Arbeitnehmer
(mit mind. 10jähriger ununterbrochener
Betriebszugehörigkeit)
. ab Vollendung des
50. Lebensjahres
ab Vollendung des
539. Lebensjahres,
sofern sie in den
letzten 15 Jahren ir
vollkontinuierlicher
Nechselschicht ge-
arbeitet haben
ab Vollendung des
58. Lebensjahres,
sofern sie amtlich
anerkannte Schwer-
oehinderte sind
fund nicht vorher in
Alters-Teilzeitarbeit
beschäftigt waren)
Anspruch auf
Jorruhestand
ab Vollendung des
58. Lebensjahres
kann GÜR beantragen
5
Arbeitgeber
kann ablehnen
Anspruch ist ausgeschlossen
5%-Überforderungsgrenze ist ausgeschöpft
{VR/GÜR Gebrauch/Vereinbarungen)
X
p
Arbeitnehmer erhält oder kann beanspruchen An-
passungsgeld f. entlassene Arbeitn. des Bergbaus
nn