Full text: Die Praxis des gleitenden Übergangs in den Ruhestand

splittung ist auch, daß ein Wechsel vom GÜR in den Vorruhestand tarif — 
vertraglich nicht möglich ist: "Wenn ich mal davon ausgehe, ich muß 
soundsoviele in den Vorruhestand gehen lassen nach Tarif, weil die einen 
entsprechenden Anspruch haben, dann würde ich ja über diesen Umweg 
die Zahl erhöhen, und das hat natürlich schon bei uns eine Rolle gespielt, 
wir wollten an der Überforderungsgrenze von 2,5% festhalten und nicht 
über diesen Umweg, erst Alters — Teilzeitarbeit, dann überwechseln zum 
Vorruhestand, die Grenze aushöhlen" (Arbeitgeber). Andererseits enthält 
der Tarifvertrag der Zementindustrie Nordwestdeutschlands eine Bestim — 
mung, die unter den von uns untersuchten GÜR — Modellregelungen eine 
Ausnahme darstellt?®, Unter der Voraussetzung, daß bestimmte UÜberfor — 
derungsgrenzen nicht überschritten werden, können anspruchsberechtigte 
Arbeitnehmer nämlich unabhängig vom Veto des Betriebsrates oder der 
Unternehmungsleitung sich frei für eine Alternative — ob GUR oder 
Vorruhestand — entscheiden. Eine Regelung wie in der Chemieindustrie, 
daß der GÜR vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann, wenn dem 
Arbeitnehmer stattdessen der Vorruhestand angeboten wird, gibt es in der 
Zementindustrie nicht. Hier kann der ältere Arbeitnehmer sich "frei" für 
gine Alternative entscheiden. 
Die Folge dieses unbedingten Anspruchs von Arbeitnehmern ist aller — 
dings gerade für den GUR bedeutsam. Obwohl nämlich nach dem Tarif — 
vertrag beim Übergang in den GÜR die Art der Tätigkeit so wenig wie 
möglich verändert werden und Umsetzungen möglichst vermieden werden 
sollen, darf nach $ 15 der Arbeitnehmer "eine seinem Leistungsvermögen 
entsprechende andere Arbeit nicht ablehnen." "So eine Regelung schien 
uns notwendig, weil im Wechselschichtbetrieb mußte man ja eine Lösung 
finden, der kann ja nicht als, ich sag mal ’halber Mann’ im Wechsel- 
schichtbetrieb bleiben, weil der Arbeitsplatz halt rund um die Uhr besetzt 
sein muß. Deshalb kam man da in diesem Fall um eine Umsetzung gar 
nicht herum" (Arbeitgeber). Allerdings ist bei Versetzungen auf 
Arbeitsplätze, die zu Veränderungen in der Art der Tätigkeit führen, $ 14 
Zif. 1 Abs. 3 Satz 2 des Tarifvertrages zu beachten: 
"Macht der Arbeitgeber von der Versetzungsmöglichkeit gemäß $ 15 
Gebrauch, so kann der Arbeitnehmer schriftlich binnen 14 Tagen nach der 
Mitteilung der Versetzungsabsicht des Arbeitgebers die Ankündigung (in 
den GUR treten zu wollen) widerrufen.” 
?5 Vgl. als weitere Ausnahme die Regelung in der Kunststoff - verarbeitenden Industrie 
Berlin (West). 
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