splittung ist auch, daß ein Wechsel vom GÜR in den Vorruhestand tarif —
vertraglich nicht möglich ist: "Wenn ich mal davon ausgehe, ich muß
soundsoviele in den Vorruhestand gehen lassen nach Tarif, weil die einen
entsprechenden Anspruch haben, dann würde ich ja über diesen Umweg
die Zahl erhöhen, und das hat natürlich schon bei uns eine Rolle gespielt,
wir wollten an der Überforderungsgrenze von 2,5% festhalten und nicht
über diesen Umweg, erst Alters — Teilzeitarbeit, dann überwechseln zum
Vorruhestand, die Grenze aushöhlen" (Arbeitgeber). Andererseits enthält
der Tarifvertrag der Zementindustrie Nordwestdeutschlands eine Bestim —
mung, die unter den von uns untersuchten GÜR — Modellregelungen eine
Ausnahme darstellt?®, Unter der Voraussetzung, daß bestimmte UÜberfor —
derungsgrenzen nicht überschritten werden, können anspruchsberechtigte
Arbeitnehmer nämlich unabhängig vom Veto des Betriebsrates oder der
Unternehmungsleitung sich frei für eine Alternative — ob GUR oder
Vorruhestand — entscheiden. Eine Regelung wie in der Chemieindustrie,
daß der GÜR vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann, wenn dem
Arbeitnehmer stattdessen der Vorruhestand angeboten wird, gibt es in der
Zementindustrie nicht. Hier kann der ältere Arbeitnehmer sich "frei" für
gine Alternative entscheiden.
Die Folge dieses unbedingten Anspruchs von Arbeitnehmern ist aller —
dings gerade für den GUR bedeutsam. Obwohl nämlich nach dem Tarif —
vertrag beim Übergang in den GÜR die Art der Tätigkeit so wenig wie
möglich verändert werden und Umsetzungen möglichst vermieden werden
sollen, darf nach $ 15 der Arbeitnehmer "eine seinem Leistungsvermögen
entsprechende andere Arbeit nicht ablehnen." "So eine Regelung schien
uns notwendig, weil im Wechselschichtbetrieb mußte man ja eine Lösung
finden, der kann ja nicht als, ich sag mal ’halber Mann’ im Wechsel-
schichtbetrieb bleiben, weil der Arbeitsplatz halt rund um die Uhr besetzt
sein muß. Deshalb kam man da in diesem Fall um eine Umsetzung gar
nicht herum" (Arbeitgeber). Allerdings ist bei Versetzungen auf
Arbeitsplätze, die zu Veränderungen in der Art der Tätigkeit führen, $ 14
Zif. 1 Abs. 3 Satz 2 des Tarifvertrages zu beachten:
"Macht der Arbeitgeber von der Versetzungsmöglichkeit gemäß $ 15
Gebrauch, so kann der Arbeitnehmer schriftlich binnen 14 Tagen nach der
Mitteilung der Versetzungsabsicht des Arbeitgebers die Ankündigung (in
den GUR treten zu wollen) widerrufen.”
?5 Vgl. als weitere Ausnahme die Regelung in der Kunststoff - verarbeitenden Industrie
Berlin (West).
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