ruhestand vor; zum 1.12.1986 befanden sich lediglich drei Arbeitnehmer im
GUR.
Im Jahre 1987 waren bei einer Gesamtzahl von 3.864 Mitarbeitern 79
Mitarbeiter zum Vorruhestand berechtigt (entspricht etwa 2%) und 71
Mitarbeiter zur Inanspruchnahme des GUR (entspricht etwa 1,8%).
Im Vorruhestand befanden sich 76 Arbeitnehmer, im GUR dagegen nur
sieben.
Schaut man sich diese Zahlen näher an, fällt auf, daß nicht nur der
GUR kaum in Anspruch genommen wird; trotz "überalterter" Personal -
struktur werden hinsichtlich der Berechtigtenzahlen auch die Überlast-
grenzen‘ von 2,5% nicht erreicht, geschweige denn ausgeschöpft.
Da in der nordwestdeutschen Zementindustrie aber Personal abgebaut
wird (allein 1987 über 600 Arbeitnehmer), sich im Vorruhestand aber nur
80 Arbeitnehmer befinden, kann der Vorruhestand nur ein Personal-
abbauinstrument von untergeordneter Bedeutung sein. Das Hauptperso —
nalabbauinstrument sind in der Zementindustrie vielmehr Sozialpläne bzw.
59er — Regelungen, die heute schon vielfach zu 56er - Regelungen gewor -
den sind. Diese Sozialpläne werden insbesondere bei Werkstillegungen,
Teilstillegungen oder Werkzusammenlegungen (zwei Werke, die zu je 50%
ausgelastet waren, werden z.B. zusammengelegt) gemacht, wobei den aus -
scheidenden Arbeitnehmern — je nach Alter und Betriebszugehörgkeits —
dauer — unterschiedlich hohe Abfindungen gezahlt werden?®,
Diese Sozialpläne sind dabei häufig für die Unternehmungen und auch
die Arbeitnehmer finanziell günstiger.
"Man darf ja bei so einem Vorruheständler nie vergessen, wenn der
also voll seine fünf Jahre da ist, von 58 bis 63, der kostet in der Tages -—
schicht über 100.000, - DM und in der Wechselschicht, weil die Zuschläge
ja in die Berechnung des Vorruhestandsgeldes eingehen, der kostet bis an
die 150.000, - DM. Und das ist halt für die Firmen, wenn es denen nicht
so gut geht, eine Menge Geld. ... Geht man im Durchschnitt von einem
Abfindungsvertrag von 40-—50.000,-— DM aus, ist das natürlich weniger, als
wenn ich einem Vorruheständler 100 bis 150.000,- DM zahle. Nur es
decken sich manchmal die Interessenlagen. Auch der Mitarbeiter kann ein
Interesse daran haben, lieber mit einer Abfindung davonzugehen, weil er
dann in der Addition von Arbeitslosengeld ... und Abfindung sich besser
Die Höhe der Abfindungen ist dabei sehr wesentlich ein Verhandlungsergebnis zwi-
schen Arbeitgeber und Betriebsrat. Verhandlungsgegenstand ist dann immer der
Divisor. Ist dieser z.B. 100, so bedeutet dies: Alter des Arbeitnehmers: 40 Jahre:
Betriebszugehörigkeitsdauer: 20 Jahre — 40x20 .
Divisor
Also 800:100 =8. D.h. der Arbeitnehmer erhält als Abfindung acht Monatsverdienste.
Ein 60jähriger mit 35 Jahren Betriebszugehörigkeit würde 21 Müonatsgehälter
bekommen.
"A