Object: Die Praxis des gleitenden Übergangs in den Ruhestand

schöne Besitzstandslösung ...” weiter praktiziert. "Dann hat man im Grunde 
genommen aus meiner Sicht den Fehler gemacht, daß man nicht diese 
Personalabbaumaßnahme, nachdem sie nun beendet war, auch tatsächlich 
eingestellt hat ...".(11) 
Fehlte mit dem Ende der ökonomischen Krisensituation nach 1976 eine 
einzelwirtschaftliche Begründung für die Beibehaltung der als Personal- 
abbaumaßnahme initiierten 59er-— Regelung, so erhielt diese mit dem 
Steigen der Arbeitslosenzahlen eine gesamtwirtschaftliche Legitimation für 
ihr Weiterbestehen. "Da gings dann langsam schon in Richtung Begrün- 
dung nicht mehr Personalabbaumaßnahme, sondern Entlastung des 
Arbeitsmarktes. Lieber jüngere Leute reinholen und die älteren dafür in 
Rente schicken und so eben den Arbeitsmarkt zu entlasten."(19) 
Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die 
Beibehaltung der 59er-— Regelung auf den Entscheidungsspielraum der 
Unternehmung in der Personalpolitik hatte. 
4.7.1.1 Personalabbaupolitik 
Verhinderung des Aufbaus einer Personalreserve 
Eine Beibehaltung der 59er-— Regelung zeigte dann deutliche personal - 
wirtschaftliche Nachteile, als es wirtschaftlich wieder "bergauf" ging. Die 
59er — Regelung war als Personalabbaumaßnahme konstruiert, konzipiert 
und umgesetzt worden. Personal konnte kostengünstig, schnell und auch 
sozial adäquat abgebaut werden. "In dem Augenblick, als es wieder berg — 
auf ging und jede Menge Personal eingestellt wurde, hätte im Grunde 
genommen die S5%er- Regelung als Personalabbaumaßnahme eingemottet 
werden müsen”. (137) 
Das ‚personalpolitische Ziel — "Beschäftigung der mittleren Linie” — 
konnte so nicht erreicht werden, denn die Beibehaltung der 59er -— Rege — 
lung, die zu 90% der Anspruchsberechtigten in Anspruch genommen 
wurde, verhinderte eine erneute Aufstockung älterer Jahrgänge. "Denn 
diese Regelung als Personalabbaumaßnahme kann nur funktionieren, wenn 
nachher Jahrgänge wieder aufgebaut werden."(137) 
Die Unternehmung wurde zu einer Personalpolitik der unteren Linie 
gezwungen. Damit verlor sie gleichzeitig einen Teil ihres Handlungsspiel — 
raums, in Krisenzeiten Personalabbau über die Entlassung älterer Arbeit - 
nehmer zu betreiben.(137) 
Verhinderung eines differenzierten Personalabbaus 
Die Anwendung der 59er- Regelung hatte für die Unternehmung, neben 
dem frühen Ausscheiden der älteren Arbeitnehmer, den Nachteil, daß 
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