gehörigkeit” gebildet. Anhand dieser Matrix. wurden dann Fixbeträge
gezahlt.(21)
Zusätzlich zu der Maßnahme der Leistungseinschränkungen versuchte
die Unternehmung durch die Befristung der Regelung auf jeweils ein Jahr
politisch die Zeichen für eine Abwendung von der 59er- Regelung zu
setzen. "(...) Wir haben immer gesagt: Wir machen nur eine Jahresrege —
lung, um damit Zeichen zu setzen, daß es so nicht weitergehen kann.'(43)
(45)
Eine kurzfristige, völlige Abwendung von der 59er- Regelung scheiterte
an der hohen Akzeptanz durch die älteren Beschäftigten.
"An sich wollten wir ja völlig weg von der 59er - Regelung, sie ersatzlos
streichen und dafür was Neues machen, nämlich den gleitenden Ruhe -—
stand, aber das war noch nicht durchsetzbar."(220) "Wir haben schon von
83/84 an versucht, das Ganze zurückzudrehen, (...) das ist uns mit den
Leistungen zum Teil auch gelungen, aber es ist uns eben nicht gelungen,
die Regelung völlig fallen zu lassen, weil der Wunsch noch zu stark war,
so weiterzumachen wie bisher."(45)
Der entscheidende Anstoß, letztendlich doch die Abschaffung der 59er —
Regelung einzuleiten, war deren Verteuerung durch den Gesetzgeber.
"Das primäre Motiv war Kostensenkung und es war natürlich ein gün-
stiger Ansatz, mit der Begründung, weil sich gesetzlich was geändert hat
und zusätzliche Kosten auf das Unternehmen zukommen, eben die Lei-
stungen zu reduzieren. Die Zielsetzung, Kosten zu senken war die ganze
Zeit da gewesen; sie war aber ohne die gesetzliche Änderung nicht reali—
sierbar. Die Arbeitnehmer haben gesagt, es ist ja bisher so gelaufen,
warum soll’s also nicht weiter so laufen. Und im Zusammenhang mit der
Kostensteigerung, die sich durch die gesetzlichen Anderungen ergeben
hatten, hatten wir nun das Argument zu sagen: So. dann müssen wir bei
den Leistungen zurückdrehen."(47)(51)
Das Kostenargument, in drei Varianten vorgetragen, überzeugte nach
Darstellung der Unternehmung den Betriebsrat, von der praktizierten
59er — Regelung Abstand zu nehmen.
Erstens wurde die grobe Rechnung aufgemacht, daß ein über die
59er —- Regelung ausgeschiedener Mitarbeiter doppelt so teuer ist wie ein
Mitarbeiter, der noch arbeitet. "Der eine bekommt 120.000, daß er nicht
mehr arbeitet, und derjenige, der arbeitet, Leistung bringt, der bekommt
nur 60.000. Das war nun eine griffige Größe, bei der nun auch der
Betriebsrat gesehen hat, daß es so nicht mehr weiter geht."(51)
Zweitens setzte die Unternehmung die für die 59er -— Regelung
anspruchsberechtigten Arbeitnehmer in Relation zur Gesamtbelegschaft und
legte dem Betriebsrat vor diesem Hintergrund dar, daß für weniger als
zwei Prozent der Gesamtbelegschaft "zweistellige Millionenbeträge ausge —
geben werden. "(51)
)