Full text: Die Praxis des gleitenden Übergangs in den Ruhestand

"Diese wenigen werden also bevorzugt, und X Mitarbeiter sehen im 
Grunde genommen in die Röhre. Ich übertreibe jetzt ganz bewußt, um 
Ihnen aufzuzeigen, wie langsam der gedankliche Wandel stattgefunden hat, 
auch beim Betriebsrat."(53) 
Die Unternehmung macht, indem sie die Haltung der jüngeren Arbeit - 
nehmer zitiert, deutlich, daß der Betriebsrat unter dem Druck der jünge — 
ren Belegschaftsangehörigen steht. "... Also wir sehen nicht ein, daß die 
älteren hier soviel Geld bekommen und für uns im Grunde genommen 
nichts übrig bleibt. Eher so nach dem Motto, lieber Betriebsrat, wenn ihr 
schon da so ein paar Millionen habt, dann verteilt die doch über die 
gesamte Belegschaft, nicht nur auf so einen kleinen Teil."(145) "Wir als 
30jährige müssen erst warten bis wir 58 sind, wir wollen schon vorher ein 
bißchen was von dem großen Kuchen haben."(147)(313) 
Der Betriebsrat bestätigt diese Einschätzung, indem er darauf hinweist, 
daß die 58-— Regelung die "Sozialasymmetrie” gestört hat. "Wenn man 
überlegt, daß für 400 Leute rund 50, 55 Millionen Mark ausgegeben 
werden, Sozialleistungen finanziert werden müssen, da muß man sich fra- 
gen, was bleibt eigentlich für die restlichen 39.000 oder 38.000 in dem 
Fall über” (21). Zudem war für seine Entscheidung relevant, daß nur ein 
Drittel der gesamten Zahlungen den tatsächlich Betroffenen zukam, der 
Rest an die Sozialversicherungsträger abgeführt werden mußte (6). 
Drittens verdeutlichte die Unternehmung dem Betriebsrat, daß die 
59er —- Regelung trotz Einschränkung der Leistungen immer teurer wird. 
"Denn unter’m Strich gesehen ist die Regelung immer teurer geworden, 
obwohl wir Leistungen eingeschränkt haben. Diese Entwicklung hat glück — 
licherweise dazu geführt, daß das Maß auch aus Sicht Betriebsrat über -— 
schritten war, weil zwar auf der einen Seite die Leistungen gekürzt wor -— 
den sind, also der Mitarbeiter weniger gesehen hat, auf der anderen Seite 
aber trotzdem für das Unternehmen die Kosten gestiegen sind."(47) Auch 
wenn über die Rückzahlungsverpflichtungen endgültig noch nicht ent- 
schieden ist, muß die Unternehmung Rückstellungen bilden, die im 
Ergebnis wirksam sind.(49) 
Die Einwände des Betriebsrates bezogen sich nach Darstellung der 
Unternehmung insbesondere darauf, daß unter Umständen der $ 128 und 
auch die Rückzahlungsverpflichtungen an die Rentenversicherung wegfallen 
und damit die 59er- Regelung für die Unternehmung doch sehr billig 
werden würde. Diesen Einwänden des Betriebsrates entgegnete die 
Unternehmung mit folgenden Argumenten: 
"Wir müssen im Augenblick Rückstellungen bilden, weil noch der 
Paragraph gilt, auch wenn er überprüft wird. Und die Überprüfung wird 
nicht vor 1989/90 abgeschlossen sein, weil der Berichterstatter jetzt 
gewechselt hat. Aber selbst wenn der 128 für verfassungswidrig erklärt 
wird, ist davon auszugehen, daß sich der Gesetzgeber etwas Neues einfal — 
‚97
	        
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