Full text: Die Praxis des gleitenden Übergangs in den Ruhestand

Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit zu arbeiten, geschaffen werden müssen. 
"..Wenn eben insgesamt nicht die Voraussetzungen gegeben sind, Teilzeit 
zu machen, dann ist es natürlich sehr viel schwieriger eben Altersteilzeit 
oder gleitenden Ruhestand zu machen."(155) 
Um den GUR, insbesondere in bezug auf die Verteilung der dann 
reduzierten Arbeitszeit, in vollem Umfang anbieten zu können, mußte die 
Zuordnung der Entlohnung zu der täglich geleisteten Arbeit abgekoppelt 
werden. Dazu wurde Anfang 1987 der Monatslohn eingeführt. (133) 
In der Vergangenheit waren für die Berechnung der Betriebsrente die 
letzten zwölf Monate entscheidend, so daß diejenigen, die zwei Jahre vor 
Rentenbeginn in Teilzeit gingen, überproportionale Renteneinbußen hin - 
nehmen mußten. Mit der Einführung des GÜR wird diese Art der Ren- 
tenberechnung abgeschafft. 
Ersetzt wird diese Regelung durch eine Berechnungsmethode, die jedes 
Beschäftigungsjahr berücksichtigt. Die Jahre der Vollzeitarbeit werden dann 
in Relation zu der Dauer des GÜR gesetzt. Unter der Voraussetzung 
einer langen Betriebszugehörigkeit verringert sich die Betriebsrente für 
einen Arbeitnehmer aufgrund der neuen Berechnungsweise nur mini - 
mal.(523) 
Der Unternehmung war bekannt, daß in Unternehmungen, in denen der 
GÜR alternativ zu einer abrupten Verrentung angeboten wurde, die 
Inanspruchnahme des GUR bisher äußerst gering ausgefallen ist.(313) Es 
wurde damit gerechnet, daß die eigene Belegschaft sich nicht anders ver -— 
halten wird. "Wir gehn davon aus, bei unseren Mitarbeitern, die würden 
sich nicht anders verhalten. Die würden also auch lieber vorzeitig 
gehen."(271)(430) Dies bestätigte sich dann auch. 
Unter dieser Annahme und mit den Ergebnissen der ersten Erfahrungen 
wären aber die mit der Einführung des GUÜR verfolgten personalpoliti — 
schen Ziele nicht erreichbar gewesen.(313) Denn Voraussetzung, die 
jeweils gesetzten Ziele zu erreichen. ist eine hohe Inanspruchnahme des 
GUR. 
“(...) Und der nächste Schritt war für uns eben klar, neben dem GÜR 
eine andere Regelung 58er— oder 59er- Regelung, also vorzeitiges Aus -— 
scheiden anzubieten, würde den GÜR totmachen."(326)(311) Und damit 
auch die mit dessen Einführung verfolgten personalpolitischen Ziele. 
Nach Einschätzung der Unternehmung wird der Entscheidungspielraum 
der Arbeitnehmer, ob sie vorzeitig ausscheiden oder den GUR in 
Anspruch nehmen, durch die relativ sehr gute finanzielle Ausstattung des 
vorzeitgen Ausscheidens faktisch eingeschränkt. In diesem Sinne wird die 
Inanspruchnahme des GÜR finanziell negativ sanktioniert. 
„. Wenn ich die Sache so attraktiv mache, daß im Grunde genommen 
sich (...) sein Ermessensspielraum auf Null reduziert, weil es im Grunde 
genommen die beste Möglichkeit ist, ’ne 58er - Regelung, kostengünstig, 
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