länger (...) dann nachher sowas läuft, ja umso mehr gewöhnen sich die
Leute dran."(287)
Sechstens steht die Personalpolitik der Unternehmung unter dem Motto:
"... Da wo’s noch nicht brennt, kann man viel besser experimentieren. Und
es ist lockerer bei der ganzen Experimentiererei, als wenn ich da unter
Druck stehe, Erfolg haben zu müssen ....'(293)
Der Betriebsrat konnte von der Notwendigkeit überzeugt werden, daß
Teilzeitarbeit im Interesse der Unternehmung weiter ausgebaut werden
muß. Damit war für die Unternehmung eine entscheidende Hürde auf
dem Weg, den GUR einzuführen, genommen.(155)
Nach Auskunft der Unternehmung wurde "lange hin und her über-
legt"(430), ob zum Problemkreis Pensionierungspolitik eine Mitarbeiter -
befragung durchgeführt werden sollte. Letztendlich wurde von einer Mit-
arbeiterbefragung Abstand genommen, die zum Ziel gehabt hätte heraus —
zufinden, ob die Beschäftigten die bis zu diesem Zeitpunkt praktizierte
betriebliche 58er Regelung oder einen neu einzuführenden GUR als
Pensionierungsoption bevorzugen.
Der Zeitpunkt einer solchen Mitarbeiterbefragung wurde als nicht gün -—
stig eingeschätzt. "Wir meinen aber, daß zumindest der jetzige Zeitpunkt
falsch wäre, weil das ein falsches Bild wiedergibt".(430) "Die würden alle
reinschreiben — die Alteren: Ich will eine 58er — Regelung!"(430)
Vor allen Dingen sah die Unternehmung in einer Mitarbeiterbefragung
die Gefahr, daß dadurch der Eindruck entstehen könnte, Mitarbeiter, die
sich für eine Option entscheiden würden, hätten letztendlich auch einen
Anspruch auf Inanspruchnahme. "...So daß dann hier auch der Eindruck in
bezug auf den GUR sich möglicherweise verfestigen könnte, auch hier
hätte man einen Anspruch drauf. Und nicht nur grundsätzlich einen
Anspruch, dem zugestimmt werden muß."(430)
Die Entscheidung, auf eine Mitarbeiterbefragung zu verzichten, macht
deutlich, daß der GUR in dieser Unternehmung nicht als bloß sozialpoli —
tische Maßnahme zu bewerten ist, vielmehr abgeleitet ist aus unterneh —
mungspolitischen Zielsetzungen. Die Durchführung einer Mitarbeiterbefra —
gung hätte erstens die aus Unternehmungssicht für notwendig erachtete
Einführung des GUR möglicherweise konterkariert. Dafür sprach die wei-—
terhin hohe Inanspruchnahme der 58er -— Regelung, obwohl die finanzielle
Ausgestaltung erheblich reduziert worden ist. Zweitens wäre zumindest die
unternehmungspolitische Zielsetzung in Frage gestellt worden, den GUR
selektiv, d.h. je nach Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit des Arbeitneh-—
mers, anzuwenden. Der durch eine Mitarbeiterbefragung hervorgerufene
Eindruck, das Ergebnis hätte dann auch bindende Wirkung, in dem Sinne,
daß jeder Arbeitnehmer anspruchsberechtigt ist, mußte vor dem Hinter —
grund dieser Zielsetzung vermieden werden.
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