Form etwas höherer Renten ... durch die kürzere Rentenlaufzeit über -—
kompensiert (werden)"®®,
Gleitende Ruhestandsmodelle sollen also dem seit Mitte der 70er Jahre
anhaltenden Trend zur Frühverrentung 60 entgegenwirken und den Ein-
zeinen zu einem längeren Verbleiben im Erwerbsleben veranlassen. Die
Verkürzung der Arbeitszeit erlaubt nämlich nicht nur die fließende, all-
mähliche Umorientierung von Erwerbsarbeit auf andere Aktivitäten, mit
ihr wird auch das Arbeitsvolumen reduziert und gleichzeitig die physische
und psychische Belastung gesenkt. Dies wiederum kann älteren Arbeit-
nehmern ermöglichen, länger als bisher im Erwerbsarbeitsprozeß zu ver -
bleiben, denn die Anpassung der Arbeitsbedingungen und -—inhalte an die
gewandelten Leistungsfähigkeiten und Belastbarkeiten älterer Arbeitnehmer
dürfte den Gesundheitszustand der Älteren insgesamt verbessern®*.
Von daher ist damit zu rechnen, daß ein nicht unerheblicher Teil der
vorzeitigen Verrentungen aufgrund von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
und damit die "Flucht" aus der Belastung der Arbeit erheblich reduziert
werden kann°®*. Kommt diese gesundheitspolitische Dimension®* des GUR
allerdings erst dann zum Tragen, wenn das Gleitmodell frühzeitig genug,
also — wie jüngst von der Gewerkschaft NGG gefordert — spätestens mit
55 Jahren beginnt®*, so hat im Gegensatz zu diesem "frühen" Gleitmodell
die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Sept. 1987 ein Gleit-
modell vorgeschlagen, in dem ältere Arbeitnehmer erst ab Vollendung des
60. Lebensjahres neben einer Teilzeitarbeit eine Teilrente beziehen kön-
nen®>,
Um dieses Teilrentenmodell "kostenneutral” zu halten und dem Einzel -—
nen einen Anreiz zu geben, über die Altersgrenze von 63 Jahren hinaus
erwerbstätig zu bleiben ("Länger zu arbeiten muß sich wieder lohnen"®®),
59 Vgl. Schüle, U. (1987), S. 78
0 Vgl. Reimann, A. (1985)
Nach Bäcker gibt es aber zur Zeit deutliche Hinweise darauf, daß dieser Trend zum
Stillstand gekommen sei (vgl. Bäcker, G. (1987), S. 297).
Vgl. z.B. Shkop, Y.M. (1982); Stitzel, M. (1985), S. 122
Vgl. Schüle, U. (1987), S. 91
In diesem Zusammenhang ist auch auf die positiven Wirkungen auf die Krank -
heitskosten und damit auf die Krankenversicherungen hinzuweisen. Zu den gesund —
heitlichen Konsequenzen einer Arbeitszeitflexibilisierung, konkret des GÜR, vgl.
Kastner, M. (1987).
Die Grenze liegt bei 55 Jahren, weil ab diesem Alter die Krankheitszahlen und die
Berufs— und Erwerbsunfähigkeiten erheblich ansteigen.
Vgl. unveröffentlichtes Vortragsmanuskript von Walter Quartier, stellvertretender
Vorsitzender des Vorstandes der BfA.
Vgl. den gleichlautenden Artikel von Volker Hansen (1987) von der Abteilung
Soziale Sicherung der Bundesvereinigung der Arbeitgeber.
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