Full text: Die Praxis des gleitenden Übergangs in den Ruhestand

sind bei Inanspruchnahme zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr versiche — 
rungsrechtliche Abschläge vorgesehen; andererseits sollen für den hinaus — 
geschobenen, erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch 
genommenen Rententeil Zuschläge gewährt werden, so daß sich in der 
"Voll — Rentenphase", d.h. ab Vollendung des 65. Lebensjahres, keine 
Rentenverkürzung ergibt. 
Wird die Alters — Teilzeitarbeit jedoch schon mit Erreichen der flexiblen 
Altersgrenze von 63 Jahren aufgegeben, dann würde der Abschlag während 
der gesamten Rentenrestlaufzeit fortwirken. Diese Zu—- und Abschlags — 
regelung gilt allerdings nur für das Teilrentenmodell und auch dort nur 
für solche Versicherte, die nach geltendem Recht erst mit Vollendung des 
63. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersruhegeld hätten (gilt also nicht 
für das Frauenaltersruhegeld, das vorgezogene Altersruhegeld für Arbeits — 
lose und das flexible Altersruhegeld für Schwerbehinderte); im Falle von 
Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod während der Teilerwerbs — 
phase werden die Abschläge kompensiert, d.h. es wird so getan, als sei die 
Teilerwerbsphase regulär beendet worden. ” 
Dieser Vorschlag eines Teilrentenmodells hat zwar in der Öffentlichkeit 
ein überwiegend positives Echo gefunden®”,allerdings hat sich der DGB 
eindeutig gegen die Einführung von —versicherungsmathematischen 
Abschlägen ausgesprochen68. Bevor allerdings ein solches Teilrentenmodell 
in eine gesetzliche Regelung umgesetzt wird, muß -— und darauf hat 
Georg Faupel vom DGB — Bundesvorstand richtigerweise hingewiesen — 
die "gegenwärtige Lage des Teilzeitarbeitsmarktes betrachtet und kritisch 
gefragt werden, was sich daran wohl in Zukunft ändern wird. Die ’Lage’ 
gilt seit Jahren als verschlossen, weshalb (nach einem Urteil des Bundes — 
sozialgerichts zur Gewährung von —Erwerbsunfähigkeitsrenten vom 
10.12.1976°°, der Verf.) leistungsgeminderte Versicherte, die noch eine 
Teilzeitbeschäftigung ausüben könnten, die EU —- Rente erhalten. Wenn sich 
diese Lage ändern sollte, wären es in erster Linie diese Versicherten, 
denen dann keine EU- Rente mehr gewährt werden könnte und die 
demnach auf eine Teilzeitbeschäftigung am dringendsten angewiesen 
wären", 
Bedenkt man, daß die für eine umfassende Konsolidierung des demo - 
graphisch bedingten Belastungsanstiegs in der Rentenversicherung notwen — 
dige Anzahl von Teilzeitarbeitsplätzen derzeit auf dem Arbeitsmarkt nicht 
58 
59 
70 
57 
Vgl. z.B. Tagesspiegel vom 30.9.1987: "Teilrentenmodell der BfA findet positives 
Echo. Regierung, Parteien und DGB äußern sich zustimmend". 
Vgl. Faupel, G. (1987), S. 151 
Vgl. Drucksache des Deutschen Bundestages 8/3320 vom 6.11.1979, Anfrage: "Teil- 
zeitarbeitsmarkt und früherer Rentenbezug". 
Faupel, G. (1987), S. 150. Vgl. auch Stitzel, M. (1984), S. 418 
87
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.