84 IL. Teil. Allgemeine pädagogische Psychologie.
deren sozialen Schichten, ja, auch bei den einzelnen ‚Individuen
zu verschieden, und daran hindert uns auch der richtig erfaßte
Begriff des Typus, bei dem die Zeitbestimmung. stets die ge-
ringste Rolle spielt. Es steht darum nichts im Wege, die obere
Grenze über das 21. Lebensjahr hinaus auszudehnen, wie es
H. Schmidkunz getan hat, zumal für unsere nördlichen Gegen-
den. Das Entscheidende bleibt dabei, daß sich der Mensch in
drei ungefähr gleich langen Zeiträumen zur körperlichen und
seelischen Vollreife entwickelt. Da wir es hier mit Psychologie
zu tun haben, lassen wir die Darstellung der körperlichen Ent-
wicklung beiseite, obwohl sie für die seelischen Altersunter-
schiede von großer Bedeutung ist.
In psychologischer Hinsicht kommen wir den Altersstufen am
besten durch den Begriff des Interesses bei, dem freilich die
allgemeine Psychologie, wenigstens in Deutschland, keine Be-
achtung schenkt. Fragen wir, wofür sich das Kind in den drei
Entwicklungsstadien am meisten interessiert, so können wir sie
am leichtesten charakterisieren. Unter diesem Gesichtspunkt be-
trachtet, sind die ersten sieben Jahre die Zeit des Spiels, die fol-
genden sieben die der beginnenden ernsten Tätigkeit und die
letzten sieben die der sozialem Eingliederung. . Der mittlere Ab-
schnitt trägt im Verhältnis zum ersten und letzten Übergangs-
charakter ; in ihm wechselt das Spiel mit der Arbeit ab, und zwar
wiegt in der ersten Hälfte das Spiel, in der zweiten die Arbeit
über. Überhaupt haben wir uns die Entwicklung als eine an-
steigende Linie zu denken, die in der Mitte jeder Periode den
Höhepunkt erreicht und dann bis zum Ende ‘\des Siebenjahres
sich auf derselben Höhe hält, um darauf bei Beginn der fol-
genden Periode aufs neue anzusteigen. Als Spitzen würden Wir
so das Alter von 31%, 10% und 171% Jahren erhalten, wie man
denn namentlich das 17. Lebensjahr als das kritische zu be-
trachten pflegt:
Wollten wir die drei Abschnitte des Jugendalters vom Gegen-
stamdsbewußtsein aus bestimmen, so würde die Zeit vom
1. bis zum 7. Lebensjahre als die Zeit der vorwaltenden Sinnlich-
keit und Phantasie, die Zeit zwischen 7 'und 14 als die des über-
wiegenden. Verstandes und der. Zeitraum vom 14. bis zum
21. Jahre als die Periode der vorherrschenden Vernunft zu gelten
haben. Dabei wollen wir Verstand und Vernunft nicht als zwei
besondere, voneinander getrennte Seelenkräfte hinstellen, son-