Full text: Pädagogische Psychologie

84 IL. Teil. Allgemeine pädagogische Psychologie. 
deren sozialen Schichten, ja, auch bei den einzelnen ‚Individuen 
zu verschieden, und daran hindert uns auch der richtig erfaßte 
Begriff des Typus, bei dem die Zeitbestimmung. stets die ge- 
ringste Rolle spielt. Es steht darum nichts im Wege, die obere 
Grenze über das 21. Lebensjahr hinaus auszudehnen, wie es 
H. Schmidkunz getan hat, zumal für unsere nördlichen Gegen- 
den. Das Entscheidende bleibt dabei, daß sich der Mensch in 
drei ungefähr gleich langen Zeiträumen zur körperlichen und 
seelischen Vollreife entwickelt. Da wir es hier mit Psychologie 
zu tun haben, lassen wir die Darstellung der körperlichen Ent- 
wicklung beiseite, obwohl sie für die seelischen Altersunter- 
schiede von großer Bedeutung ist. 
In psychologischer Hinsicht kommen wir den Altersstufen am 
besten durch den Begriff des Interesses bei, dem freilich die 
allgemeine Psychologie, wenigstens in Deutschland, keine Be- 
achtung schenkt. Fragen wir, wofür sich das Kind in den drei 
Entwicklungsstadien am meisten interessiert, so können wir sie 
am leichtesten charakterisieren. Unter diesem Gesichtspunkt be- 
trachtet, sind die ersten sieben Jahre die Zeit des Spiels, die fol- 
genden sieben die der beginnenden ernsten Tätigkeit und die 
letzten sieben die der sozialem Eingliederung. . Der mittlere Ab- 
schnitt trägt im Verhältnis zum ersten und letzten Übergangs- 
charakter ; in ihm wechselt das Spiel mit der Arbeit ab, und zwar 
wiegt in der ersten Hälfte das Spiel, in der zweiten die Arbeit 
über. Überhaupt haben wir uns die Entwicklung als eine an- 
steigende Linie zu denken, die in der Mitte jeder Periode den 
Höhepunkt erreicht und dann bis zum Ende ‘\des Siebenjahres 
sich auf derselben Höhe hält, um darauf bei Beginn der fol- 
genden Periode aufs neue anzusteigen. Als Spitzen würden Wir 
so das Alter von 31%, 10% und 171% Jahren erhalten, wie man 
denn namentlich das 17. Lebensjahr als das kritische zu be- 
trachten pflegt: 
Wollten wir die drei Abschnitte des Jugendalters vom Gegen- 
stamdsbewußtsein aus bestimmen, so würde die Zeit vom 
1. bis zum 7. Lebensjahre als die Zeit der vorwaltenden Sinnlich- 
keit und Phantasie, die Zeit zwischen 7 'und 14 als die des über- 
wiegenden. Verstandes und der. Zeitraum vom 14. bis zum 
21. Jahre als die Periode der vorherrschenden Vernunft zu gelten 
haben. Dabei wollen wir Verstand und Vernunft nicht als zwei 
besondere, voneinander getrennte Seelenkräfte hinstellen, son-
	        
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