Mängel in den Aufzeichnungen 347
7. Das Alter bei Wanderungen, Wenn Geschlecht und Alter der
Wandernden im Augenblicke ihrer Ankunft, bzw. ihres Abgangs aufge-
zeichnet werden, so ist man beständig in der Lage, die Größe der Be-
völkerung und ihre Zusammensetzung nach Geschlecht und Alter zu be-
stimmen, sobald einmal eine Volkszählung vorliegt, an welche die Wan-
derungsregister anknüpfen können. Nur nach längeren Zeiträumen be-
dürfen solche Fortschreibungen, in welche auch Geburten und Todes-
fälle einzubeziehen sind, einer Korrektur; dabei kommen ähnliche KEr-
wägungen zur Geltung wie in XI, 7—9. Bei der Feststellung der Alter
ist es am besten, sie auf einen festen Punkt zu beziehen, etwa auf das
Ende des Kalenderjahres, in welchem sich die Wanderbewegung voll
zogen hat, ;
8. Mängel in den Wanderungsaufzeichnungen und Ab-
schluß der Resultate. Wiewohl in Australien die größte Sorgfalt
auf die Führung der Wanderungslisten verwendet wurde, hat sich doch
gezeigt, daß mit der Zeit ganz erhebliche Fehler sich einschleichen. Von
der Volkszählung 1901 bis zur Volkszählung 1911 ergab sich gegen-
über den zwischenzeitlichen Fortschreibungen (Geburten, Todesfälle,
Wanderungen) eine beträchtliche Abweichung, so zwar, daß wenn man
sie ausschließlich den Wanderungen zuschriebe, sie bei den Männern
0,1459 (also 14,6%) aller Auswandernden und bei den Frauen 0,0995
(rund 10%) aller Auswandernden dieses Geschlechts ausmachen würde.
Ein noch merkwürdigeres Resultat ist die scheinbare rapide‘ Abnahme
der weiblichen Personen.
Angenommen, ein. statistisches Element sei in einem bestimmten
Zeitpunkte (etwa durch eine Volkszählung) genau ermittelt worden und
zwar mit dem Betrage Z,; nach Ablauf von % Jahren ‚sei es wieder ge-
nau festgestellt und gleich E, gefunden worden. Ferner seien €,,62,...6,
die durch Fortschreibung. in den aufeinanderfolgenden Jahren ermit-
telten Änderungen. Wären auch diese genau bestimmt, so. müßte
E.— E, übereinstimmen mit &, + € +: ---+€,; in Wirklichkeit wird
ein Unterschied zwischen diesen Größen sich einstellen, der eben von
den Fehlern der, zwischenzeitlichen Erhebungen herrührt, mit anderen
Worten, E, wird nicht gleich % +, +& +: + e, sein, sondern
E„= Zr + k(e, + €, + ... €„), 0 . (415)
die daraus resultierende Größe k = er Aa kann als Koeffizirnt
der proportionalen (linearen) Ausgleichung bezeichnet werden; mit seiner
Zuhilfenahme ergeben sich statt der unausgeglichenen Zwischenwerte
Eye, Ey+e, +6, des fraglichen Elements die ausgeglichenen
Zwischenwerte
BE = B+he, Bst hl + &),
Man kann auch so vorgehen, daß man
BE = + €, +6 + .. +e,+ E
ZA)