Einleitung.
Die Abteilungen und Registraturverwaltungen im Ministerium
der geistlichen, Unterrichts⸗ (und Medizinal⸗) Angelegenheiten.
Zunächst bestanden im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinalangelegenheiten drei Abteilungen: für Kirchliche Angelegen—
heiten, für Unterrichtsangelegenheiten und für Medizinal—
angelegenheiten. Die erste wurde vom 1. Februar 1841 ab (durch
Allerh. Kabinettsordre vom 11. Januar 1841) in zwei gesonderte Ab—⸗
teilungen, eine für evangelische und eine für katholische Kirchen—
angelegenheiten, zerlegt. In der evangelischen Abteilung wurde 1849
eine Scheidung der inneren und der äußeren evangelischen Kirchen—
angelegenheiten vorgenommen, von denen die ersteren schließlich dem
durch Allerh. Kabinettsordre vom 29. Juni 1851 neubegründeten „Evan⸗
gelischen Oberkirchenrat“ überwiesen wurden. Nachdem durch Allerh.
Kabinettsordre vom 8. Juli 1871 die Abteilung für äußere evangelische
Kirchenangelegenheiten und die für katholische Kirchenangelegenheiten zu
einer Abteilung für geistliche Angelegenheiten vereinigt worden
waren, war zunächst die ursprüngliche Dreiteilung wieder hergestellt.
Die starke Zunahme der Geschäfte zwang aber bald zu einer Teilung
der Unterrichtsangelegenheiten, die, tatsächlich und vorläufig schon seit dem
Frühjahr 1879 bestehend, formell“ und endgültig auf Grund der Allerh.
Kabinettsordre vom 9. Januar 1882 durch Ministerialverfügung vom
6. April 1882 in der Weise vollzogen wurde, daß das gesamte Volks⸗
schulwesen einer besonderen zweiten Unterrichtsabteilung zugewiesen
wurde. Doch blieb die erste Unterrichtsabteilung trotz dieser Ent⸗
lastung noch zu umfangreich. Die Kunstangelegenheiten standen innerhalb
derselben bereits seit 1096 unter besonderer Leitung, bis endlich nach dem
Ausscheiden Althoffs am 1. Oktober 1907 die Zerlegung der bisherigen ersten
Unterrichtsabteilung in die drei neuen Abteilungen für Hochschulwesen,
für die höheren Schulen und für Kunst und Wissenschaft erfolgte.
Am 1. April 1911 schied die Medizinalabteilung aus dem Ver—
bande des Ministeriums aus und wurde dem Ministerium des Innern als
besondere neue Abteilung angegliedert.
Demnach bestehen in dem nunmehrigen Ministerium der geistlichen und
Unterrichtsangelegenheiten die nachfolgenden fünf Abteilungen: für
Lüdicke, Die Preußischen Kultusminifter und ihre Beamten. n