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16. Die Balkankriege
Den Bemühungen Rußlands gelang es nach langen vergeblichen
Versuchen, den von ihm längst erstrebten Bund der Balkanstaaten unter
seinem Protektorat zustandezubringen.
Am 13. März 1912 schlossen Serbien und Bulgarien ein geheimes
Bündnis zu gegenseitiger Verteidigung gegen jeden Angriff und zur
Verhinderung jeder auch nur zeitweiligen Besetzung türkischen Ge
bietes durch eine Großmacht. In einem Nebenvertrage wurde festgesetzt,
daß Rußland sofort zu benachrichtigen sei, falls beide Staaten zu der
Überzeugung gelangten, daß ein kriegerisches Vorgehen nötig sei. Seien
sie verschiedener Ansicht darüber, so sollte der Zar entscheiden. Gehe
ein Staat allein vor, so sollte der andere neutral bleiben, sich aber zur
Hilfe bereit halten, falls eine dritte Macht eingreife. Alle etwa gemein
sam eroberten Gebiete sollten gemeinsam verwaltet und erst nach dem
Friedensschluß verteilt werden. Nur eine ungefähre Grenzlinie wurde
vereinbart, die endgültige Entscheidung jeder Meinungsverschiedenheit
über die endgültige Abgrenzung wurde wiederum dem Zaren Vorbe
halten, der außerdem um Genehmigung des ganzen Vertrages gebeten
werden sollte. Diese erfolgte; schon am 30. März teilte die russische
Regierung an England und Frankreich den wesentlichen Inhalt dieser
Abmachungen mit. Im August wurden sie durch eine Militärkonvention
ergänzt 1 ).
Die Angliederung Griechenlands an den Balkanbund erfolgte erst
am 29. Mai durch den Abschluß eines Vertrages mit Bulgarien zur
beiderseitigen Verteidigung und zur Unterstützung ihrer unter türkischer
Herrschaft stehenden Volksgenossen. Auch er wurde durch' eine Mili
tärkonvention ergänzt. Darüber, daß nach wie vor unter den nunmehr
verbündeten Staaten starkes Mißtrauen herrsche, täuschte man sich in
Petersburg nicht.
Als Nikita von Montenegro schon zu Anfang 1912 gegen die
Türken losbrechen wollte, wurde er zum Zaren zitiert und erhielt den
kategorischen Befehl, sich ruhig zu verhalten. Als aber im April in
x ) S. die Texte Boghitsche witsch 129 f. Ferner S i e b e r t 520 f.