Full text: Von Bismarck zum Weltkriege

27 Brandenburg, Von Bismarck zum Weltkrieg 
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Das Ultimatum an Serbien 
dern, daß jeder Schritt, der getan werde, vorher genau mit Deutsch 
land vereinbart werden müsse? Wenn wir die Folgen mit auf uns 
nehmen sollten, wenn wir die ganze Blüte unserer Wirtschaft, das 
Leben vieler Tausende aufs Spiel setzen sollten für die Erhaltung der 
Protektorstellung Österreichs auf der westlichen Balkanhalbinsel, so 
konnten wir wenigstens verlangen, daß kein Schritt ohne unsere Zu 
stimmung geschehe. Nur dann konnten wir wirksam darauf dringen, 
daß jede Maßregel unterblieb, die Österreich als den Angreifer er 
scheinen lasse. So aber mußten wir für die gesamte, uns in ihren End 
zielen unbekannte Politik Österreichs die volle Verantwortung auf uns 
nehmen, weil wir ja von vornherein alles gebilligt hatten, was man 
in Wien tun würde. 
Allerdings hatte man in Berlin noch einen besonderen Grund, 
nicht stärker auf Mitteilungen über die Einzelheiten der geplanten 
Aktion und den Wortlaut des vorbereiteten Ultimatums zu dringen. 
Man glaubte, dann den übrigen Mächten sagen zu können, die Sache 
betreffe ausschließlich Österreich und Serbien, und Deutschland sei 
an ihr nicht beteiligt. Dadurch hoffte man auch' Rußland von der 
Einmischung zurückhalten, den Konflikt „lokalisieren“ zu können. 
Ob dieser Standpunkt aber haltbar sein würde, ob diese Behauptung 
bei den andern Glauben finden würde, mußte von vornherein als recht 
zweifelhaft erscheinen. 
Das österreichische Ultimatum verlangte folgendes: Zunächst die 
Veröffentlichung einer im Wortlaut vorgeschriebenen Erklärung im 
serbischen Regierungsblatt, wonach die Regierung alle Bestrebungen 
verurteilte, die auf Loslösung österreichisch-ungarischer Gebiete von 
der Monarchie hinzielten, und mit äußerster Strenge gegen jeden 
vorgehen werde, der sich derartiger Handlungen schuldig mache. 
Ferner die Unterdrückung jeder gegen Österreich gerichteten Publi 
kation, die Auflösung des Vereins „Noradna Odbrana“, die Entfernung 
jeder gegen Österreich gerichteten Propaganda aus Schule und Lehr 
mitteln, sowie die Entlassung derjenigen Offiziere und Beamten, die 
Österreich ihr bezeichnen würde. Ferner die Erlaubnis, daß öster 
reichische Organe bei der Bekämpfung der Propaganda mitwirkten, Ein 
leitung einer gerichtlichen Untersuchung gegen die auf serbischem 
Boden befindlichen Teilnehmer der Verschwörung vom 28. Juni unter 
Teilnahme österreichischer Spezialdelegierter und Anordnung bestimmter 
zur Aufklärung des Verbrechens nötiger Maßregeln, endlich Aus 
kunft über feindselige Äußerungen hochstehender serbischer Beamten. 
Unter diesen Forderungen war namentlich die Mitwirkung österreichi 
scher Organe bei der Unterdrückung bestimmter Bestrebungen auf ser 
bischem Gebiet ein zweifelloser Eingriff in die serbische Souveränität. 
Abgesehen davon waren der kategorische Ton der Note und die kurze 
Frist von 48 Stunden, die für die Beantwortung gestellt wurde, besondere 
Verschärfungen des ganzen Schrittes. Wir wissen, daß das nicht etwa
	        
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