Full text: Von Bismarck zum Weltkriege

Die serbische Antwort 
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sicht nach nicht die Rede sein könne, weil damit der österreichisch- 
serbische Streit sozusagen vor das Tribunal Europas gezogen würde; 
anders werde die Sache liegen, wenn Rußland sich einmischen sollte; 
dann würde eine solche Vermittlungsaktion möglich sein. 
Österreich lehnte die Fristverlängerung ab, gab aber auf Deutsch 
lands Rat nach Petersburg die Erklärung, daß es keine Gebiets 
erweiterungen auf Kosten Serbiens erstrebe, und daß auch nach dem 
Abbruch der diplomatischen Beziehungen keine militärischen Maßnah 
men gegen Serbien Platz greifen sollten, falls man sich dort noch nach 
träglich zur Annahme der gestellten Forderungen entschließe. 
Serbien selbst rief Rußlands und der Mächte Hilfe an; es sei zu 
Konzessionen bereit, aber könne sich die Richtung seiner Politik, den 
Verzicht auf bestimmte Ideale nicht vorschreiben lassen. Es werde 
indessen alles annehmen, wozu der Zar ihm raten würde. 
Mit allgemeiner Spannung erwartete man den Abend des 25. Juli, 
an dem die serbische Antwort erfolgen sollte. Wenige Minuten vor 
dem Ablauf der Frist erschien Ministerpräsident Paschitsch in der 
österreichischen Gesandtschaft und übergab eine Note, worin er be 
stritt, daß von seiten der Regierung irgend welche illoyale Handlungen 
vorgekommen seien. Für die Äußerungen von Privatleuten sei sie 
nicht verantwortlich. Sie sei bereit, gegen alle Personen einzuschreiten, 
die einer Mitschuld an dem Attentat von Serajewo überwiesen werden 
könnten und hätte erwartet, zur Mitwirkung bei den Nachforschungen 
eingeladen zu werden. Die geforderte Erklärung im Regierungsblatt 
wollte sie mit einigen leichten Veränderungen veröffentlichen. Sie 
wollte ferner die Verfassung und das Preßgesetz der Skuptschina zur 
Veränderung vorlegen, damit derartige Äußerungen, wie sie Österreich 
beanstandete, bestraft werden könnten. Sie wollte die Narodna Od- 
brana auflösen, die Propaganda aus den Schulen entfernen und die 
beschuldigten Beamten und Offiziere entlassen, sobald durch eine ge 
richtliche Untersuchung festgestellt sei, daß sie solche Handlungen 
begangen hätten, wie sie ihnen zur Last gelegt würden. Bezüglich der 
Mitwirkung österreichischer Organe bat sie um eine nähere Erläute 
rung, was damit gemeint sei. Die Teilnahme von Spezialdelegierten 
an der Untersuchung gegen die der Teilnahme an dem Attentat ver 
dächtigen Personen könne sie nicht bewilligen, da das eine Verletzung 
der Verfassung sein würde. Jedoch könne in einzelnen Fällen Mitteilung 
von dem Ergebnis der Untersuchung gemacht werden. Die übrigen 
kleineren Forderungen wurden zugestanden. Zum Schluß war gesagt, 
daß Serbien bereit sei, falls Österreich diese Antwort nicht für genügend 
erachten sollte, die Entscheidung des internationalen Gerichtshofes 
im Haag oder der Mächte anzunehmen. 
Obwohl eine ganze Anzahl der gestellten Forderungen ange 
nommen, über andere eine weitere Verhandlung für möglich erklärt, 
und nur in einem einzigen Falle (der Mitwirkung von Delegierten bei
	        
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