Full text: 1517 - 1721 (2)

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Domstifte und Feldklöster ihnen so schöne Gelegenheit gaben, ihre Söhne und 
Töchter standesgemäß zu versorgen, auf alle Fälle aber in der Sorge für Er— 
haltung ihrer Privilegien mit den Prälaten durchaus usammenstanden 
In seiner Antwort vom 21. Mai rät der kluge Landgraf — ich folge 
hier dem von Waitz S. 381 gegebenem Auszuge — auf dem Landtage die 
Disputation diesmal zu vermeiden und die Privilegien in hergebrachter Weise zu 
bestätigen, da diese sich auf die Religionssache nicht beziehen könnten; er möge 
dann die Sachen nicht zu ernstlich angreifen, sondern sie wie sein Vater „schleifen“ 
lassen, bis er eine bequemere Zeit finde, un dda nuntun, was gut getan 
sei; er möge suchen, einen Teil des Adels an sich zu ziehen und ihnen Vertröstung 
zeben wegen dessen, was etwa ihre Vorfahren den Stiften geschenkt. Es folgen 
weitere Vorschläge wegen der geistlichen Güter: einige Fräuleinklöster möchten 
bestehen bleiben. Jedenfalls möge er dableiben und die Herrschaft nicht aufgeben. 
Der junge Herzog ist dem Rat des erfahrenen Fürsten gefolgt. Er ist mit der 
Reformation in den Herzogtümern nicht stürmisch zugefahren, sondern hat, ohne 
das Ziel aus den Augen zu verlieren, zunächst vorläufige und vor— 
bereitende Maßnahmen ergriffen. 
Auf dem Kieller Landtage erhoben sich wieder die gewohnten Beschwerden 
der Prälaten gegen die Ritter ünd umgekehrt'). Von eigentlichen Religions— 
sachen wurde nicht geredet, und die formellen Beschlüsse des Landtages sind uns 
nicht bekannt, wohl aber die „Artikel“, mit denen Herzog Christian die 
Privilegien „der Holsten“ confirmierte und verbesserte). Was sich in diesen 
Artikeln auf die Religion bzw. Kirche bezieht, ist wichtig genug, um ausführlich 
mitgeteilt zu werden. 
— die beiden Bistümer, davon das eine vom Römischen Reich, das andere 
vdin Reich Dänemark zu Lehn geht, samt ihren Kapiteln die vornehmsten Glieder 
und Häupter der Erblande sind, da den Fürsten wie dem ganzen Adel der 
Fürstentümer „an der Herrlichkeit und Lehnware“ mächtig gelegen ist, und durch 
Verfall der Stifte die gemeine Wohlfahrt geschwächt werden würde, sollen beide 
Stifte und Kirchen bis auf allgemeine Reformation des römischen Reiches und 
des Reichs Dänemark bei ihrer alten Freiheit gelassen werden. Doch sollen die 
Zehnten in den Stiften (die Bischofszehnten) nachbleiben'). 2 Die Prediger 
sollen frei predigen, sowohl das Neue als das Alte. Doch soöll der in alter, 
unordentlicher Weise durch die Offizialen geübte Bann nicht frei sein. Vor allen 
Dingen soll von den Predigern auf beiden Seiten christliche Zucht und Liebe 
beobachtet werden. Sie sollen das Schimpfen unterlassen und nicht weiter schelten, 
als die Schrift schilt, und das Wort Gottes nicht mit Gewalt, sondern mit 
christlicher, und freundlicher Ermahnung, mit brüderlicher Treue und Liebe vor— 
tragen. * Insonderheit soll des Glaubens halber alles Ding und Tun frei 
stehen, bis die unmündigen Fürsten zu ihren mündigen Jahren kommen mögen. 
Was alsdann durch uns (die Fürsten) gemeinsam neden Praelaten, Räten, 
Mannen und Städten für göttlich, ehrlich, christlich und billig hinsichtlich der 
Geistlichkeit angesehen (werden) wird, soll dann aus gemeiner Eintracht seine 
B. 1, 9 8. Vollendung der Reformation 
RJoh. Parper in seinem Berichte (AfStuKg 4, S. 488 —407) beklagt sich besonders 
darüber, daß etliche Ritter namentlich an den Machmittagen, wenn sie „trunken“ von der Mit— 
lagemahlzeit kamen, gegen die Praelaten gar grobe und beleidigende Ausdrücke gebraucht hätten. 
Vgl. Jensen-Hegewisch, Privilegien der Ritterschaft, S. 155 ff. 
) Damit wird eine wichtige Maßnahme, die der Herzog bisher nur in Hadersleben und 
Törning durchgeführt hatte, auf das ganze Land ausgedehnt.
	        
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