Full text: 1517 - 1721 (2)

50 
—A 
könne. Aber durch die Drohung, bei Weigerung die Sache einfach von sich aus 
zu ordnen und das Versprechen, daß, „wo sie solches in der Güte annehmen 
würden, ihnen (dem Bischof und den Domherren) ihre Güter, Einkünfte und 
Gerechtigkeit fürder nicht weniger als bisher die Zeit ihres vebens folgen sollten“, 
also mit Peitsche und Zuckerbrot besiegte der Herzog alle Gewissensbedenken der 
hohen Geistlichteit und erreichte wichtige Zugeständnisse. Das Resultat der Ver— 
haudlungen ist ein Vertrag!) der folgendes besagt: 
1, Die Horen sollen aufser an den Sonntagen '), die Anrufung der Heiligen 
gänzlich abgeschafft werden. Die gewöhnliche Messe der Domherren soll bei ver⸗ 
schlossenen Türen allein gelesen und nicht gesungen werden. Des Dompredigers 
Predigt soll „göttlich, christlich, unärgerlich und dem Worte Gottes nicht entgegen 
sein“, vielmehr „dem gemeinen Mann zu Trost, Verstand und Unterweisung 
gereichen“. —— 
. Die zu dem Archidiakonat und der Kantorei gehörenden Besitzstücke, die König 
Friedrich „an sich genommen““, sollen den beiden Praelaten restituiert werden. 
Die Verleihung der Dompraebenden soll wechselweise, Monat um Monat, dem 
Bischof und dem Herzog zustehen. Der Bischof verspricht, dergleichen beneficia 
nur geschickten und erfahrenen, im öffentlichen Dienste verwendbaren Personen 
zuzgeignen. 
Der Bischof gesteht dem Herzog das unbeschränkte Recht zu, 
sowohl in allen fürstlichen Aemtern wie auch im eigentlichen Stiftsgebiet Praedi 
kanten nach seinem Gefallen anzustellen. 
9 Alle dem Stifte entwendeten Kleinodien sollen demselben wieder zugestellt 
werden. 
Nach Mündigkeitserklärung der jüngeren Brüder sollen alle kirchlichen 
Institute von Fürsten und Landtag gemeinsam derartig „reformiert“ werden, daß 
es edem Parte unverfänglich“ sei. 
* diesem Vertrage, namentlich Punkt 3, war für den Fortgang des Re— 
formationswerkes Wichtiges erreicht worden: jeder Widerstand des 
Schleswiger Stiftes war für die Zukunft ausgeschaltet 
worden. Die Hamburger Dompropstei und das Lübecker Bistum waren schon 
sowieso durch die Reformation ihrer Residenzen derart geschwächt, daß sie als 
Gegner und Hindernisse für den Herzog kaum mehr in Betracht kamen. So 
konnte er, ungehindert durch das bisherige Kirchenregiment, ruhig und zielbewußit 
die für die Zeit der Mündigkeit seiner Brijder — das war etwa 1547 — in 
Aussicht genommene allgemeine Reformation (in den Herzogtümern und 
Dänemark), die auch die Stifte und Klöster in evangelischem Sinne umgestalten 
sollte, weiter vorbereiten. Daß es anders wurde als er damals beabsichtigte, dasi 
die allgemeine Reformation schon früher und nicht in der gedachten organischen 
Entwickelung, sondern, wenigstens im Königreiche, nicht ohne Gewaltanwendung 
durchgeführt wiyrde — das erklärt sich aus den schweren volitischen Wirren, die 
nun eintraten. 
2.Der Reformationsherzog wird König (1533—2 360). 
J 
Auch für Dänemark war Herzog Christian der gegebene Nachfolger seines 
Vaters. Aber die von den Bischoͤfen geführte, dem alten Glauben anhangende 
) Kiel, 8. Juni 1533 (a. a. O. S. loo f.,). 
10) So deutet wenigstens Mi. S. 42 den etwas unklaren Ausdruck des Vertrages.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.