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könne. Aber durch die Drohung, bei Weigerung die Sache einfach von sich aus
zu ordnen und das Versprechen, daß, „wo sie solches in der Güte annehmen
würden, ihnen (dem Bischof und den Domherren) ihre Güter, Einkünfte und
Gerechtigkeit fürder nicht weniger als bisher die Zeit ihres vebens folgen sollten“,
also mit Peitsche und Zuckerbrot besiegte der Herzog alle Gewissensbedenken der
hohen Geistlichteit und erreichte wichtige Zugeständnisse. Das Resultat der Ver—
haudlungen ist ein Vertrag!) der folgendes besagt:
1, Die Horen sollen aufser an den Sonntagen '), die Anrufung der Heiligen
gänzlich abgeschafft werden. Die gewöhnliche Messe der Domherren soll bei ver⸗
schlossenen Türen allein gelesen und nicht gesungen werden. Des Dompredigers
Predigt soll „göttlich, christlich, unärgerlich und dem Worte Gottes nicht entgegen
sein“, vielmehr „dem gemeinen Mann zu Trost, Verstand und Unterweisung
gereichen“. ——
. Die zu dem Archidiakonat und der Kantorei gehörenden Besitzstücke, die König
Friedrich „an sich genommen““, sollen den beiden Praelaten restituiert werden.
Die Verleihung der Dompraebenden soll wechselweise, Monat um Monat, dem
Bischof und dem Herzog zustehen. Der Bischof verspricht, dergleichen beneficia
nur geschickten und erfahrenen, im öffentlichen Dienste verwendbaren Personen
zuzgeignen.
Der Bischof gesteht dem Herzog das unbeschränkte Recht zu,
sowohl in allen fürstlichen Aemtern wie auch im eigentlichen Stiftsgebiet Praedi
kanten nach seinem Gefallen anzustellen.
9 Alle dem Stifte entwendeten Kleinodien sollen demselben wieder zugestellt
werden.
Nach Mündigkeitserklärung der jüngeren Brüder sollen alle kirchlichen
Institute von Fürsten und Landtag gemeinsam derartig „reformiert“ werden, daß
es edem Parte unverfänglich“ sei.
* diesem Vertrage, namentlich Punkt 3, war für den Fortgang des Re—
formationswerkes Wichtiges erreicht worden: jeder Widerstand des
Schleswiger Stiftes war für die Zukunft ausgeschaltet
worden. Die Hamburger Dompropstei und das Lübecker Bistum waren schon
sowieso durch die Reformation ihrer Residenzen derart geschwächt, daß sie als
Gegner und Hindernisse für den Herzog kaum mehr in Betracht kamen. So
konnte er, ungehindert durch das bisherige Kirchenregiment, ruhig und zielbewußit
die für die Zeit der Mündigkeit seiner Brijder — das war etwa 1547 — in
Aussicht genommene allgemeine Reformation (in den Herzogtümern und
Dänemark), die auch die Stifte und Klöster in evangelischem Sinne umgestalten
sollte, weiter vorbereiten. Daß es anders wurde als er damals beabsichtigte, dasi
die allgemeine Reformation schon früher und nicht in der gedachten organischen
Entwickelung, sondern, wenigstens im Königreiche, nicht ohne Gewaltanwendung
durchgeführt wiyrde — das erklärt sich aus den schweren volitischen Wirren, die
nun eintraten.
2.Der Reformationsherzog wird König (1533—2 360).
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Auch für Dänemark war Herzog Christian der gegebene Nachfolger seines
Vaters. Aber die von den Bischoͤfen geführte, dem alten Glauben anhangende
) Kiel, 8. Juni 1533 (a. a. O. S. loo f.,).
10) So deutet wenigstens Mi. S. 42 den etwas unklaren Ausdruck des Vertrages.