1541. 42
sind sie zu Aemtern oder Domänen geworden und scheiden damit aus der kirchen
geschichtlichen Betrachtung aus. Erhalten blieben nur die Frauenklöster “).
4. Vollendung des Resormationswerks. Vugenhagen in Schleswig-Holslein
(1542).
Während die Klostervisitatoren noch auf der Reise waren, trat ein Ereignis
zin, das geeignet war, das Reformationswerk des Königs zu beschleunigen: am
25. Januar 1541 starb, etwa 64 Jahre alt, auf seinem väterlichen Erbgut Bol—
lingstedt Bischoff Gotschalk von Ahlefeld — ein im ganzen durchaus
würdiger Vertreter der alten Kirche. Schon lange werden die Pläne fur eine
Umgestaltung des Schleswiger Stiftes bei dem König und seinen Veratern fest—
gelegen haben. Denn es war ja auf die Dauer ein unerträglicher Zustand, dasi,
nachdem alle anderen Bistümer des königlichen Machtbereiches so gründlich;
evangelischen Sinne umgestaltet waren, einzig das Schleswiger nech in
alten Status als Organ der Papstherrschaft bestehen geblieben war. Es w ——
offenbar nur persenliche Rücksichten auf den alten ehrwürdigen Bischof, da
Freund seines Vaters, die den König bisher von entschicdenem Vorgehen ———
gehalten hatten. Jetzt war der Weg fur eine Veränderung frei.'“) —*
Aber welcher Art sollte diese sein? So angenehm es gewesen wäre, nach dem
dänischen Rezept zu verfahren, das heisit das Stiftsgut für die Krone einzuziehen,
so scheule der König doch zunächst davor zurück, da er bei der Huldigung das feier.
liche Versprechen gegeben hatte, das Lübecker und das Schleswiger Stift bestehen
zu lassen — später konnte man ja immer noch sehen, was zu kun sei. Zunächnñ
konnte es sich nur darum handeln, Stift und Kapitelin evan ge
hischem Sinnezureformieren. Wie das zu machen sei, bedurfte sorg
samer Ueberlegung. Was sofort getan werden konnte, was auch für die
Vollendung des Reformationswerkes in den Herzogtümern das allerwichtigste war,
das war die Meubesetzung des Schleswiger Bischofsstuhles
mäist einer echt eBangelischen,reformatorischen Persen
hichetteit. Und in diesem Sinne hat der König alsbald nach Ahlefelds Tode
seine Maßnahmen getroffen.
Es scheint, dasi man das baldige Ableben des Bischofs schon länger erwartet
hatte. Jedenfalls hatte der Känig schon vorher dem Kapitel befohlen, ihm, wenn
er in diesem Falle nicht auf Gottorf anwesend —
statten und keinen eigenmächtigen Schritt (bezüglich einer Bischofswahl, zu unter
nehmen (Rördam S. 190). Munmehr schärfte er durch ein Schreiben vom
3. März dem Kapitel noch einmal strengstens ein, zur Neuwahl eines Bischofs
keinerlei Schritte zu tun, ehe er wieder in die Fürstentümer gekommen set, „denn
) Maheres über das Schicksal der Klöster s. bei LauS. 427 — 2, J Milll, S. 191
157, sowie bei H. Finke, Zur Gieschichte der holsieinischen Klösier im 15. und lo. Jabrh.
Z ID, SE. 145-240). Von Bordesholm wird noch besonders die Nebe sein. Daß die
Frauenklöstter erbalten blieben, erklart sich aus dem Interesse, das die Adelsberren an
ihnen hatten: waren sie doch schen vor der Reformation bevorzugte Statten zur Unterbringung
ihrer unversorgten Töchter gewesen. So sind sie denn auch spater als eine Art von gemeinsamem
Besitz der Ritterschaft betrachtet worden und bei den Landesteilungen nicht wie die Herrenklöster
in die Fürsten verteilt worden, sondern unter der „Jemeinsamen Regierung“ verblieben.
*) Wal. zu dem Felgenden bes. Rör dam, Slesvigs Stists faelles bvperste Kirkestprelie
efter Resormationen Xe KS Bd. IV, S. J7o ff. 620 jj.sJ.