Full text: 1517 - 1721 (2)

Die Kirchenordnung 
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tkonzipienten in Hadersleben zu suchen und Johannes 
Wenthder eigentliche Redaktor sei. 
Mit mehr Erfolg und Nutzen als diese wohl niemals mit Sicherheit zu ent— 
scheidenden Fragen haben die Forscher diejenige nach den, Muellendes Ent— 
wurfs“ behandelt, d. h. die Frage, aus welchen schriftlichen Quellen die Ver— 
fasser ihre Gedanken oder gar Worte und Ausdrücke geschöpft haben. Solche 
Quellenforschung kann sehr wertvoll sein, kann aber auch zu philologischer Silben 
stecherei und einer überflüssigen Jagd nach einzelnen Belegstellen ausarten. Man 
darf doch nicht übersehen, dasi zu bestimmten Zeiten gewisse Ideen in der Luft 
liegen, und ein Autor nicht jedesmal eine bestimmte Buchseite vor Augen zu haben 
braucht, wenn er eine Idee ausspricht. Auch ist es bedauerlich, wenn sich in dieser 
Frage, in die sie absolut nicht hineingehören, gewisse nationale Aspirationen sich 
geltend machen, wenn z. B. der sonst so scharfsinnige und kritisch Engelstoft 
sich bemüht, den Einfluß „dänischer““ Quellen besonders hervorzuheben; ein Ve— 
mühen, in welchem die Deutschhe Jenny Schnehll ihm nachträglich sekundiert 
hat. Was ist hier deutsch? Was ist hier dänisch? Es ist doch eine einfache Tat— 
sache, dasi der Ideengehalt der dänischen Reformation ganz und gar (nicht von 
Deutschland, aber) von dem in Deutschland liegenden Wittenberg geprägt ist. 
Luther konnte übernational wirken, weil er nichts anderes wollte, als Christum 
und sein Wort. Daher können wir den Husarenritt Jenny Schnells gegen 
Michelsen ruhig übersehen. Dieser hat ohne Silbenstecherei, in durchaus 
grostzügiger Weise die Untersuchung der „Quellen“ geführt, und wir können ihm 
ruhig vertrauen, wenn er, olme den Einflust „einheimischer“ Quellen zu ver— 
leugnen, darauf hinauskommt, daß es vor allem doch die Werke der Wittenberger 
Reformatoren gewesen sind, aus denen die Verfasser des Entwurfs geschöpft haben 
ausier den schon vorhandenen Kirchenordnungen Bugenhagens der Melanchthonische 
„Unterricht der Visitatoren“ von 1528, die kursächsischen Misitationsartikel von 
1533, Luthers sormula missae und Deutsche Messe usw“). 
—AD 
die nicht üble Uebersetumng der lateinischen Ordinanz in die niederdeutsche 
Landessprache ausgeführt haben mag. Auch diese müssen wir leider mit einem 
non liquet beantworten. Petersen, der ein geborener Husumer war, hat diese 
Ehre Hermann Tast zugewiesen. Dagegen läßit sich nicht viel sagen, wir 
können daher dem Husumer Reformator ruhig diese Ehre lassen, wenn wir nur 
festhalten, daß es sich auch in diesem Stücke nicht um Gewisiheit, sondern nur 
um Mermutung handelt. 
— 
Nachdem Hamburg, Lübeck, Dithmarschen und zuletzt die „Herzogtümer“ völlig 
der Reformation zugeführt worden waren, gab es auf dem Boden Schieswig⸗ 
Holsteins nur noch zwei „Staaten“, die bei der alten Kirche geblieben waren: das 
Bistum Lübeck und die Grafschaft Pinneberg. Von des ersteren Reformaltion 
bo) Michelsens Untersuchung über die Quellen des Entwurfs (S. 8121853) ist überhaupt 
ein Muster feinster und ergiebigster religionshistorischer Arbeit.
	        
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