Die Kirchenordnung
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tkonzipienten in Hadersleben zu suchen und Johannes
Wenthder eigentliche Redaktor sei.
Mit mehr Erfolg und Nutzen als diese wohl niemals mit Sicherheit zu ent—
scheidenden Fragen haben die Forscher diejenige nach den, Muellendes Ent—
wurfs“ behandelt, d. h. die Frage, aus welchen schriftlichen Quellen die Ver—
fasser ihre Gedanken oder gar Worte und Ausdrücke geschöpft haben. Solche
Quellenforschung kann sehr wertvoll sein, kann aber auch zu philologischer Silben
stecherei und einer überflüssigen Jagd nach einzelnen Belegstellen ausarten. Man
darf doch nicht übersehen, dasi zu bestimmten Zeiten gewisse Ideen in der Luft
liegen, und ein Autor nicht jedesmal eine bestimmte Buchseite vor Augen zu haben
braucht, wenn er eine Idee ausspricht. Auch ist es bedauerlich, wenn sich in dieser
Frage, in die sie absolut nicht hineingehören, gewisse nationale Aspirationen sich
geltend machen, wenn z. B. der sonst so scharfsinnige und kritisch Engelstoft
sich bemüht, den Einfluß „dänischer““ Quellen besonders hervorzuheben; ein Ve—
mühen, in welchem die Deutschhe Jenny Schnehll ihm nachträglich sekundiert
hat. Was ist hier deutsch? Was ist hier dänisch? Es ist doch eine einfache Tat—
sache, dasi der Ideengehalt der dänischen Reformation ganz und gar (nicht von
Deutschland, aber) von dem in Deutschland liegenden Wittenberg geprägt ist.
Luther konnte übernational wirken, weil er nichts anderes wollte, als Christum
und sein Wort. Daher können wir den Husarenritt Jenny Schnells gegen
Michelsen ruhig übersehen. Dieser hat ohne Silbenstecherei, in durchaus
grostzügiger Weise die Untersuchung der „Quellen“ geführt, und wir können ihm
ruhig vertrauen, wenn er, olme den Einflust „einheimischer“ Quellen zu ver—
leugnen, darauf hinauskommt, daß es vor allem doch die Werke der Wittenberger
Reformatoren gewesen sind, aus denen die Verfasser des Entwurfs geschöpft haben
ausier den schon vorhandenen Kirchenordnungen Bugenhagens der Melanchthonische
„Unterricht der Visitatoren“ von 1528, die kursächsischen Misitationsartikel von
1533, Luthers sormula missae und Deutsche Messe usw“).
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die nicht üble Uebersetumng der lateinischen Ordinanz in die niederdeutsche
Landessprache ausgeführt haben mag. Auch diese müssen wir leider mit einem
non liquet beantworten. Petersen, der ein geborener Husumer war, hat diese
Ehre Hermann Tast zugewiesen. Dagegen läßit sich nicht viel sagen, wir
können daher dem Husumer Reformator ruhig diese Ehre lassen, wenn wir nur
festhalten, daß es sich auch in diesem Stücke nicht um Gewisiheit, sondern nur
um Mermutung handelt.
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Nachdem Hamburg, Lübeck, Dithmarschen und zuletzt die „Herzogtümer“ völlig
der Reformation zugeführt worden waren, gab es auf dem Boden Schieswig⸗
Holsteins nur noch zwei „Staaten“, die bei der alten Kirche geblieben waren: das
Bistum Lübeck und die Grafschaft Pinneberg. Von des ersteren Reformaltion
bo) Michelsens Untersuchung über die Quellen des Entwurfs (S. 8121853) ist überhaupt
ein Muster feinster und ergiebigster religionshistorischer Arbeit.