Full text: 1517 - 1721 (2)

Schauenburger Kirchenordnung 
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z. T. etwas verkürzte und an wenigen Orten den besonderen in den Grafschaften 
bestehenden Verhältnissen angepasite') Menauflage jener mecklenburgischen Kirchen 
ordnung, die man wahrscheinlich, weil sich in den kleinen Ländern eine besondere 
nicht lohnte, auch für das Schauenburger Land einfach acceptiert hatte. 
Auch in der Meckl. KO findet sich eine ausführliche Anweisung für die Feier 
der Messe und anderer Zeremonien. Aber in diesen Stücken ist kaum ein Unter 
schied von der SH KO zu finden. Sehr bemerkenswert für den Unterschied zwi 
schen dem Praktiker Bugenhagen und dem für die orthodore Lehre besonders inter 
essierten Dogmatiker Melanchthon ist es dagegen, dasi, während in unserer KO 
die Materie der Lehre kaum berührt wird, der grösite Teil der MKO von einer 
ausführlichen Darstellung der rechten, den Ordinanden mitzuteilenden und von 
ihnen dem Volke einzuprägenden rechtgläubigen und eben deshalb selig machenden 
Lehre eingenommen wird (im Stadthagener Neudruck trotz einiger Kürzungen noch 
147 von 270 Seiten). Dieser Abrisi der Kirchenlehre ist das, was Melanchthon 
seit 18554 als Examen ordinandorum auch selbständig herausgegeben hat— 
Lehrgeschichtlich interessant ist, dast als symbolisch neben den alten Symbolen 
in der MKO nur der „Katechismus und Bekenntnis Lutheri“ nebst der Augs. 
Conf., dagegen im Meudruck von 1014 auch die Schmalkaldischen Artikel genannt 
sind, nicht aber die Konkordienformel. 
Einen eigenen Kirchenauffeher scheint man bis 1040 für das Pinneberger Ge— 
biet nicht angestellt zu haben — als solcher fungierte, wie es scheint, neben dem 
Pinneberger Drosten einzig der Hofprediger und Superintendent zu Stadthagen. 
Bei der großen Entfernung seiner Residenz kann naturgemäß von einer durch. 
greifenden und wirksamen Leitung und Beaufsichtigung keine Rede gewesen sein. 
Doch scheint nach noch vorhandenen Akten der Visitator ziemlich regelmästig einmal 
im Jahre zur Abnahme der Kirchenrechnungen herübergekommen zu sein. 
2) Ausierdem hat man — was recht bemerkenswert ist — alle gegen die römische Kirche ge— 
richteten polemischen Stellen der ursprüngl. KO gestrichen.
	        
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