124 B. 2, K. 1, 9 11. Kirchenregiment unter Herzog Adolf
Eiderstedter Landrecht (1572), Corp. St. Sl. J, 1f., und der dieser z. T. gleich—
lautenden Husumer „Reformation und Polizeiordnung““), zeigt das schon der
sprachliche Ausdruck.
Das Ziel, das er als Kirchenaufseher in genauer Uebereinstimmung mit Herzog
und Kanzler vor allem erstrebte, war Einheitin der Lehre durch Unter—
drückung aller „Gezänke und Disputationen“. Mit seinen Pastoren hat er in
dieser Beziehung nicht viel Not gehabt — wenigstens wissen wir von keinem Lehr—
prozeß; desto mehr Beschwerde machten ihm die namentlich in Eiderstedt ein—
gedrungenen Anabaptisten.
Außer der Einheit der Lehre galt sein besonderes Interesse dem höheren
Schulwesen; in dieser Beziehung haben wir einer seiner Schöpfungen hier
noch besonders zu gedenken.
3. Das Schleswiger Paedagogium publicum ).
Schon im Mittelalter gab es eine Domschule zu Schleswig. Sie unterstand
seit etwa 1458 dem lector theologiae, welcher als scholasticus den rector
scholarum berief. Aber diese Chola trivialis war nie ven großer
Bedeutung. Die Absicht der KO, sie zu einer höheren Landesschule zu gestalten
(S. 73, 77, 109 ff.) wurde schon wegen der 1544 erfolgten Landesteilung zunächst
nicht erfüllt. Vielmehr blieb die Schule unter der Oberleitung des 1542 neu er—
nannten Lektors Mag. Caeso Emynga, dem Rektorat das Mag. Hie—
ronymus Koppersmit (Cypraeus) aus Schleswig und dem Konrektorat
des Conrad Hogreve aus Husum, unter denen noch eine Anzahl „Gesellen“
tätig waren, eine gewöhnliche Trivialschule. Als Cypraeus (um 1555) in ein
erledigtes Kanonikat eingetreten war, wurde der Würzburger Mich ael Stan—
heufius von Wittenberg als rector scholarum berufen“), aber die Schule
blieb was sie war.
Erst nachdem Paul von Eitzen die Leitung des Kirchen- und damit auch des
Schulwesens im Lande übernommen hatte, gewann der alte Plan, neben der
Trivialschule mit Hilfe des Kapitels eine höhere Lan desschule, ein
paedagogium publicum ins Leben zu rufen, neue Gestalt. Es ist keine Frage,
daß dabei Eitzen die treibende Kraft war; der Ehrgeiz Herzog Adolfs, der im
übrigen keineswegs den Wissenschaften sonderlich geneigt war, sein Wunsch, für
seine Residenz etwas Besonderes zu schaffen, kamen den Tendenzen des Super—
intendenten entgegen. Im Jahre 1563 richtete Eitzen eine ausführliche Vor-—
stellung.“) an die drei im Herzogtum Schleswig regierenden Landesfürsten.
Er betonte besonders, daß durch solches Paedagogium dem „leffliken adell und
de Vörgerschop vnd suß idermennigen“ Gelegenheit gegeben werde, statt ihre
Kinder auf die so weit entfernten und immer teuren werdenden Universitäten in
oft sehr jugendlichen Jahren zu senden, dieselben im eigenen Vaterlande „harde bi
ehren ölderen vnd fründen et quasi in conspectu parentum usque ad gra-
v) Diese im ganzen Umfang bisher nicht gedruckte Ordnung liegt im handschriftlichen Original
in der Kieler Unis.Vibl. (Sh 508) vor.
20), Val. zu diesem Abschnitt bes. Aug. Sach, die schola trivialis und das paedagogium
publicum in Schleswig. Schlesw. Programm 1873. Rör da mn ad ff.
) Ein Schreiben Stanhufens an Paul Eber findet sich Bu M 7, S. 303 f.
*2) Das interessante Schriftstück ist bei Rör dam S. 7012770 abgedruckt. Vgl. Sasch
S. 5f.