Full text: 1517 - 1721 (2)

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B. 2, K. 1, 9 12. Kirchenreg. im Königlichen Gebiet 
deutsche Schreibschulen verwandelt. Im übrigen war es eine glückliche Gründung: 
die Flensburger Gelehrtenschule hat später zum Teil in hoher Blüte gestanden “). 
4. Neue Landesteilung 1564. 
Das Kirchenregiment der „abgeteilten Herren“. 
Im Jahre 1564 erfolgte noch eine jener Teilungen, welche die Geschicke und 
die Geschichte unseres Landes so wirr gemacht haben: König Friedrich fand seinen 
1545 geborenen jüngsten Bruder Johann (im Gegensatz zu seinem Onkel Hans 
oder Johann d. A. der Jüngere genannt) mit einem Dritteil des 
königlichen Gebietes ab. Es wurden ihm die Häuser Sonderburg und 
Norburg, Schloß und Stadt Plön und das Kloster Ahrensbök zugesprochen. 
Er konnte indes nicht gleich sein 
ganzes Erbe antreten, weil diese 
Gebiete zum größten Teil noch von 
den beiden königlichen Witwen als 
Leibgedinge besessen wurden: Son 
derburg und Norburg waren noch 
im Besitze seiner Mutter, der 
Witwe Christians III., Dor o 
thea, in Plön saß noch seine 
Großmutter, Königin Sophie, 
die Witwe König Friedrichs J. Der 
junge Herzog bekam also zunächst 
nur Ahrensbök und wurde im übri 
gen mit einer Geldleistung ent— 
schädigt. Erst nach dem Tode der 
Großmutter bekam er 18608 Plön 
und nach dem Absterben der Mut— 
ter 1571 Sonderburg und Nor— 
burg. 
Bei der Erbteilung 1582 fiel 
ihm noch das Kloster (Amt) Rein— 
feld und das Rudekloster zu. Sel 
ber erwarb Johann d. J. mehrere 
Güter, aus denen das Amt Reth— 
wisch gebildet wurde. Dazu kamen 
1080 die Kirchen von Ratekau 
und Gleschendorf, die bisher zum Königlichen Amt Segeberg gehört hatten, und 
1582 noch mehrere Dörfer, die als Amt Traventhal zusammengefaßit wurden. 
Auf dem Landtage zu Flensburg 1564 erklärten sich die Stände 
gegen eine neue Teilung und verweigerten dem Herzog die Erbhuldigung. Damit 
war er von der gemeinsamen Regierung ausgeschlossen und hatte also lediglich in 
dem ihm vermachten Gebiete landesherrliche Rechte; er und seine Nachkommen 
werden in diesem Sinne als die „abgeteilten Herren“ bezeichnet. 
sind jedoch von dem Flensburger Gymnasium treu aufbewahrt und neuerdings von Hansen in 
einer hübschen Auswahl veröffentlicht worden. Sie interessieren nicht nur durch ihren Inhalt, 
der von einer innigen Frömmigkeit zeugt, sondern auch als Literaturdenkmale des niedersächsischen 
Idioms. 
12) Darüber Näheres Lau S. 521ff. J-M IV, S. soff.
	        
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