Full text: 1517 - 1721 (2)

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B. 2, K. 1, 9 13. Kirchenreg. Jehanus d. A. 
wann zur Köste gebeten wird“, desgleichen das „gottlose Erdbier“. Endlich, da 
Nordstrand mit Schulen“) übel versorgt ist, sollen in diesem Lande zwei Schulen 
an gelegenen Orten aufgerichtet werden, die Pastoren sollen von der Kantzel aus 
die Eltern ermahnen, ihre Kinder fleistig dahin zu schicken und denjenigen, welche 
zum Studium geschickt zu sein scheinen, dazu behilflich sein.“ 
Wir sehen: eher und genauer als in den andern Landesteilen ist von Herzog 
Johann der ganze Umkreis des kirchlichen und sittlichen Lebens der Untertanen 
obrigkeitlich geordnet worden; in seiner Luxusverordnung für die Stadt Haders— 
leben von 1866) klingt sogar schon der spätere Polizeistaat an; im übrigen aber 
hören wir aus seinen Mandaten noch den angenehmen Ton warmer landesväter— 
licher Fürsorge des um das Seelenheil seiner Pflegebefohlenen und um Ver— 
meidung des Zornes Gottes besorgten Reformationsfürsten heraus. 
4. Die Bordesholmer Fürstenschule, 18605. 
Seine Treue gegenüber den Prinzipien der lutherschen Reformation hat Herzog 
Hans auch dadurch bewiesen, daß er in hervorragendem Maße dem Ausbau des 
höheren Schulwesens in seinen Landen seine Fürsorge zuwandte. 
Zwar die beiden Lateinschulen, welche er in der Kirchenordnung von 15560 für 
die Landschaft Nordstrand anordnete, scheinen nicht zustande gekommen zu sein ). 
Aber durch zwei Stiftungen, die in ihren Nachwirkungen noch heute spürbar sind, 
hat Herzog Johann in der Schulgeschichte unseres Landes sich einen unvergänglichen 
Ruyhm geschaffen. 
Die erste ist die Umwandlungdes Klosters Bordesholmin 
eine Fürstenschule. 
Sie bietet in unserm Lande das einzige Beispiel von der den Tendenzen Luthers 
entsprechenden Verwendung der vermögenden klösterlichen Stiftungen zu Kirchen— 
und Schulanstalten für die neue Kirche dar. Was in Gestalt des Klosters Loccum, 
der württembergischen und sächsischen Klosterschulen bis in unsere Zeit unendlichen 
Segen für die Kirchen der betreffenden Länder gewirkt hat, das hat in unserm 
Lande nur in einem Eremplar eristiert, und das auch nur genau 100 Jahre, 
um dann allerdings in der Landesuniversität Kiel seine heute noch wirksame Fort— 
setzung zu finden ). 
Bis zu dieser Umwandlung hatte sichdas Augustiner-Chorherren— 
Kloster zu Bordesholm in Besitz und religiöser Haltung noch einiger— 
maßen unversehrt erhalten““). Zwar hatten die von den Fürsten beliebten Schröp— 
fungen den Verkauf großer Landbesitzungen veranlaßt (vgl. S. 38, Anm. 22), aber 
der zusammenhängende Landbesitz um Bordesholm herum war noch unversehrt, und 
der Besitz an Kapitalien war so stark, daß zur Zeit der „Reformation“ das jähr— 
liche Einkommen noch 4000 Mark betrug. Was die religiöse Haltung betrifft, so 
hatte man zwar der Visitation der Klöster von 1541 sich löblich unterworfen; 
wie weit man jedoch die vom König erhobenen Forderungen tatsächlich erfüllt hat, 
17) Lackmann S. 485 fälschlich: Schulden. 
2) Veröffentlicht von Mackeprang in SA 1897, S. 220 -35. Vgl. Achelis, Ha— 
derslev i gamle Dage Jl, S. 97 f. 
u8) J-MeIII, S. 245 f. 
20) Der echt reformatorische Geist, in welchem Herzog Johann die Stiftung machte, tritt 
in der Einleitung der Stiftungsurkunde (Mon. ined. II, 558 f) gar schön zu Tage. 
2) Die Litteratur zu der Geschichte des Klosters und des Gymnasiums Bordesholm s. bei 
Witt S. 98 s. Hauptquelle sind die in Mon. ined, II mitgeteilten Akten.
	        
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