Full text: 1517 - 1721 (2)

Die summi Episcopi. 
die Ansprüche der Stände und für die absolute Fürstenmacht mit ihr verbunden, 
genosi der Herzog auch den Vorteil von ihr, daß sie in seinen stets vorhandenen 
Geldnöten bereitwillig mit grosen Darlehen ihm aushalf. 
Bei seinem Tode, I1. März 1016, hinterließ Johann Adolf drei Söhne, 
Friedrich, Adolf und Johann. Adolf trat in kaiserliche Dienste und zur katho— 
lischen Kirche über. Er starb 1631 an den in der Schlacht bei Leipzig erhaltenen 
Wunden. Johann ward als Machfolger seines Onkels Johann Friedrich 
Bischof von Lübeck. Nachfolger des Vaters in der Landesherrschaft ward Herzog 
Friedrich (III.) (1016 — 59), ein noch mehr als sein Vater den Wissenschaften 
geneigter, feinsinniger und friedlich gesinnter Fürst. 
In den genannten vier Herrschern haben wir die obersten Inhaber des Kirchen— 
regiments im Gottorfer Gebiet während dieser Periode. 
Sie haben diese Stellung jedoch nicht völlig allein und ausschliesilich inne— 
gehabt. Wie 1564 im königlichen, so kam es in dieser Zeit auch im Gottorfer 
Anteil gegen den Widerspruch der Stände zu einer Teilung des Landes 
und damit auch der episkopalen Hoheit, eine Zweiteilung freilig, welche, nachdem 
Johann Adelf 16008 das Thronfolgerecht des erstgeberenen Sohnes durchgesetzt 
hatte, im Gottorfer Gebiet die einzige blieb und auch nicht lange währte. Herzog 
Johann Friedrich nämlich begnügte sich nicht mit den ihm überlassenen 
geistlichen Stiftern, sondern verlangte, sogar im Wege der Klage beim Kaiserlichen 
Kammergericht, vollständige brüderliche Erbteilung mit Johann Adolf. Im Jahre 
1000 kam ein Vergleich zu Stande, nach welchem dieser die Städte Oldenburg 
und Meustadt, die Aemter Tremsbürttel, Steinhorst, Cismar und die Landschaft 
Fehmarn „mit allen geistlichen und weltlichen Gerechtigkeiten“ an seinen Bruder 
abtrat. Freilich gab Johann Friedrich 10160 Fehmarn einstweilen (bis 1023) an 
den regierenden Herzog zurück, und, da er 1034 ohne Erben starb, fiel das Ganze 
wieder an Chottorf zurüch“). Während der bezeichneten Zeit aber hat der Vremer 
Erzbischof über die Kirchen jener Gebiete die volle Kirchenhoheit ausgeübt. Gern 
wüste man etwas darüber, wie Johann Friedrich das geistliche Regiment in diesen 
Gebieten ausgeübt, durch wen er namentlich die Misitationen hat ausführen lassen. 
Bis jetzt fehlt uns jeder aktenmästige Bericht darüber. Ob durch seinen Eutiner 
Hofprediger? Ob durch den Gottorfer Generalpropsten? Für letzteres spricht die 
Freundschaft, welche ihn offenbar mit Fabricius d. A. verbunden hat. 
Aehnlich ging es bei dr Abfindung der verschiedenen fürst 
lhichen Witwen zu. Herzogin Christine hatte als Leibgedinge die 
Aemter Kiel, Neumünster, Bordesholm und Reinbek inne (letzteres jedoch nur 
bis 1597) und residierte von 1590 bis zu ihrem Tode 16004 in Kiel. Johann 
Adolfs Witwe, Herzegin Augusta überkam die Aemter Husum, Nordstrand, 
Trittau und Reinbek, sowie Cismar, das sie jedoch 1031 gegen ein Jahrgeld 
wieder abtrat. Sie hat von 1010 bis 41039 auf dem 1580 ff. von Herzog Adolf 
erbauten Schlosse zu Husum residiert. Nach ihrem Tode übertrug Herzog Frie 
drich das Amt Husum auf Lebzeiten an seine Gemahlin Maria Elisa— 
beth). In allen diesen Fällen haben die fürstlichen Damen über die herzog— 
lichen (Amts-)Kirchen die Kirchenhoheit ausgeübt'), ein Zeichen, wie eng und 
) Val. Andr. S. 17. 
) Ebenda S. 118. 
) Ein Beweis dafür liegt in der Akte St. A. XX, 3329. Aus ihr ersieht man, wie Her— 
zegin Augusta in allen ihren Aemtern Geistliche berief, bestätigte und vorkommenden Falls ihres 
Dienstes entsetzte. Auch aus Krafft geht hervor, welchen Einflußsdie kirchlich sebr inter-
	        
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