Full text: 1517 - 1721 (2)

Jakob Fabrie ius d. A. 
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hörte dort die bekannten Theologen Chytraeus, Simon Pauli und Johannes 
Freder. 1585 ward er Magister. Gern hätte ihn die Rostocker theologische Fakul— 
tät als Lehrer behalten. Aber als treuer Sohn seiner Heimat, der er alle Zeit 
geblieben ist, nahm er 1580 die Berufung seiner Vaterstadt als Kaplan an. Auf 
Eitzens Empfehlung ward er am 14. Januar 1589 zum Hofprediger“) und bald 
darauf zum Verwalter der Gottorfschen Propsiei ernannt. Als Hofprediger musite 
er mehrfach dem Herzog in seiner bischöflichen Residenz zu Bremervörde aufwarten. 
1593 erfolgte dann seine Beauftragung mit der Stellvertretung Eitzens in seinem 
Amte als oberster Kirchenaufseher, jedoch behielt dieser Amt uͤnd Titel als Su— 
perintendent. 
Schon in Tondern 1587 hatte Fabr. sich mit Agneta, einer Tochter des dortigen 
Propsten Jörgen Petersen (Georgius Petraeus) verehelicht. Aus dieser Ehe stam— 
men sechs Söhne, die unter der sorgsamen Erziehung des Vaters alle zu tüchtigen 
Gelehrten erwuchsen und sämtlich in Rostock das Magisterium erwarben. Außer 
Jobhann Adolf, der als Archidiaconus an St. Jacob in Hamburg 16050 
starb, haben sie als tüchtige Pfarrer unserm Lande gedient: Jacob (der spätere 
Nachfolger des Vaters) und Philipp (f 1018) in Lunden, Geor g in Wessel— 
buren und Poppenbüll (f 1051), Johannes in Steinbek (f 1020), Petrus 
in Witzwort (f 1048). 
Nach Eitzens Tode war Fabricius sein gegebener Nachfolger. Bis dahin hatte 
er an dessen Stelle, doch nicht als bloßer Gehilfe ), sondern mit einem eigenen 
fürstlichen Auftrag als „Generalpropst“ die Generalvisitation im ganzen Anteil 
und die Spezialpropsteigeschäfte in Amte Gottorf sowie auf dem Nordstrande ver— 
richtet, waͤhrend Eitzen die „Superintendentur“, das heißt vor allem die Ordi— 
nationen (im ganzen Stift) behalten hatie. Nunmehr bemühten sich sowohl der 
Herzog wie die Herzogin in Kopenhagen um die Zustimmung dazu, daß Fabricius 
voll und ganz in Eitzens Stelle eintreten, das heistt die „Superintendentuͤr“ über 
das ganze Stift übertragen bekomme. Da jedoch damals wegen des Schleswiger 
Stiftes zwischen Gottorf und Kopenhagen Unstimmigkeit herrschte, bekam man 
aus der Deutschen Kanzlei nur ein „Récepisse“ (einen Empfangsvermerk) und 
hielt es nicht für angebracht, „ferner um Antwort anzuhalten““ ). So blieb also 
Fabricius was er war: Generalpropst des Gottorfschen Anteils, nur daß ihm 
befohlen wurde, „in solher sedis vacantia des Superintendenten vices in 
unserm Antheil dieser Fürstenthumbe zu verwalten“, d. h. es wurde ihm namentlich 
das bisher vom Superintendenten für den ganzen Bereich des Stiftes geübte 
Recht der Ordination (nebst Prüfung), aber beschränkt auf das herzogliche Gebiet 
übertragen ). 
Andr. sorgfältige Darstellung hin. Meinen Aufsatz zitiere ich als „Fedd.“, Fabricius' Auto 
biographie als „Mem.“. 
*) In Flensburg war er Hausgenosse und amanuensis Lütke Naamans. Interessante Be— 
richte von dessen Lebensweise . Bu Meo, S. 171f. 
9) Bei seiner Probepredigt muñte er, der sich bisher bei seinen Vorträgen niemals einer 
anderen als der „niedersächsishhens“ Sprache bedient hatte, zum erstenmal das idioma misnicum 
gebrauchen, was non sine sacultate abging (Mem.). 
7) Andr. S. 370 gegen Lau S. 357. 
) Mem. Andr. S. 352j. 
) In diesen Vorgängen kiegt die prinzivielle Aenderung in der Siellung des Gottorfer 
Oberhirten, welche mit Eitzens Tode eintrat. Eitzen war noch oberstes Mitglied des Dom— 
kapitels und aus den Mitteln des Stiftes besoldet gewesen; er war auch von den andern Landes 
herren als Ordinator und überhaupt als oberster Geistlicher des ganzen Herzoqgtunis Schleswig 
(abgesehen von den unter Riven und Odense gelegten Kirchen), also als Suberiutendent 16
	        
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