Full text: 1517 - 1721 (2)

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B. 2, K. 1, 9 14. Gottorser Kirchenreg. 1886 — 1059 
durchaus entsprechende Mandat durch „etliche zänkische Pastoren und Kirchen— 
diener“ übertreten werde. Ferner werden die sittlichen Mängel der Geistlichkeit 
(„vorab“ ihr Fressen, Saufen und Geiz) noch schärfer hervorgehoben. Endlich 
wird nicht nur Strafe gedroht, sondern auch den Gehorsamen landesfürstliche 
Gnade verheißen “). 
Das Mandat erregte als eine Erneuerung kryptokalvinistischen Unwesens bei 
den strengen Lutheranern Unwillen. Herzogin Augusta verbot eigens dem Hardes— 
vogten ihres Amtes Husum, das Edikt publizieren zu lassen, wenn es an sie kommen 
würde, und Fabr. d. A. bezeugte in einem Schreiben an seinen Sohn, den Husumer 
Hofprediger ausdrücklich, daß es ohne sein Vorwissen ergangen sei“). Vielleicht 
trägt der beibehaltene Kanzler Laelius seine Schuld daran, daß das Mandat in 
dieser auffallenden Form erneuert wurde. Indeß darf man sicher sagen, dasi der 
junge Herrscher begründete Ursache zu seiner Mastnahme hatte. Es ist gewiß an— 
zunehmen, daß theologische Streithähne nach dem Absterben Johann Adolfs die 
Bahn für die Bekämpfung des Kalvinismus wieder offen sahen und mit Wollust 
wieder die polemische Peitsche schwangen, wohl auch gar den verstorbenen Herrscher 
in mehr oder weniger offener Weise in ihren Predigten „durch die Hechel zogen“. 
Also schon um das Andenken seines Vaters vor Verunglimpfungen zu schützen, 
war der junge Fürst zu seinem Vorgehen genötigt. Auch ist ja nicht zu leugnen, 
daß die Behandlung knifflicher theologischer Streitfragen auf der Kanzel an sich 
ungehörig und schon durch die KO (S. 17) verboten war. Immerhin wäre die 
an sich vielleicht durchaus berech 
tigte Verfügung vielleicht ebense 
wirksam, aber weniger anstösiig ab 
gefaßt worden, wenn der besonnene 
und durchaus nicht zu überflüssiger 
Kanzelpolemik geneigte Fabr. um 
seinen Rat gefragt worden wäre. 
Sicher aber darf man sagen, daß 
der Herrscher, der dieses Manda 
unterzeichnete, kein freudiger, voll 
überzeugter Anhänger des Luther— 
tums war“). 
Eine direkt gegen Fs. Intentio— 
nen und sein ausdrückliches Ve— 
denken unternommene Maßnahme 
war die Aufnahme fremder Re— 
ligionsangehöriger in dem 16027 
gegründeten Friedrichstadt “). 
Auch inbezug auf die Behand 
lung der Eiderstedter „Wiedertäu 
fer“ huldigte Friedrich III. den— 
selben liberalen Ideen wie sein 
Vater, gab aber doch der Landes— 
kirche, was ihr gebührte. 
29) Wortlaut des Mandats bei Meoc. Il, S. 417 ff, LackmanutIll, 435 ff., Pont. 
—V 
20) Krafft S. 384 f.
	        
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