Full text: 1517 - 1721 (2)

06 B. 2, K. 1, 9 16. Kirchenreg. z. Z. Friedrichs III. 
„Leviathan“ — wird hier die Idee des Gottesgnadentums ausgesprochen und 
— so möchte man sagen — von den christlichen und reformatorischen Gedanken 
über Sinn und Recht des Herrschertums ein Schritt zurück in das Heidentum 
mit seiner Vergöttlichung der Herrscher getan“). Darüber kann auch das warme 
Bekenntnis zum christlich-evangelischen Glauben, das 931 bringt, nicht hinweg. 
helfen, denn das ist eine Inkonsequenz: wenn der König wirklich der oberste Ver 
treter Gottes auf Erden ist, so ist er auch der entscheidende Träger der Offen— 
barung Gottes und kann die Religion des Volkes ändern, „wenn er es für rätlich 
erachtet“. Die letzte Konsequenz des Gottesgnadentums ist der Cäsaropapismus. 
Aber mag die im Königsgesetz vorgetragene Theorie auch höchst bedenklich sein 
— auch hier hat sich die Beobachtung bewährt, daß die Praxis oft besser ist als 
die Theorie. Unter verständigen und milden Herrschern und meistens tüchtigen 
Ministern hat das Enevoldskönigtum dem Reiche wie den Herzogtümern viel 
Gutes gebracht, und Volk wie Kirche haben sich unter seiner Herrschaft wohl be— 
funden. 
5. Die Gründung der Kieler Universität, 1005. 
Was viel kleinere deutsche Staaten besaßen, eine Landeshochschule, 
hat den Herzogtümern lange gefehlt. Zwar besaß der Königliche Anteil etwas 
derartiges in der Kopenhagener Universität. Aber bei dem überwiegend deutschen 
Charakter auch dieses Landesteiles konnte die dänische Hochschule als solche doch 
nur sehr bedingt in Frage kommen: selbst von den dänischsprechenden Studenten 
aus Nordschleswig ist sie nur in geringem Maße besucht worden. Die Schles— 
wig-Holsteiner waren also auf „ausländische““ Hochschulen angewiesen. Von 
größter Anziehungskraft für sie ist namentlich das nicht allzuweit entfernte Rostock 
gewesen. 
Das Bedürfnis einer Landesuniversität wurde schon früh erkannt. Wir hörten 
schon, daß das Schleswiger Pädagogium etwas derartiges sein wollte. Im Jahre 
1632 kam der Plan auf, in Flensburg eine Universität zu errichten; mehrere 
Adelige versprachen große Geldzuwendungen, und König Christian IV. war dem 
Plane ebenso geneigt wie Herzog Friedrich IIII.ber die Stände wagten in 
dieser Zeit der Kriegesnot nicht, die Kosten zu bewilligen, so kam das Unternehmen 
nicht zur Ausführung“). Der für die Wissenschaften besonders stark interessierte 
Herzog Friedrich ließ den Plan jedoch nicht fahren: im Jahre 1040 bat 
er durch seinen Regensburger Gesandten Kielman den Kaiser um die Ermächtigung 
in Holstein eine Universität zu errichten. Als er jedoch im Verein mit König 
Christian dem Kieler Landtag von 1041 die Sache vorlegte, baten die Stände 
mit Rücksicht auf die schweren Zeiten abermal, „solches zwar gedeihliche, aber 
kostbare Werk zu besserer Zeit und der Stände weiterer Deliberation zu dilatieren“ 
(Ratjen S. 2). 
) Die reformatorische Idee ist, daß der Herrscher als hervorragendes Glied der Christenheit 
den Schutz und die äusiere Leitung der Kirche zu handhaben hat. Zwischen Gott (Christus) 
und dem Herrscher steht also eine organisierte Gemeinschaft. Nach der Idee des absoluten 
Gottesgnadentums aber steht der König unmittelbar unter Gott und unter ihm als eine willen 
lose und unterschiedslose Masse die Untertanenschaft, deren Qualität als „Christenheit“ gar 
nicht in Betracht kommt. 
u) Vgl. Otto Scheel, SH in der europäischen und deutschen Geschichte, 1933, S. 360. 
Im allgemeinen ist neben den bei Wittt S. 238 f. angeführten Schriften für diesen Abschnitt 
besonders zu vergleichen: H. Ratjen, Gesch. der Universität zu Kiel, Kiel 1870.
	        
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