Full text: 1517 - 1721 (2)

202 B. 2, K. 1, 8 17. Kirchenreg. z. Z. Christians V. 
gelangte und das Recht erhielt, Bündnisse mit andern Mächten abzuschließen und 
Festungen zu erbauen. 
So konnte denn der Gottorper Herzog nach fast 14jährigem Exil das Schloß 
seiner Väter wieder beziehen und in einem verschwenderischen Hofleben sich von 
seinen ausgestandenen Leiden erholen. Er war jetzt friedlicher gesiimmt, vom Früh— 
jahr 1094 an herrschte sogar eine gewisse Freundschaft zwischen Kopenhagen und 
Gottorf. 
Da ereilte den erst 54jährigen der Tod (27. Dezember 1094). Und sofort war 
die alte Feindschaft wieder da. Ja, sie erreichte jetzt erst ihren höchsten Grad. 
Denn der 24jährige Herzog Friedrich IV., der seinem Vater folgte, war 
von einem geradezu krankhaften Hasse gegen Dänemark beseelt, übrigens ein be— 
gabter und hochstrebender Mensch, aber unbeherrscht in seinen Lüsten und unbe— 
sonnen in seinen Plänen. Sofort verlangte er eine neue Auslegung der im Altonaer 
Vergleich ihm zugestandenen Souveränität, nahm 1095 1500 Mann schwedische 
Truppen in seinen Dienst und begann 16096 die Stapelholmer Schanzen wieder 
auszubauen. 10898 verheiratete er sich mit der Schwester des jungen Schweden— 
königs Karls XII., Hedwig Sophie. König Christian fiel zwar im Mai 
697 mit 6— 7000 Mann in das Herzogliche Gebiet ein und ließ die Schanzen 
zerstören, wurde aber durch Drohungen seitens des Kaisers, Lüneburgs, Branden— 
burgs und der Seemächte gezwungen, nicht weiterzugehen und mußte feine Truppen 
zurückziehen. 
Am 25. August 1099 starb, von ungezügeltem Leben früh geschwächt, König 
Christian V. Was er so heiß erstrebt hatte, die Niederringung Schwedeus, die 
Unschädlichmachung Gottorfs — er hatte es beides nicht erreicht. Erst seinem 
Nachfolger sollte beides mit- und durcheinander glücken. 
Ehe wir davon hören, haben wir erst zu berichten, wie sich unter dem traurigen 
Zwiespalt zwischen den beiden Herren unseres Landes das Kirchenregiment gestaltete. 
In dieser Beziehung ist zunächst von der Besetzung der höchsten geistlichen Auf— 
ichtsämter während der Regierung Christians V. zu berichten. 
2. Der fürstliche GS Niemann (16742 84). 
Am 27. Juni 1673 war GS Reinboth nach 28jähriger Amtswirksamkeit ge— 
orben. Erst um Pfingsten des folgenden Jahres trat sein Nachfolger das Amt 
an. Sebastian Niemannz 2. April 1025 zu Lübeck als Sohn eines 
Kaufmanns geboren, erhielt den ersten Unterricht im Vaterhause durch Andreas 
Zimmermann (vgl. Bu M 9, 114) und kam mit acht Jahren in das Haus seines 
Onkels, Magister Theodor Niemann „Pastor zu Neustadt, der ihn der— 
artig förderte, daß er schon mit 17 Jahren die Universität Rostock beziehen konnte 
1642). Von dort ging er 1644 nach Königsberg. Dr. David Glorinus, Syn— 
dicus von Lübeck, nahm ihn als Lehrer seines Sohnes mit, da er als Friedens— 
Anterhändler Ende 1646 nach Münster zog. Von dort ging es 16049 nach einer 
Reise durch „Belgien“ mit dem jungen Gloxin auf die Helmstedter Uni— 
dersität. Hier fand er zuerst bei Konrad Hornejus und nach dessen Tode bei Georg 
Lalixtus ein Heim und machte unter ihrer, sowie der Professoren Gerh. Titius 
und Balth. Cellarius Leitung auf allen Gebieten der Theologie, sonderlich aber in 
der Kirchengeschichte derartige Fortschritte, daß in letzterer Disziplin (nach Mollers 
Urteil) ihn später keiner unter den gleichzeitigen lutherschen Theologen übertraf. 
Durch das bekannte Lübecker Slipendium Sehabbelicnun unterstützt, ging
	        
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