Full text: 1517 - 1721 (2)

208 B. 2, K. 1, 9 17. Kirchenreg. z. Z. Christians V. 
sedoch schon 1687. Noch schneller ward sein Nachfolger, D. Justus Valen— 
tin Stemann'') dem Amte entrissen (10809). 
Auch für Schleswig wurde ein besonderer Oberhirte ernannt und zwar 
D. Josua Schwartz. Er residierte, wie es das gegebene war, am Sitze des 
neugebildeten Obergerichts für Schleswig, bezog also das bisher von den Gottorf- 
schen bewohnte „Bischofshaus““. Als 1089 dort endlich Sandhagen einziehen 
tonnte, traf es sich glücklich, daß die königlich-holsteinische Superintendentur durch 
den frühen Tod Stemanns gerade erledigt wurde. Nachdem die staatliche Ab— 
grenzung wieder die alte Form angenommen hatte, hielt man einen besonderen GS 
für Königlich-Holstein nicht mehr für nötig. So wurde denn Schwartz 1089 
zum GSauch für Holstein ernannt und hat dann noch 20 Jahre die könig— 
liche G.Superintendentur im alten Umfang verwaltet. Als Residenz wurde 
hm zunächst Flens bur g angewiesen und 1090 die Verwaltung der Propstei 
Rendsburg, sowie 1094 auch diejenige der Propstei Flensburg übertragen. 1093 
bezog er das unter seiner Leitung neu erbaute GS-Haus in Rendsburg, das 
dann fast genau ein Jahrhundert lang den königlichen GGSS von SHals 
Residenz gedient hat “). Schwartz und Sandhagen sind kirchengeschichtlich so be— 
deutsam geworden, daß ihr Leben eine eingebendere Darstellung verdient. 
5. Der königl. GS Josua Schwartz (1684 - 1709). 
Kein anderer unter den obersten Geistlichen unseres Landes hat wohl ein so 
buntbewegtes Leben gehabt wie dieser harte und zähe Kämpfer für die reine Lehre. 
Geboren am 7. Febr. 16052 zu Waldau in Hinterpommern, als Sohn des 
dortigen Pastors, bezog er nach dem Besuch der Stolper Lateinschule die Uni— 
dersität Wittenberg. Hier hielt er sich sieben Jahre lang auf (1681-58) und 
hbildete sich im Hause und zu den Füßen Quenstedts zum schroffen Lutheraner aus. 
Zum Pastor und Propsten in Schlawe berufen, verzichtete er auf das nährende 
Als Visitator war er äusierst gewissenhaft: er hatte 187 Fragen aufgestellt, welche die Pastoren 
in ihren Visitationsberichten beantworten musiten (zu lesen bei Grassau, Kurtzer Abriß 
usw., Altona 1731). Ein dickes Konvolut von Kladden zu seinen Berichten, leider schwer lesbar, 
'iegt im St. A. Eine Bearbeitung derselben wäre sehr erwünscht. 
17) Geboren 27. Juni 1029 zu Kopenhagen als Sohn des Pastors an der deutschen St. 
Petritirche, betrieb St. seine theologischen Studien zunächst in Helmstädt unter Calirt und 
Hornejus, darauf in Wittenberg bei den ganz anders gerichteten Calov, Meisner und Quen-— 
stedt. Mach längeren Reisen, die ihn ein ganzes Jahr lang in Straßburg bei Dannhauer 
iesthielten, ward er 1655 Pastor der deutschen Gemeinde zu Helsingör. Mit großer Treue, 
aon vitae minus sanctimonia quam doctrinae- Puritate und durch große Predigtgaben 
ich auszeichnend, auf der andern Seite freilich wegen der Strenge, mit der er das „Strafamt“ 
zuf der Kanzel führte, angefochten, hat er jener Gemeinde über 30 Jahre lang gedient. 16086 
Professor, 1087 Dr. theol. in Kopenhagen, ward er nach Erdmanns Tode 1688 zum GS 
und Kirchenrat in Glückstadt ernannt. Nur gerade ein Jahr (f 20. Mai 16089) führte er 
das Amt. Es scheint, daß man sein frühes Scheiden als einen Verlust für unsere Heimatkirche 
werten muß. Jedenfalls bezeichnet der Glückstädter Schloßprediger Petrus Zitschaerus in seiner 
Leichpredigt „Gekrönte Priester-Treu“ (Glückstadt. 1089) ihn und seinen Vorgänger Erdmann 
als „zwey Männer, von denen man versichert ist, daß sie sich um den Schaden Josephs recht 
dbekümmert, daß sie schlecht und recht geliebet, und den rechten Weg, vor allen Nebenwegen sich 
rrwählet, ja daß sie bereits ein grosies projectirt, was zu Erbauung der Christlichen Gemeine 
im Hertzogthum nöhtig.“ Man darf ihn zu den reformfreudigen gut lutherischen Theologen, zur 
„lebendigen Orthodorie“ rechnen. 
) Es verdient Erwähnung, daß die Mittel zu diesem Neubau fast rein durch Kirchenkollekten 
aufgebracht werden musiten. So wenig hatte man damals Staatsgelder für die Kirchen— 
verwaltung übrig!
	        
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