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schreiben, so ergibt sich als er ster Abschnitt naturgemäß die Periode, in
welcher die große Umwälzung des Kirchentums, die wir als Reformation zu be—
zeichnen pflegen, stattgefunden hat. Von der Entstehunng des evangelischen
Kirchentums hebt sich dann deutlich dessen Entwickelung bis in die Neuzeit
ab, die in den weiteren „Büchern“ beschrieben werden soll.
Während es bei den weiteren Büscchern, deren jedes einen bestimmten Zeit—
abschnitt darstellen soll, notwendig sein wird, dieselben nach sachlichen Gesichts—
punkten noch in mehrere Kapitel einzuteilen, kann in dem J. Buche diese
Unterteilung unterbleiben. Der Grund dafür ist betrübend: es ist einfach Man—-—
gelan Stoff, was das erlaubt. Denn leider fließen gerade für diese Periode
die Quellen besonders spärlich. Ueber der Frage, wann und wie in den einzelnen
Landschaften und Orten sich die Umwälzung vollzogen hat, liegt im ganzen ein
ziemliches Dunkel, aus dem nur einzelne lichtere Punkte (Husum, Hadersleben,
Dithmarschen u. a.) hervorleuchten. Selbst über die allgemeinen reformatorischen
Maßnahmen der Landesherrschaften sind wir nur spärlich unterrichtet, und soviel
ich sehe, ist keine Hoffnung vorhanden, über Einzelberichte hinaus etwa noch neue
Quellen zu entdecken. Was aber an Quellen vorhanden ist, hat die gerade dieser
dunklen Periode mit besonderer Vorliebe zugewandte Forschung schon so voll—
ständig bearbeitet, daß an Forschungsarbeit für den Verfasser dieses
Werkes wenig mehr zu tun scheint. Während er für die weitere Entwickelung
umfangreiche eigene Forschungen angestellt hat und deshalb gar manches Neue
zu bringen hofft, kann und braucht er für die Periode der Reformation im wesent—⸗
lichen nichts weiter zu tun als das bereits von ern Durchforschte und Dar—
ue nach seiner Weise von neuem —
Wenn ich mit Pauls und Witt, im Gegensatze zu Lau und J.-M., welche die
Periode der Reformation bis 1580 ausdehnen, dieselbe mit 1542 als dem Jahre
der Annahme der SH Kirchenordnung abschlieste, so verkenne ich natürlich nicht,
daß die wirkliche Durchführung des Neuen sich weit über 1542 hinaus erstreckt
hat. Aber wer wollte sagen, wann das in der Reformation Angelegte wirklich
zu Ende geführt sei? Die Pietisten waren der Meinung, daß erst sie das Werk
Luthers zu vollenden berufen seien. Moderne Schwärmer meinen von sich und
ihrer Richtung dasselbe. Auf solche Velleitäten kann der Historiker nicht ein—
gehen. Er bedarf für seine Darstellung in dem ständig weiter fließenden Strom
die Bezeichnung „die Herzog- oder Fürstentümer“ und erst von da an die Bezeichnung Schleswig—
Holstein verwenden.
Als korrekte Bezeichnung dessen, was behandelt werden soll, erscheint mir also die: Ent—
wickelung des Kirchenwesens in Schleswig-Holstein von 1517 bis in die Neuzeit. Der von
Schubert gewählte Gesamttitel des Werkes spricht nicht dagegen und wird deshalb ruhig weiter
verwandt. Daß zu diesem geographisch verstandenen „Schleswig-Holstein“ das 1920 an
Dänemark abgetretene Gebiet mitgerechnet wird, versteht sich in einer geschichtlichen Dar—
stellung von selber — ein politisches Urteil über Recht oder Unrecht der neuen Grenze wird
damit nicht ausgesprochen.
Das beste Spezialwerk über die Reformation in SH ist eins, das nicht diesen Titel
trägt, nämlich E. Michel senns Einleitung in die SH Kirchenordnung, Kiel 1900, mit dem
zu erwartenden Abschluß von W. Jensen. — Kurz und gut ist die Darstellung von V. Pauls:
Gesch. d. Ref. in SH (Kiel, 1922), noch kürzer: Otto Scheel, Die Einführung der
Reformation in SH (Schl.-Holst. Jahrbuch 1924, S. 54 -557). — Noch immer sehr brauch—
bar ist die fleisige und wohl geordnete Arbeit von G. J. Th. Lau, Gesch. der Einführung
und Verbreitung der Ref. in den Herzogtümern SH, Hamburg 18607. Weitere Literatur bei
Witt, S. 180 ff. Außierdem sind natürlich die allgemeinen Darstellungen der SH
Geschichte und Kirchengeschichte zu vergleichen.