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B. 2, K. 2, 9 22. Symbole
gelten, geht sowohl aus den Worten des Mandats („in unseren Ländern, Däne—
mark, Norwegen und andern Ländern, welche uns zugehören')
wie auch daraus hervor, dasi das Gesetz nicht nur in lateinischer und dänischer,
sondern auch in deutscher Sprache publiziert wurde“). Wir haben auch Beispiele
dafür, daß Theologen aus dem Königlichen ShHenach diesen Artikeln auf Ortho—
doxie geprüft worden sind. Später ist dies königlich- dänische Symbol allerdings
in der Versenkung verschwunden.
Für die einzelnen Artikel verweise ich auf Konk. S. 48 f. Hier genügt die
Feststellung, daß sie duͤrchaus melanchthonisches Gepräge tragen und vom „aus—
ändischen Gift“ der deutschen echtlutherischen Theologie völlig frei sind.
Das Ueberwiegen der philippistischen Richtung in den Herzogtümern wie im
Königreich zeigt sich nun besonders deutlich in den Schicksalen, die hier die Kon—
kordienformel erlebt hat.
2. SH und das Konkordienwerk 18509 — 75).
Der Plan, die kirchenzerstörenden Streitigkeiten der lutherischen Theologen
. durch ein allgemein zu akzeptierendes Corpus doctrinae. d. h. eine masi
jJebende Auswahl der als bestimmend anzusehenden spmbolischen Schriften, 2.
durch eine maßgebende „Erklärung“ der durch die Augustang nicht völlig ge—
klärten „Artikel“, eine sormula concordiae, zu beenden, sstammt von dem Kanz—
ler der Tübingischen Universität, D). Jacobus Andreae. In einem viel
höheren Sinne als man gewöhnlich annimmt, ist dieser durch zielstrebige Energie
wie diplomatische Geschicklichkeit und theologischen Scharfsinn ausgezeichnete Mann
der persönliche Urheber und schliestliche Vollender des lutherischen Konkordienwerkes
geworden.
Seine er sten Versuche, die auf eine Frontbildung der echten Lutheraner
mit den gut lutherischen Philippisten wider die kryptokalvinistischen Philippisten
ausgingen, sind allerdings völlig fehlgeschlagen. Unter dem
Segen Herzog Christophs von Württemberg zog er im Jahre 1569 mit seinen
fünf Unionsartikeln im ganzen evangelischen Deutschland umher, um
die Fürsten und die „vornehmsten“ Theologen für die von ihm erstrebte Einigung
zu gewinnen. In Begleitung eines Braunschweigischen Rates, Heinrich von der
Lühe, kam er Ende des Jahres auch in unsern Norden und verhandelte in Schles—
wig mit P. von Eitzen, in Hadersleben mit Herzog Johann d. A. und seinen
Hoftheologen, in Kolding mit der Königinwitwe Dorothea. Von der 'letzteren
freundlich aufgenommen, fand er doch bei dem „vornehmsten“ Theologen Däne—
marks, Niels Hemmingsen, der unter dem Mantel der Verföhnlichkeit
Andreaes den antiphilippistischen Pferdefuß deutlich erkannte, eine sehr kühle Auf—
nahme. Paul von Eitzen, ein besserer Lutheraner als Hemmingsen und
für das Werk der Versöhnung aufs tiefste geneigt, zeigte sich seinen Plänen nicht
abhold. Er folgte sogar dem Rufe Andreaes zum Theologenkonventin
Zerbst, Mai 1570 und spielte hier eine gewisse Rolle. Aber dieser Konvent
verlief resultatlos, und das Unionswerk Andreagaes zerschlug sich zunächst.
) Der lateinische Text ist zu finden bei Pont. III, S. 410 ff.; der dänische in KS,
6. Band, S. 234 — 41; den deutschen habe ich in einer in der hiesigen Landesbibliothek befind
lichen Gesetzlammlung Kong Waldemars II. Lov usw. Koph. 1043 gefunden. Ein
Auszug bei Lau S. 233f.
*) Zum solgenden vgl. das Nähere in Konk. S. 66-200.