Full text: 1517 - 1721 (2)

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B. 2, K. 2, 9 22. Symbole 
gelten, geht sowohl aus den Worten des Mandats („in unseren Ländern, Däne— 
mark, Norwegen und andern Ländern, welche uns zugehören') 
wie auch daraus hervor, dasi das Gesetz nicht nur in lateinischer und dänischer, 
sondern auch in deutscher Sprache publiziert wurde“). Wir haben auch Beispiele 
dafür, daß Theologen aus dem Königlichen ShHenach diesen Artikeln auf Ortho— 
doxie geprüft worden sind. Später ist dies königlich- dänische Symbol allerdings 
in der Versenkung verschwunden. 
Für die einzelnen Artikel verweise ich auf Konk. S. 48 f. Hier genügt die 
Feststellung, daß sie duͤrchaus melanchthonisches Gepräge tragen und vom „aus— 
ändischen Gift“ der deutschen echtlutherischen Theologie völlig frei sind. 
Das Ueberwiegen der philippistischen Richtung in den Herzogtümern wie im 
Königreich zeigt sich nun besonders deutlich in den Schicksalen, die hier die Kon— 
kordienformel erlebt hat. 
2. SH und das Konkordienwerk 18509 — 75). 
Der Plan, die kirchenzerstörenden Streitigkeiten der lutherischen Theologen 
. durch ein allgemein zu akzeptierendes Corpus doctrinae. d. h. eine masi 
jJebende Auswahl der als bestimmend anzusehenden spmbolischen Schriften, 2. 
durch eine maßgebende „Erklärung“ der durch die Augustang nicht völlig ge— 
klärten „Artikel“, eine sormula concordiae, zu beenden, sstammt von dem Kanz— 
ler der Tübingischen Universität, D). Jacobus Andreae. In einem viel 
höheren Sinne als man gewöhnlich annimmt, ist dieser durch zielstrebige Energie 
wie diplomatische Geschicklichkeit und theologischen Scharfsinn ausgezeichnete Mann 
der persönliche Urheber und schliestliche Vollender des lutherischen Konkordienwerkes 
geworden. 
Seine er sten Versuche, die auf eine Frontbildung der echten Lutheraner 
mit den gut lutherischen Philippisten wider die kryptokalvinistischen Philippisten 
ausgingen, sind allerdings völlig fehlgeschlagen. Unter dem 
Segen Herzog Christophs von Württemberg zog er im Jahre 1569 mit seinen 
fünf Unionsartikeln im ganzen evangelischen Deutschland umher, um 
die Fürsten und die „vornehmsten“ Theologen für die von ihm erstrebte Einigung 
zu gewinnen. In Begleitung eines Braunschweigischen Rates, Heinrich von der 
Lühe, kam er Ende des Jahres auch in unsern Norden und verhandelte in Schles— 
wig mit P. von Eitzen, in Hadersleben mit Herzog Johann d. A. und seinen 
Hoftheologen, in Kolding mit der Königinwitwe Dorothea. Von der 'letzteren 
freundlich aufgenommen, fand er doch bei dem „vornehmsten“ Theologen Däne— 
marks, Niels Hemmingsen, der unter dem Mantel der Verföhnlichkeit 
Andreaes den antiphilippistischen Pferdefuß deutlich erkannte, eine sehr kühle Auf— 
nahme. Paul von Eitzen, ein besserer Lutheraner als Hemmingsen und 
für das Werk der Versöhnung aufs tiefste geneigt, zeigte sich seinen Plänen nicht 
abhold. Er folgte sogar dem Rufe Andreaes zum Theologenkonventin 
Zerbst, Mai 1570 und spielte hier eine gewisse Rolle. Aber dieser Konvent 
verlief resultatlos, und das Unionswerk Andreagaes zerschlug sich zunächst. 
) Der lateinische Text ist zu finden bei Pont. III, S. 410 ff.; der dänische in KS, 
6. Band, S. 234 — 41; den deutschen habe ich in einer in der hiesigen Landesbibliothek befind 
lichen Gesetzlammlung Kong Waldemars II. Lov usw. Koph. 1043 gefunden. Ein 
Auszug bei Lau S. 233f. 
*) Zum solgenden vgl. das Nähere in Konk. S. 66-200.
	        
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