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Bergisches Buch, 1577/78
Holstein, sowie die Kurpfalz, auf deren Beitritt man besonderes Gewicht legte.
Man hoffte, diese dissentierenden Stände durch diplomatische Einwirkung auf die
Fürsten und eigene Verhandlungen mit den „vornehmen Theologen“ für die Unter—
zeichnung der neuen Bekenntnisschrift doch noch gewinnen zu können.
Man plante zunächst eine Zusammenkunft der hessischen und holsteinischen Theo—
logen. Aber diese kam nicht zustande; „Holstein“ spielte, nachdem man auf König
Friedrichs Mitwirkung von vornherein verzichten zu müssen meinte, für die Träger
des Konkordienwerkes keine so grose Rolle wie Hessen und die Kurpfalz; man
glaubte daher hier mit der Uebersendung einer Abschrift des Bergischen Buches
and einem Werbeschreiben auskommen zu können. Außerdem suchte man den
„vornehmsten Theologen“ der Herzogtümer, D. von Eitzen durch freundliche
Briefe seitens Andreaes und Selneckers noch einmal sür das Werk zu gewinnen
Konk. S. 125 f.). Dieser Versuch war natürlich bei dem tödlich gekränkten
Manne völlig vergeblich. Ebensowenig konnten die Herzöge Johanumnsd. A.
und Adolf, nachdem ihnen endlich im September 77 das Buch zugestellt
worden war, sich zu einer Zustimmung entschliessen. Es handelte sich ja jetzt um
ein deutliches Entweder — Oder. Entweder die Geistlichen wurden jetzt durch
fürstlichen Befehl zur Unterzeichnung des Bergischen Buches genötigt — dazu
konnten die Fürsten angesichts der deutlich ablehnenden Stellung ihrer „pornehmen
Theologen“ und des schroffen Neins des Königs sich nicht entschließen — oder
aber man sagte ein deutliches Nein. Letzteres war ihnen wiederum dadurch er—
schwert, daß sie aus verwandtschaftlichen und politischen Gründen den Kurfürsten
von Sachsen nicht erzürnen wollten. So saßen sie in einer üblen Zwickmühle und
schoben die Entscheidung von Monat zu Monat hin. Erst auf eine Erinnerung
des Kurfürsten vom 3. April 78 hin gab Hz. Johannd. A. unter dem 6. Mai
seine wohlausgeklügelte Antwort. Er schreibt, daß er vergeblich versucht habe, des
Königs Zustimmung zu einem Synodus provincialis zu erlangen. Deswegen
habe er, so gern er auch gewollt, in dieser Sache nichts weiter tun können und
hoffe deswegen bei S. L. entschuldigt zu sein. „So erachten wir auch, daß E. L.
die gelegenheit dieser Fürstenthumbe Samtregierung, und welchergestalt in solchen
und dergleichen hochwichtigen Sachen einer ohne den andern nichts bestendiglichs
zu handlen, unverborgen sei. Sollten wir nun samt unserm freundlichen lieben
Bruder uns dieses werks ohne der Kön. M. consent alleine unternehmen, das
könnte (wie E. L. aus hochbegabtem verstande bei sich vernünftig abzunehmen)
leichtlich zertrennung qebären und zu andern ungelegenheiten Ursachen geben.“
Auch Herzog Adolf gab dem Kurfürsten auf seine Erinnerung vom 3. April
eine Antwort ( Kiel, Pfingstabend 1578). Er berief sich auf die Ant—
wort Johanns d. A. als dessen, der in diesem Jahre die Landesfürstliche“) Re—
gierung habe und erklärte kurz, daß auch er wegen der gemeinsamen Kirchenordnung
und Jurisdiktion sich nicht anders als sein Bruder erklären könne.
Von Johann dem Jüngeren scheint keine endgültige Antwort erfolgt
zu sein. Wenn sie erfolgte, konnte sie nicht anders als die der grossen Oheime,
also ablehnend, lauten.
Das Resultatu ist also: auch das Bergische Buch ist für
Schleswig-Holstein abgelehnt worden und die erbetene
Subskription durch die Theologennirgends erfolgt.
17) Gemeint ist die sog. „gemeinsame“ Regierung.