Full text: 1517 - 1721 (2)

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Bergisches Buch, 1577/78 
Holstein, sowie die Kurpfalz, auf deren Beitritt man besonderes Gewicht legte. 
Man hoffte, diese dissentierenden Stände durch diplomatische Einwirkung auf die 
Fürsten und eigene Verhandlungen mit den „vornehmen Theologen“ für die Unter— 
zeichnung der neuen Bekenntnisschrift doch noch gewinnen zu können. 
Man plante zunächst eine Zusammenkunft der hessischen und holsteinischen Theo— 
logen. Aber diese kam nicht zustande; „Holstein“ spielte, nachdem man auf König 
Friedrichs Mitwirkung von vornherein verzichten zu müssen meinte, für die Träger 
des Konkordienwerkes keine so grose Rolle wie Hessen und die Kurpfalz; man 
glaubte daher hier mit der Uebersendung einer Abschrift des Bergischen Buches 
and einem Werbeschreiben auskommen zu können. Außerdem suchte man den 
„vornehmsten Theologen“ der Herzogtümer, D. von Eitzen durch freundliche 
Briefe seitens Andreaes und Selneckers noch einmal sür das Werk zu gewinnen 
Konk. S. 125 f.). Dieser Versuch war natürlich bei dem tödlich gekränkten 
Manne völlig vergeblich. Ebensowenig konnten die Herzöge Johanumnsd. A. 
und Adolf, nachdem ihnen endlich im September 77 das Buch zugestellt 
worden war, sich zu einer Zustimmung entschliessen. Es handelte sich ja jetzt um 
ein deutliches Entweder — Oder. Entweder die Geistlichen wurden jetzt durch 
fürstlichen Befehl zur Unterzeichnung des Bergischen Buches genötigt — dazu 
konnten die Fürsten angesichts der deutlich ablehnenden Stellung ihrer „pornehmen 
Theologen“ und des schroffen Neins des Königs sich nicht entschließen — oder 
aber man sagte ein deutliches Nein. Letzteres war ihnen wiederum dadurch er— 
schwert, daß sie aus verwandtschaftlichen und politischen Gründen den Kurfürsten 
von Sachsen nicht erzürnen wollten. So saßen sie in einer üblen Zwickmühle und 
schoben die Entscheidung von Monat zu Monat hin. Erst auf eine Erinnerung 
des Kurfürsten vom 3. April 78 hin gab Hz. Johannd. A. unter dem 6. Mai 
seine wohlausgeklügelte Antwort. Er schreibt, daß er vergeblich versucht habe, des 
Königs Zustimmung zu einem Synodus provincialis zu erlangen. Deswegen 
habe er, so gern er auch gewollt, in dieser Sache nichts weiter tun können und 
hoffe deswegen bei S. L. entschuldigt zu sein. „So erachten wir auch, daß E. L. 
die gelegenheit dieser Fürstenthumbe Samtregierung, und welchergestalt in solchen 
und dergleichen hochwichtigen Sachen einer ohne den andern nichts bestendiglichs 
zu handlen, unverborgen sei. Sollten wir nun samt unserm freundlichen lieben 
Bruder uns dieses werks ohne der Kön. M. consent alleine unternehmen, das 
könnte (wie E. L. aus hochbegabtem verstande bei sich vernünftig abzunehmen) 
leichtlich zertrennung qebären und zu andern ungelegenheiten Ursachen geben.“ 
Auch Herzog Adolf gab dem Kurfürsten auf seine Erinnerung vom 3. April 
eine Antwort ( Kiel, Pfingstabend 1578). Er berief sich auf die Ant— 
wort Johanns d. A. als dessen, der in diesem Jahre die Landesfürstliche“) Re— 
gierung habe und erklärte kurz, daß auch er wegen der gemeinsamen Kirchenordnung 
und Jurisdiktion sich nicht anders als sein Bruder erklären könne. 
Von Johann dem Jüngeren scheint keine endgültige Antwort erfolgt 
zu sein. Wenn sie erfolgte, konnte sie nicht anders als die der grossen Oheime, 
also ablehnend, lauten. 
Das Resultatu ist also: auch das Bergische Buch ist für 
Schleswig-Holstein abgelehnt worden und die erbetene 
Subskription durch die Theologennirgends erfolgt. 
17) Gemeint ist die sog. „gemeinsame“ Regierung.
	        
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