Full text: 1517 - 1721 (2)

Aeußerer Gang der Tetingschen Kontroverse 
301 
aber es half alles nichts: die beiden blieben bei ihren Meinungen und lehnten das 
Bekenntnis zur Augsburgischen Konfession ab. Sie wurden nun nicht etwa aus 
der Stadt vertrieben, sondern zogen freiwillig fort: Lohmann wandte sich nach 
Schwabstedt, Teting zog als Medicus vagabundus durch das Amt Husum, 
hielt sich aber sonderlich zu Hattstedt und Winnert auf. Daß sie keineswegs stille 
waren, sondern ihre Ansichten kräftig „spargierten“, ist anzunehmen. 
Im Jahre 1024 zog A. O. Hoyers Teting als Arzt für ihre erkrankten 
Kinder nach Hoyerswort. Ihre Gesinnungsgemeinschaft ging so weit, daß sie sich 
vom öffentlichen Gottesdienste fern und auf Hoyerswort ihre Privatgottesdienste 
hielten. Herzog Friedrich ward auf die Sache aufmerksam gemacht und befahl 
dem Propsten Wedovius, mit Teting ein „Religionsgespräch“ anzustellen (Heim— 
reich, Schleswigsche Kirchenhistorie S. 251). In diesem blieb Teting durchaus 
auf seinem Stücke und weissagte den Anbruch des Reiches Christi für das Jahr 
16025. Er wandte sich dann nach seiner Vaterstadt Husum, und die Hoyers, welche 
auch dort ein Haus besasi, folgte ihm dahin nach. Munmehr hielt das Husumer 
Ministerium es doch für nötig, den in ihre Herde einbrechenden „Wolf anzu— 
schreien“, das heistt in ihren Predigten vor den einschleichenden Irrtümern zu 
warnen. Sie behaupten, das nur „bescheidentlich““ getan zu haben, wozu sie, als 
unter Gottorfer Herrschaft stehend, durch das Mandat von 1017 allerdings stärker 
als die Flensburger genötigt waren. Teting und Lohmann jedoch glaubten dazu 
nicht schweigen zu können, überreichten vielmehr dem Husumer Magistrat eine aus 
führliche Verteidigungsschrift, den sog WMahrhafftigen Bericht“ (Aug. 
1624)). Diese Schrift ließ der Magistrat dem Husumer Ministerium zugehen, 
welches, da in ihr auch das Flensburger Ministerium angegriffen war, sie diesem 
übersandte. Letzteres verfaßte darauf eine ausführliche Widerlegung oder „Re— 
torssion““) und sandte sie an das Husumer mit der Bitte, sie dem Magistrat 
zu überantworten. Das Husumer ging nun weiter und beschwerte sich bei dem 
Herzog über die ihm von Teting und Lohmann angetanen Beschuldigungen und 
Beleidigungen. Daraufhin durch fürstlichen Befehl auf den 27. August zum Ge— 
richtstage in Husum zitiert, suchte Teting sich unter allerlei Vorwänden dem zu 
entziehen. Endlich erging, sicher nicht ohne Mitwirkung des Sup. Fabricius“), 
am 27. September 16024 ein Fürstliches Mandat (Krafft 
S. 470 ff.), durch welches unter Hinweis auf die von ihnen verbreiteten Valen— 
tinianischen und Marcionitischen Irrlehren, Weigelianischen Phrasen und enthu— 
siastischen Träumen ihnen geboten wurde, entweder innerhalb 14 Tagen „von ob— 
gefaßtem Schwarm und Irrthum abzustehen und sich als rechte wahre Christen 
zum Schooß der Christlichen Gemeinde widerumb zu finden oder aber die Herzog— 
thümer Schleswig und Holstein und alle inkorporirten Lande zu räumen“. Die 
von ihnen Verführten werden väterlich ermahnt, daß sie „solchen Fehl mit reuigem 
Hertzen erkennen undt bekennen, von ihren Predigern und Seelsorgern aus Gottes 
Wort bessere Unterrichtung annehmen, sich als fromme Christen zum Gehör Gött— 
lichen Worts und zum hochwürdigen Sakrament halten und ihren Neben-Christen 
hinförder kein Aergernis geben sollen“. Teting und Lohmann verließen das Land, 
nicht ohne durch ein letztes Wort an den Magistrat das Husumer Ministerium vor 
das gerechte Gericht Gottes zu rufen. Nachdem sie mittlerweile ihren „Wahr- 
12) Zu lesen bei Krafft S. 475 -488. 
10) Zu lesen bei Dame D IIIff. 
) Dessen Sohn, der Hofprediger der Herzogin Augusta, hat nach dem Prodromus apolo— 
gelicus mit Teting ein Kolloquium gehalten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.