Full text: 1517 - 1721 (2)

GS Reinboths Thesen 
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mußte gehorchen. Er reiste nach Rostock und erhielt von D. Joh. Quisdorp sen. 
den Rat, „de Catechesi etwas zu schreiben“. Er folgte dem Rate und verfaßte 
eine aus 215 Thesen bestehende Disputatio inauguralis „de Catechesi 
veterum'“ (Rostock 1045), welche bei der Disputation, 17. Juli 1045, all— 
gemeines Lob erntete “). Trotzdem er meinte, gerade mit solchem Thema „nichts 
neues, buntes und krauses zu machen“, sondern bei einer in der luth. Kirche 
allgemein anerkannten Meinung (daß der Katechismus alles zur Seligkeit nötige 
enthalte) zu bleiben, ereilte ihn doch das Verhängnis, wegen einiger Thesen nach— 
träglich des Synkretismus beschuldigt zu werden. Unglücklicherweise nämlich fing 
man gerade im gleichen Jahre insolge des Thorner Religionsgesprächs an, Calixt. 
den man bisher nur wegen anderer Ketzereien (z. B. daß die göttliche Dreieinigkeit 
im A. T. nicht direkt gelehrt sei) getadelt hatte, des Synkretismus zu beschuldigen 
und seine Meinung, daß das Symb. Apost, alles zur Seligkeit nötige enthalte, 
in Zweifel zu ziehen. Nun entdeckte man (vier Jahre nach seiner harmlosen 
Doktordissertation!), daß auch Reinboth ähnlich wie Calixt gelehrt habe. 
Während nämlich seine sonstigen Thesen sich fast rein auf historisch-patristischem 
Gebiete bewegen und recht zutreffend ausführen, wie im kirchlichen Altertum die 
Katechese (der Unterricht der einfachen Gläubigen) gehandhabt wurde, offenbart 
er in These 83 — 85 Meinungen, die, sobald man sie ins Licht der nun ent— 
brennenden Streitigkeiten rückte, allerdings mit gewissem Rechte als „synkretistisch“ 
gewertet werden konnten. 
In These 83 führt er aus, wie alle zwischen Papisten, Kalvinianern und 
Lutherischen entstandenen beklagenswerten Streitigkeiten gemindert, wenn nicht 
gar aufgehoben werden könnten, wenn man statt künstliche theologische Begriffe 
einzuführen sich einfach an die Ausdrücke des Katechismus halte. Dabei beruft sich 
Reinboth ausdrücklich auf die diese Materie berührenden Worte Calixts lin re— 
sponsione ad Moguntinos p. 94) und preist ganz harmlos diesen Mann 
als feinsinnigen Gelehrten). 
These 84 besagt: Es gibt viele Streitigkeiten, welche nicht nur nicht in Gottes 
Wort unmittelbar begründet sind, sondern auch durch unendlich vermehrte Folge— 
rungen nicht aus ihm hergeholt werden können. Würden diese beschnitten und 
durch katechetische Streitigkeiten (d. h. Kämpfe um die einfachen Katechismus— 
wahrheiten) aufgehoben, so würden wenig Meinungsverschiedenheiten unter den 
Christen übrig bleiben, neque nos, qui consessionem Catecheticam edidi- 
mus, haereseos accusabunt Pontificii, neque nos deserent Refor- 
mati. — Noch bedenklicher (im Sinne der Orthodoxie) als diese These ist 
These 85: Alles Zweifelhafte im religiösen Streit wird klar werden, wenn wir 
die Katechismusworte nehmen, wie der Buchstabe lautet lut litera sonat). 
Dadurch in der Hauptsache per quod caput) würdena us Photinianern 
(Sozinianern) Christen, aus Papisten Katholiken, aus Kal— 
vinianern Lutheraner,alle Brüderundeinerin Christo 
werden. Denn es sei ferne, daß solche, die im Katechismus übereinstimmen, 
d. h. in der Lehre, welche ohne Zweifel das ewige Heil (uns) weist, und durch 
deren Befolgung wir des ewigen Lebens teilhaftig werden, für Ketzer (im Sinne 
der Schrift) zu achten seien, da Ketzerei direkt die Seligkeit ausschliestt und von 
Christo scheidet.“ 
) a. a. O. S. 2 und 3. 
9) In dem mir vorliegenden Eremplar der Disputation findet sich bei dieser These die hand— 
schriftliche Bemerkung: Consentit cum Helmstadiensibus, Drejero et Behmio Regiom.
	        
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