Full text: 1517 - 1721 (2)

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B. 2, K. 2, 8 28 
Redensarten von einer metaphorischen Geburt des Sohnes Gottes, von einer uns 
zugerechneten göttlichen Persönlichkeit und also nicht verdienstlichen Gerechtigkeit 
Jesu Christi, Beschuldigung des evangelischen Predigtamtes, das darunter eiliche 
sich befinden, welche den Glauben ohne die Buße predigen, Commendirung pie. 
tistischher Schriften an seine und anderer Zuhörer. So habe er 3. gegen seinen 
1701) ausgestellten Revers gehandelt. 
Trotz aller Gegenbemühungen Strandigers wurde der Spruch der Synode am 
1. Dezember 1703 vom König bestätigt. Allein der wackere Kämpfer verlor noch 
nicht den Mut. Er hoffte, durch persönliche Bearbeitung der mastgebenden Siellen 
in der Residenz seiner Sache eine andere Wendung geben zu können. Auf sein 
Begehren stellten ihm die Aeltesten, Vorsteher und Eingepfarrten von St. 
Maͤrien — 71 Maänner hatten unterschrieben — ein „gutes Attestatum“ über 
seinen tadellosen Wandel und seine gesegnete Tätigkeit aus'), dem die Bitte an— 
gefügt war, der König möchte ihm zu seiner rechtmästigen Verantwortung ver— 
helfen und, da er unschuldig erfunden, ihn absolvieren. Auch die Mehrzahl der 
Anitsbrüder unterstützte offenbar sein Vorhaben, sowohl weil sie als selber pie— 
istisch angehauchte seine Lehre als nicht übermästig heterodor empfanden, als anch, 
weil sie durch seine Citation vor die Synode ihre eigenen konsistorialen Rechte 
berletzt sahen. Gute Freunde schenkten ihm die Mittel zur Reise, und so machte 
er sich Anfang 1704 nach Kopenhagen auf, wo er sich dann ungefähr ein 
Jahr lang aufgehalten hat. In der vornehmen Lanenwelt der Residenz, unter 
der damals schon der Pietismus manche Freunde gewonnen hatte, vor allem bei 
der fremmen Königin Louise, fand er viel Sympathie und reichliche materielle Unter— 
stützung. Es wird sicher vor allem dem Einfluß der letzteren zuzuschreiben sein, 
daß seine Sache tatsächlich aufs neue in Untersuchung genommen wurde. Aber 
die theologische Fakultät, die zunächst damit betraut wurde, war nicht nur durch 
hr schon früher in seiner Sache abgegebenes Urteil gebunden, sondern auch durch 
hren schroff orthodoren Standpunkt verhindert, ihn jetzt von verdächtiger und irriger 
Lehre freizusprechen — er klagt namentlich über Hector Masius, daß dieser, 
an den er sich als den einzigen deutschen Professor der Fakultät persönlich gewandt 
hatte“), ihn sehr übel behandelt habe. Str. setzte es durch, daß die Untersuchung 
nunmehr an die Königlichen Hofprediger Jespersen und Lütkens über— 
tragen wurde, und diese statteten einen im Ganzen günstigen Bericht über ihn ab. 
Aber Lütkens mochte doch auch die Fakultät nicht zu stark vor den Kopf stoßen 
und stimmte dieser in der Forderung bei, daß Str. eine gewisse „Declaration“ 
unterschreiben müsse; wahrscheinlich handelte es sich darin wieder um das Ver— 
sprechen, künftig allen shwärmerischen Reden zu entsagen. Diese Deklaration aber 
vermochte Str., wie er behauptet, aus Gewissensgründen nicht zu unterschreiben, 
und eine von ihm selber vorgeschlagene Formel wurde als nicht genügend befunden. 
So zerschlug sich die Sache schließlich an dem Eigensinn Strandigers. Er blieb 
„in der Suspension“ und kam in gefährlicher Oppositionsstimmung wieder nach 
Flensburg zurück. 
) Vgl. oben S. 376. 
5) Danach ist Str., trotzdem er geborener Flensburger war, der dänischen Sprache nicht 
sonderlich mächtig gewesen.
	        
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