Die Kaplane (Diakonen)
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In Dithmarschen, der Kremper- und Wilster-Marsch, vielleicht auch anderswo,
war mit der Kaplanei die Kirchspielsschreiberei verbunden.
2. Verbesserung der Stellung der Diakonen im 17. Jahrhundert.
Im Anfang mögen an die Vorbildung der Kaplane noch geringere Ansprüche
als an die der Pastoren gestellt worden sein; kam es doch vor, daß unstudierte
Küster zum Kaplan avancierten ).
Es mag also der Unterschied zwischen Pastor und Kaplan ursprünglich von
einem Unterschied der Bildung oder Befähigung begleitet gewesen und dadurch
erträglicher geworden sein. Aber je länger desto mehr wurde auch von den Dia—
konen volle akademische Bildung verlangt und ihre Stellung nur als Durchgangs—
station zum Pastorat angesehen. Immer stärker fühlten sie sich von ihrer Wurde
durchdrungen, die darin bestand, daß sie ebensogut wie die Pastoren ad sacra
ordinierte ministri verbi divini waren. Endlich wirkte auch wohl das in jener
Zeit überall bemerkbare Streben nach Rang und Stand mit. Jedenfalls bemerken
wir im 17. Jahrhundert in unserem Lande eine deutliche Standesbewe-
vungunter den Diakonen.
Zunächst suchten sie, teils zur Erhöhung ihrer Stellung, teils wohl aus Träg—
heit den mühseligen und verachteten Schulmeisterdienst los zu werden.
Und das ist ihnen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auch durchgängig
gelungen. Zwar wurde denjenigen Diakonen des Münsterdorfer Kalands, welche
den Schuldienst noch inne hatten, noch 1654 (Bun1, 70) „gnädigsten Ernstes
befohlen, die Schulen selber der CGebühr nach zu versehen und an andere
nicht zu verhäuern, besonderen dasi sie den Küsterdienst und Schulamt in Person,
nicht aber per substilutum verwalten und dessen mit gebührendem Fleis (1)
abwarten sollten. Aber in einem Spnodaldekret von 1092 (Bu II, 605) heißt es:
„Wo auch etwa einem Diacono auff dem Lande zugleich Schule zu halten
oblieget, da soll er es selbst verrichten“. Damals ist also der Diakenus als Schul⸗
halter schon eine Ausnahme von der Regel gewesen; doch hat er sich an einigen
Stellen bis ins 18. Jahrhundert hinein gehalten, in Schwesing bis etwa
1750 Saß III, 105) *).
Die Diakonen begehrten ferner eine größere Beteiligung an den munera
ecclesiastica und eine Erhöhung ihrer Rangstellung. Die Folge waren viel
fache Streitigkeiten mit den Pastoren, die se arg wurden, daß nicht nur Kon—
sistorien, Kalande und Synoden, sondern auch die hohe Obrigkeit friedestiftend
und regulierend eingreifen mußten.
Was zunächst die Rangstellung anbetraf, so empfanden namentlich die
städtischen Diakonen, welche durchgängig eine bessere „Erudition“ als die länd—
lichen Pfarrer besaßen, es als unangemessen, daß sie diesen bei offiziellen Zu—
sammenkünften (Kalanden, Konsistorialsitzungen) „succedieren“ musiten. In die—
sem Sinne haben (ab 1049) die Meldorfer Diakonen einen derartig erbitterten
) So wurde, weil damals in Wewelsflethedie Pestilenz grassierte, „Hinrieus, Küster
Du. Pultzii auf Bitte des Pastors eraminiert und per impositionem manuum in ora—
tione publica fratrum (des Münsterdorfer Kalands) admittiert, in der Noih die Kranken
mit zu visitieren, auch Kinder in Abwesenheit des Pastors zu taufen“ (Bull, 31).
ie) Der Passt or als Schulmeisier hat sich bekanntlich bis in die Meuzeit auf den Halligen
erhalten.