Full text: 1517 - 1721 (2)

Die Kaplane (Diakonen) 
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In Dithmarschen, der Kremper- und Wilster-Marsch, vielleicht auch anderswo, 
war mit der Kaplanei die Kirchspielsschreiberei verbunden. 
2. Verbesserung der Stellung der Diakonen im 17. Jahrhundert. 
Im Anfang mögen an die Vorbildung der Kaplane noch geringere Ansprüche 
als an die der Pastoren gestellt worden sein; kam es doch vor, daß unstudierte 
Küster zum Kaplan avancierten ). 
Es mag also der Unterschied zwischen Pastor und Kaplan ursprünglich von 
einem Unterschied der Bildung oder Befähigung begleitet gewesen und dadurch 
erträglicher geworden sein. Aber je länger desto mehr wurde auch von den Dia— 
konen volle akademische Bildung verlangt und ihre Stellung nur als Durchgangs— 
station zum Pastorat angesehen. Immer stärker fühlten sie sich von ihrer Wurde 
durchdrungen, die darin bestand, daß sie ebensogut wie die Pastoren ad sacra 
ordinierte ministri verbi divini waren. Endlich wirkte auch wohl das in jener 
Zeit überall bemerkbare Streben nach Rang und Stand mit. Jedenfalls bemerken 
wir im 17. Jahrhundert in unserem Lande eine deutliche Standesbewe- 
vungunter den Diakonen. 
Zunächst suchten sie, teils zur Erhöhung ihrer Stellung, teils wohl aus Träg— 
heit den mühseligen und verachteten Schulmeisterdienst los zu werden. 
Und das ist ihnen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auch durchgängig 
gelungen. Zwar wurde denjenigen Diakonen des Münsterdorfer Kalands, welche 
den Schuldienst noch inne hatten, noch 1654 (Bun1, 70) „gnädigsten Ernstes 
befohlen, die Schulen selber der CGebühr nach zu versehen und an andere 
nicht zu verhäuern, besonderen dasi sie den Küsterdienst und Schulamt in Person, 
nicht aber per substilutum verwalten und dessen mit gebührendem Fleis (1) 
abwarten sollten. Aber in einem Spnodaldekret von 1092 (Bu II, 605) heißt es: 
„Wo auch etwa einem Diacono auff dem Lande zugleich Schule zu halten 
oblieget, da soll er es selbst verrichten“. Damals ist also der Diakenus als Schul⸗ 
halter schon eine Ausnahme von der Regel gewesen; doch hat er sich an einigen 
Stellen bis ins 18. Jahrhundert hinein gehalten, in Schwesing bis etwa 
1750 Saß III, 105) *). 
Die Diakonen begehrten ferner eine größere Beteiligung an den munera 
ecclesiastica und eine Erhöhung ihrer Rangstellung. Die Folge waren viel 
fache Streitigkeiten mit den Pastoren, die se arg wurden, daß nicht nur Kon— 
sistorien, Kalande und Synoden, sondern auch die hohe Obrigkeit friedestiftend 
und regulierend eingreifen mußten. 
Was zunächst die Rangstellung anbetraf, so empfanden namentlich die 
städtischen Diakonen, welche durchgängig eine bessere „Erudition“ als die länd— 
lichen Pfarrer besaßen, es als unangemessen, daß sie diesen bei offiziellen Zu— 
sammenkünften (Kalanden, Konsistorialsitzungen) „succedieren“ musiten. In die— 
sem Sinne haben (ab 1049) die Meldorfer Diakonen einen derartig erbitterten 
) So wurde, weil damals in Wewelsflethedie Pestilenz grassierte, „Hinrieus, Küster 
Du. Pultzii auf Bitte des Pastors eraminiert und per impositionem manuum in ora— 
tione publica fratrum (des Münsterdorfer Kalands) admittiert, in der Noih die Kranken 
mit zu visitieren, auch Kinder in Abwesenheit des Pastors zu taufen“ (Bull, 31). 
ie) Der Passt or als Schulmeisier hat sich bekanntlich bis in die Meuzeit auf den Halligen 
erhalten.
	        
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