Full text: 1517 - 1721 (2)

Die Küster 
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Studiosus juris und adeliger Hofmeister gewesen war. Ihm war seit 1008 der Schuldienst 
genommen und einem Schneider übergeben worden; er bat um Wiedereinsetzung in den Schul- 
dienst. 
Schon frühe regten sich bei den Küstern Selbstbewußtsein und Freiheitsliebe. 
Bei mehreren Gemeinden in Augeln fand Fabr., daß dort die Schulmeister bei 
Leichenbestattungen als Redner (im Hause) auftraten; trotz Beschwerde der 
Pastoren glaubte er dem nicht entgegentreten zu dürfen, soweit solches auf be— 
sonderen Wunsch der Leute geschähe. Won Küstern, die sich dem Pastor gegen— 
über als widerspenstig erwiesen und mit großer Geduld ertragen wurden, erzählen 
Fabr. Vis. berr. mehrfach; einer wehrte seinem Pastor sogar die Inspektion seiner 
Schule. 
Andererseits wird auch vielfach von sehr unwürdigen Vertretern dieses Standes 
berichtet, vor allem von starken Trinkern. 
Die vielfach ungenügende Besoldung nötigte manche Küster zu Neben 
verdiensten, welche von den Kirchenoberen als mit ihrem Amte nicht ver 
träglich beurteilt wurden. 
In Morderbrarup wurde dem Küster wiederholt verboten, Bier zu schenken. „Krüger 
lann kein Küster und Küster kein Krüger sein“, bemerkt Fabr. — In Kahlebv wurde dem 
Küster das „Streichen auf der Violen“ bei Versanmlungen verboten, „sintemahl ein Küsier 
tein Spielmann sein soll“ (Fabr. 1041). — Im Amte Flensburg fsand Klotz „den 
Misibrauch, dasi Küster, so sich billig als Kirchendiener achten sollen, mit Saitenspielen auf 
warten, teils auch für Schaffer und Einschenker sich gebrauchen lassen, dadurch sie dem Gesuffe 
mehr denn der Abwartung ihres Amtes werden zugetan“. Durch Verfj. vom 20. Juni lonlo 
Bull, 450) wurde solches verboten. 
So konnte sich erst allmählich der ehrenwerte, fromme und fleisiige Küsterstand 
bilden, der im 18. und 19. Jahrhundert in den Landgemeinden unseres Landes 
für Kirche und Schule unermesiliche Dienste getan hat. 
Eine eigentümliche Einrichtung war die der sog. La ufküsster. Sie bestand 
darin, daß die reiferen Schüler der städtischen Lateinschulen abwechselnd in den 
„nahe“ (bis zu zwei Meilen Entfernung!) gelegenen Landkirchen am Sonntage 
die Küsterdienste verrichteten und an einem Wochentage (meistens wohl am Sonn 
abend) den Bauerkindern den Katechismus einprägten, so daß also diese Gemein 
den eines festangestellten Küsters (eines „Sitzküsters) entbehren konnten. Von 
der Kathedralschule in Ripen, welche zu Zeiten 700 Schüler zählte, sollen auf 
diese Weise 35 Gemeinden, zum Teil auch im Schleswigschen, versorgt worden 
sein. Die Einrichtung stammte aus dem Mittelalter und hatte den Zweck, armen 
Schülern ihren Aufenthalt an der Schule zu erleichtern. Aber sie ist von unserer 
KO ausdrücklich konserviert worden (S. 83). Darüber muß man sich einiger. 
masten wundern. Denn es war eine schlechte Institution. Nicht nur, insofern 
sie viele Gemeinden hinderte, eine bessere Einrichtung zu treffen (Klotz, Mis. ber.), 
sondern auch für die Schüler-Küster selber. Sie versäumten ihre Studien, trieben 
sich auf der Landstrase herum und lernten, da die Bauern nach der bei ihnen 
reihum gehenden Katechismusstunde gerne eine Gasterei veranstalteten und die 
jungen Leute auch zu Hochzeiten und Kindtaufen einluden, das Fressen und 
Saufen. Mur die einseitige Einstellung der hinter der KO stehenden Männer 
auf das Interesse der Lateinschulen läsit es erklären, daß sie dies Residuum aus 
dem Mittelalter konservierten, statt energisch auf feste Bestellung von Ortsküstern 
zu drängen. Uebrigens scheint diese Einrichtung nur in Ripen und Haders— 
leben bestanden zu haben; wenigstens hören wir anderswo nichts von ihr. Erst
	        
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