Full text: 1517 - 1721 (2)

Die Ordination 
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und zu Vieler Heil geschehen möge. Dann singt der Schülerchor: Veni, sancte Spiritus 
mnuf Latein. Während dessen knieet der Ordinand mit den andern etwa anwesenden Priestern 
dor dem Altar nieder. Der Sup. spricht, vor dem Altar stehend, die Kollekte Deus qui corda 
lidelium Sancti tui Spiritus etc., und, zum Volk gewandt, liest er in der Landessprache 
die heilige Lektion von den Bischöfen aus dem Briefe an Titus (l, 7 -0). Darauf hält 
ir dem Ordinanden seine Autspflichten vor (treue Predigt des Evangeliums, rechte Verwaltung 
der Sakramente, rechte Predigt von der Busie, dem Kreuze, von Obrigkeit und Gehorsam, von 
zuten Werken, und daß er durch eine gesunde Lehre den Irrtümern widerstehen solle; dasi er 
jleisig die heilige Schrift studiere und anhalte am Gebet). Mit lauter Stimme antwortet 
darauf der Ordinand, daß er mit Gottes Gnade dies alles verrichten werde. Der Sup. legt 
mit den Priestern ihm die Hände auf und betet mit lauter Stimme in der WMollosprache das 
Vaterunser sowie eine passende sad hoc lactam) Kollekte sine tono; die ganze Gemeinde 
respondiert mit Amen. Es folgt in der Volkssprache „Nun bitten wir den heiligen Geist“, 
ganz, mit allen Versen. Während dessen knieet der Sup. vor dem Altar und betet für sich. 
Wenn der erste Vers zu Ende, erhebt er sich und bleibt zum Altar gewandt stehen. Zugleich 
erheben sich die anderen Priester nebst dem Ordinanden. Dieser nimmt seinen Platz nicht weit 
bom Altare ein, um die heilige Kommunion zu empfangen, zu welcher er dann als erster 
bor den andern herzutreten soll. Ita hoc lotum neßotium Ordinationis perlicietur, 
ecundum dictum Pauli: Creatura sanctificatur per Verbum et Orationem “ 
Eine spätere Form der Ordination, jedenfalls aus dem 17. Jahrh. und wahr 
scheinlich au Münster dor f stammend, habe ich in Const. VI, S. 97 ge— 
sunden. Danach erfolgt sie erst nach der Predigt. Es wird gesungen: Komm, 
heiliger Geist. Gegen Ende des Gesanges geht der Propst mit den andern 
Dienern des Wortes und dem Ordinanden zum Altar, kniet (wohl mit den 
andern) nieder und hebt an: Emitte spiritum tuum, Domine, et creabun- 
tur. Respondet Chorus: Et renovabis faciem terrae. Addit deinde 
Collectam Dom. Praepositus: Omnipotens aeterne Deus, qui corda 
fidelium ete. Respondet Chorus: Amen! Dann verrichtet der Propst den 
eigentlichen Act der Ordination, der nicht näher beschrieben wird. Der Chor be— 
ginnt den Gesang: Sei Lob und Ehr mit hohem Preis. Nach Beendigung des 
Gesanges wird die übliche Kollekte gesprochen. 
Walther und Olearius bieten lediglich eine übereinstimmende Form 
für den eigentlichen Ordinationsakt, und zwar im genauen Anschlusi an Luther. 
Die in der Herrschaft Pinneberg bis 1002 gültige Schauenburgische KO hat 
ebenso wie die Mecklenburger KO für die Ordination fast genau die Form Luthers. 
Wir dürfen also sagen, daß während unserer Periode 
in unserm Lande die Ordination durchgängig nach Lu— 
thers Vorschrift verrichtet worden ist. 
5. Die Introduktion. 
In unserer KO findet sich S. 52 eine Vorschrift über die Einführung eines 
vom Bischof „ordinierten und instituierten Priesters““. Danach verläuft die Ein— 
führung so, daß „einer von den Priestern“ (wo mehrere sind) oder der nächst— 
wohnende Kirchherr (wo nur einer ist) während der Verlesung des Evangeliums 
in der Messe die Kanzel besteigt, der Gemeinde die geschehene Ordination und 
Institution bekannt macht und sie zum Gebet für den Berufenen ermahnt. Nach 
dem Zusammenhang scheint sich diese Vorschrift nur auf solche Pfarrstellen zu 
g7 Die Form ist ähnlich, aber nicht völlig gleich der von Luther empfohlenen, E. A. 64 
S. 290 —93.
	        
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