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B. 2, K. 3, 8 33. Die Geistlichkeit
die Würde der Geistlichen kennzeichnen als auch sie selber siets an ihre Amts-
pflichten, insbesondere ein würdiges Benehmen erinnern.
Wie die übliche, bzw. vorgeschriebene Priestertracht während unserer Periode
sich gestaltete, darüber müßten noch genauere Forschungen angestellt wer—
den. Soviel ich bisher erkenne, bestand sie in einem langen, über der Brust ge—
fälteltem schwarzen Rock mit engen Aermeln, ähnelte also dem früher in SH und
noch in Dänemark üblichen ,Summar““. Als Schmuck gehörte dazu während der
ganzen Zeit der aus der spanischen Mode des 10. Jahrhunderts herstammende
Röhren- oder Mühlsteinkragen. Doch wurde dieser wohl nur in der Kirche
und bei Festlichkeiten getragen, während man für gewöhnlich mit einem einfachen
breiten Leinenkragen oder ganz ohne Kragen ging. Die „Bäffchen“ kamen erst
im 18. Jahrhundert auf.
FAMILIEEINESLANDPASTORS UM 1650
Die Frauen und Töchter trugen, wenn sie sich kleideten, wie sie sollten,
weiße Hauben und einfache schwarze Kleider, die Söhne selbst in jugendlichen Alter
kleine Summare, wie der Vater').
Eine bestimmte Barttracht scheint den Geistlichen nicht vorgeschrieben ge—
wesen zu sein: in dieser Beziehung folgten sie der Mode der Zeit, bzw. hinkten ihr
ein paar Jahrzehnte nach. Bis zum dreißigjährigen Kriege herrscht der lang—
gezogene Vollbart, dann folgt der Knebelbart. Die Bartlosigkeit setzt zugleich mit
der Perücke erst im 18. Jahrhundert ein.
dem Münsterdorfer Konsistorium sewie etlichen Pröpsten und Pastoren konferieren und ein
Projekt entwerfen solle (BunJ, 305). Es scheint jedoch nichts rechtes dabei herausgekommen
zu sein.
2) Vgl. das hieneben gegebene Bild. Es stellt die Familienglieder des Pastors Bonnix in
Drelsdorf dar. Die Tochter ist 10, der Sohn 10 Jahre alt. Die Unterschrift unter dem
Bilde des letzteren (incuria servi aquis submersus) hat Theodor Storm den Vorwurf
zu seiner bekannten Novelle gegeben.