Full text: 1517 - 1721 (2)

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B. 2, K. 3, 8 33. Die Geistlichkeit 
die Würde der Geistlichen kennzeichnen als auch sie selber siets an ihre Amts- 
pflichten, insbesondere ein würdiges Benehmen erinnern. 
Wie die übliche, bzw. vorgeschriebene Priestertracht während unserer Periode 
sich gestaltete, darüber müßten noch genauere Forschungen angestellt wer— 
den. Soviel ich bisher erkenne, bestand sie in einem langen, über der Brust ge— 
fälteltem schwarzen Rock mit engen Aermeln, ähnelte also dem früher in SH und 
noch in Dänemark üblichen ,Summar““. Als Schmuck gehörte dazu während der 
ganzen Zeit der aus der spanischen Mode des 10. Jahrhunderts herstammende 
Röhren- oder Mühlsteinkragen. Doch wurde dieser wohl nur in der Kirche 
und bei Festlichkeiten getragen, während man für gewöhnlich mit einem einfachen 
breiten Leinenkragen oder ganz ohne Kragen ging. Die „Bäffchen“ kamen erst 
im 18. Jahrhundert auf. 
FAMILIEEINESLANDPASTORS UM 1650 
Die Frauen und Töchter trugen, wenn sie sich kleideten, wie sie sollten, 
weiße Hauben und einfache schwarze Kleider, die Söhne selbst in jugendlichen Alter 
kleine Summare, wie der Vater'). 
Eine bestimmte Barttracht scheint den Geistlichen nicht vorgeschrieben ge— 
wesen zu sein: in dieser Beziehung folgten sie der Mode der Zeit, bzw. hinkten ihr 
ein paar Jahrzehnte nach. Bis zum dreißigjährigen Kriege herrscht der lang— 
gezogene Vollbart, dann folgt der Knebelbart. Die Bartlosigkeit setzt zugleich mit 
der Perücke erst im 18. Jahrhundert ein. 
dem Münsterdorfer Konsistorium sewie etlichen Pröpsten und Pastoren konferieren und ein 
Projekt entwerfen solle (BunJ, 305). Es scheint jedoch nichts rechtes dabei herausgekommen 
zu sein. 
2) Vgl. das hieneben gegebene Bild. Es stellt die Familienglieder des Pastors Bonnix in 
Drelsdorf dar. Die Tochter ist 10, der Sohn 10 Jahre alt. Die Unterschrift unter dem 
Bilde des letzteren (incuria servi aquis submersus) hat Theodor Storm den Vorwurf 
zu seiner bekannten Novelle gegeben.
	        
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