Full text: 1517 - 1721 (2)

Einsegnung der Sechswöchnerinnen 
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Die Einleitung der Sechswöchnerinnen ist hie (in Sieseby) nicht gebräuchlich, wird hin und 
wider damit ungleich gehalten. An etlichen Orten bleiben sie an den Kirchthüren bestehen, bis 
der Pastor kommt, sie introduciret und dabey sonderbare (besondere) erinnerungen tut. Gleich⸗ 
förmigkeit wäre sehr erwünscht. Es muß auch seltsame rede bei fremden geben, wann sie bey 
so nahe an einander liegenden Kirchen so ungleiche eeremonien finden ... Das gibt gar mis⸗ 
liche Gedanken bei Einfältigen. 
Ebenso daraus, daß Walther (und nach ihm Olear.) ein eigenes For— 
mular für diese Handlung darbietet. Nach dem Eingangsgruß (De HERE 
bewahre juwen Inganck und Vthganck van nu an beth in Ewicheit /Amen.) 
spricht der Pastor: 
„Leve Fruw / dewile juw de gnedige und güdige Godt mit lyves Frucht gesegnet / in 
Kindes Nöden mit allen gnaden geholpen / ein levendiges gesundes Kindlin gegeven / und 
datsülvige ock mit siner hilligen Döpe begnadet / und juw wedderümme tho juwer Lyves ge— 
sundheit verholpen hefft: Schöle gy sülckem Segen, Gave und Woldaht des framen Gades 
erkennen / und ehme darvor van Herten danckseggen. Dat Gy nun sülckes mit wahrer Andacht 
im rechten Geloven dohn mögen / so höret erstlick Gades Wordt. 
Es folgen darauf die Schriftstellen Psalm 22, 10, 114; 127, 3-5; 128, 
126; 139, 142 16 sowie eine Erinnerung, daß trotz des Fluches 1. Mos. 3, 10 
die Geburt eines Kindes ein sonderlich Gnadenwerk der Schöpfung sei. Mit 
einem schönen Gebet für Mutter und Kind und dem Aaronischen Segen schließt 
die Handlung, die (nach der „Einführung'““) zur Hauptsache am Altar sich abspielt. 
Allgemein üblich war es, daß die Wöchnerin mit den sie begleitenden Frauen 
um den Altar herumging und dabei ein Opfer niederlegte (vgl. oben S. 414 f.). 
Bemerkenswert ist, daß (wahrscheinlich unter dem Einfluß des Pietismus) die 
Hoch-Fürstl. SH Verordnung betr. den öffentlichen Gottesdienst 
(Kiel, 1735) gebot: 
Daß die Einsegnung derer Kindbetterinnen, wann sie Kirchgang halten, so noch einiger 
Orten gebräuchlich ist, als ein aus dem Judenthum durch das Pabstthum herkommender ritus, 
nach und nach bald möglichst, jedoch ohne Schmählerung derer daher denen Predigern, wo sie 
gebräuchlich gewesen, zufließenden Einkünften, abzuschaffen. 
In der Tat finden wir später an vielen Orten nur einen stillen Kirch— 
gang der Wöchnerinnen derart, daß die Wöchnerin mit ihrer Begleitung wäh— 
rend des Gottesdienstes um den Altar geht und ihr Opfer niederlegt und von der 
Kanzel aus eine Danksagung für sie getan wird. Doch scheint sich mancherorts die 
Einsegnung bis in die neueste Zeit erhalten zu haben *). 
6. Das Begräbnis. 
„Die alte Kirche hat die Bestattung ihrer gläubigen Glieder stets als eine 
Pflicht der Liebe erkannt, die in dem christlichen Glauben sich gründete“ (Riet⸗ 
schel II, 300). Dementsprechend sagt auch unsere KO, daß das Begräbnis der 
Toten unter die Werke der Barmherzigkeit gerechnet werde; deshalb solle ein 
Prediger oder Kirchendiener es“) nicht verachten (gleichgültig behandeln), wenn 
er dazu gefordert werde, sondern es fleißiglich mitauszurichten helfen. 
22) Vgl. die Formulare in Kaftans Agende S. 40 ff. 
2a) Das „so“ hinter „kerckendener“ ist offenbar ein einfacher Drugfehler statt „se“ (Dd ite 
Begräbnis — das Wort ist in der KO weiblichen Geschlechts). Die Behauptung Michelsens, 
das Wort „so“ stehe hier demonstrativ, erscheint mir als gekünstelt.
	        
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