502 B. 2, K. 4, 8 40. Die Konfirmation
ist aber nicht gesagt (gegen Hansen), daß der herzoglich GS Reinboth kein
Förderer der Konfirmation gewesen sein könne. Daß er zum mindesten nicht
gegen ihre Einführung gewesen sein muß, geht daraus hervor, daß das 16065
auf gottorfschem Gebiet erschienene Kirchenbuch des Olearius ein Konfirmations—
formular enthält. Mag dasselbe immerhin von Klotz stammen (Hansen), so ist
doch nicht anzunehmen, daß Olearius es aufgenommen hätte, wenn sein General—
superintendent gegen die Konfirmation gewesen wäre.
Mit der königlichen Konstitution war freilich noch nicht viel erreicht. Wir
machen uns heute kaum eine Vorstellung davon, wie schwach damals nicht nur die
Staats-, sondern auch die Kirchengewalt in der tatsächlichen Durchführung ihrer
Anordnungen war. Nicht Jahrzehnte, nein, fast Jahrhunderte konnte es dauern,
che eine allgemeine Anordnung sich tatsächlich in allen Gemeinden durchsetzte. Die
Macht der passiven Resistenz war ungemein groß, und die kirchlichen Aufsichts—
mänuer — das zeigen ihre Visitationsberichte — bewiesen eine uns Heutigen schier
unbegreifliche Langmut und Geduld. Ebensowenig wie das Fehlen einer allge—
meinen Anordnung der Konfirmation im herzoglichen Teile es verhindert hat, daß
dieser und jener eifrige und „moderne“ Pastor sie in seiner Gemeinde einführte,
hat das Vorhandensein einer solchen im königlichen Teile dort die Konfirmation
alsbald allgemein gemacht. Ernstliche Versuche scheint man wenigstens im Spe—
zialgebiet der Klotzschen Herrschaft, in der Propstei Flensburg-Bredstedt, gemacht
zu haben. Hier hatte Klotz bereits vor 16081 den Predigern ein Formular für die
Feier zugestellt (Rendtorff S. 48), und für Breklum (bereits 16048), Bordelum,
Langenhorn, Nordhackstedt, Steinbergkirche, Husby haben wir sichere Zeug—
nisse einer frühzeitigen Einführung der Konfirmation. Bezeugt ist sie auch
bereits 1085 für Bramstedt. Daß man in vielen anderen Gemeinden, namentlich
z. B. der Propstei Münsterdorf, damit angefangen hat, ist anzunehmen (Hansen
S. 348 f., 142 f. u. a. St.). Aber sicher ist, daß die neue Uebung
in den meisten Gemeindenbald wieder eingeschlafen ist.
Dahin wirkte noch mehr als die Trägheit vieler Pastoren der Widerstand der
Gemeinden. Von den Städtern wissen wir, daß die vornehmeren Bürger es
ungern sahen, wenn ihre Kinder mit denen der armen gemeinsam vor dem Altar
standen, in den Landgemeinden wird neben dem allgemeinen bäuerlichen Wider—
willen gegen alle Neuerungen die bittere Armut, die vielfach auf dem Lande
herrschte, hinderlich gewesen sein ').
4. Neue Förderung der Konfirmation.
Es sind zunächst einzelne Kirchenmänner gewesen, welche als eifrige Freunde
des neuen Brauches denselben in ihren Einflußgebieten förderten. Als solche sind
namentlich der spätere königliche GES Hudemann (seit 1052 Propst von
Münsterdorf und Segeberg) und sein Nachfolger in der Präpositur, Andreas
Schwesinger von Cronhelm (seit 1008), sowie die GGSe Erd—
mann und Stemann zu nennen (Hansen S. 141 ff.). Im Fürstentum
7) Bezeichnend für die Schwierigkeiten, denen der Pastor bei der Gemeinde begegnete, ist
der Bericht Fabr. d. J. über Norby (Rieseby) von 1041: Die Confirmation, davon in
vorigen Relationen gedacht, bleibt noch stecken, pastor hat arbeit gnug, daß er die erst zum
Abendmahl gehen wollen, zuforderst in sein Hauß bringe und sie daselbst examinire und in—
formire: zu geschweigen, daß er noch ein mehres bey ihnen erhalten solte.