Landtage 1525. 26.
eder einen Wendepunkt in dieser Richtung darstellen, wohl aber bieten sie ein
Stimmungsbild von lebendigster Art: sie zeigen uns, wie weit
reformatorische Gedanken schon in jenen Jahren im Lande verbreitet waren, wie
der Adel zu den Prälaten stand, und wie König Friedrichs Stellung zu den Pro
blemen der Zeit eigentlich aufzufassen ist.
Auf beiden Landtagen handelte es sich in erster Linie um starke Geldforderungen
des Königs (begründet durch seine grosen Aufwendungen bei der Eroberung des
Königsthrones). Auf dem Landtage zu Rendsburg kam es jedoch schon
am ersten Tage zu Verhandlungen, welche direkt das kirchliche Problem betrafen.
Der Kanzler UÜthenhofen eröffnete nämlich die Versammlung mit der Mitteilung,
dast während der durch die Kriegsläufte verursachten zweieinhalbjährigen Abwesen—
heit des Königs aus den Herzogtümern zwischen „Bischöfen, Prälaten, Mannschaft
(Ritterschaft) und Städten mannigfaltige Irrungen, Mißlichkeiten und Unwille“
entstanden seien, welche, wenn sie nicht abgestellt würden, dem Lande zu ewiglichem
Falle und Verderben gereichen würden. Diese Mißhelligkeiten womöglich auszu—
gleichen und so die Eingesessenen des Landes, Prälaten, Mannschaft und Städte in
ewige Freundschaft, Frieden und Eintracht zu bringen, solle auf diesem Landtage
versucht werden. Die verschiedenen Parteien sollten deshalb zunächst ihre gegen—
seitigen Beschwerden vorbringen.
Darauf beratschlagten sich Prälaten, Mannschaft und Städte gesondert. Als
Resultat dieser Beratungen liessen die Stände durch den Mund des Bischofs von
Schleswig dem König folgendes vortragen: J. den König wüßten sie mit nichts
zu beschuldigen, sondern hätten sich nur dafür zu bedanken, daß er „mit sorgfältiger
Mühe“ die Eintracht im Lande aufrecht zu halten sich bestrebt habe; 2. die
Praelaten bitten dringend, daß sie und die ganze Geistlichkeit bei ihren recht—
mäßigen und herkömmlichen Einkünften mögen erhalten bleiben. J. Die Mann—
schaft fordert a) daß Praelaten und ihre Offiziale nicht (um Geldsachen willen)
„bannen“ (mit Erkommunikation drohen), sie (die Ritterschaft) wollten (selber)
einem jeden zu seinem Rechte verhelfen; b) Man habe in den Kirchspielskirchen zu—
meist („vormest“') ungelehrte Kirchherren, die Fabeln predigten und das heilige
Evangelium nicht zu deuten („to duden“) wüßten — darin möge ein Wandel ge—
schehen! c) Auch verkauften die Kirchherren die heiligen Sakramente in Krank—
heiten, in der letzten Not: wenn man ihnen in der Beichte nicht Geld, eine Kuh
oder ein Pferd gebe, weigerten sie ihren (der Ritter) armen Leuten zu grosier Be—
lastung die heiligen Sakramente — das könnten sie nicht dulden („lvden““), es
möge abgestellt werden; 4. Die Städte wüßten von sich aus („erer personen““)
weder den König, noch die Praelaten, noch die Mannschaft zu beschuldigen.
Betrachten wir nun diese Beschlüsse der drei Stände etwas näher, so ergibt sich
folgendes: die Mißhelligkeiten bestehen nur zwischen Adel und Geistlichkeit. Sie
sind offenbar zunächst wegen Geldsachen entstanden, etwa wegen der Verteilung der
Lasten, die schon auf dem (im übrigen unbekannten) Landtage „up der Grander—
heide“ von 1524 die Stände auf sich genommen hatten. Schon damals mögen die
Ritter versucht haben, den Prälaten den Hauptteil der Lasten zuzuschieben. Ferner
haben sowohl manche Ritter wie manche von ihren Bauern den Prälaten bzw.
Geistlichen die gewohnten Abgaben geweigert. Die Geistlichkeit hat darauf mit
Androhung des Bannes reagiert. So kommt es zur Forderung 3Za, die an erster
Stelle steht und den Rittern gewiß die Hauptsache gewesen ist. Zur Verstärkung
dieser Forderung aber kommen sie nun mit Beschwerden reformatorischer Art.
Darunter ist die über ungelehrte Kirchherrn, die Fabeln (Legenden) statt des Evan—
Feddersen, Kirchengeschichte, B. II.