Full text: 1517 - 1721 (2)

Verfall der Beichte 
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anderen Feiertage zur Beichte einzustellen hätten. Diese wohlgemeinte 
Maßregel hatte indes wieder den Nachteil, daß die Leute aus ihrer Berufsarbeit 
herausgerissen wurden und vielfach äußerlich und innerlich zu solcher feinen Seelen— 
feier wenig bereitet waren. 
Das war natürlich besonders bei den mit Hofdiensten überladenen Leibeigenen der Fall. Sehr 
drastisch schildert Fabr. 1039 die Verhältnisse in Lebrade: „Wenn die Unterthanen am 
Sonnabend vormittag in Hofediensten sein, lauffen sie nachmittag faul und schmutzig nach der 
Kirchen zu, mit ihren instrumenten, so sie draußen vor der Kirche lassen; muß bei so hohem 
Werke schlechte Andacht sein; haben nicht so viel Zeit von Hofediensten, daß sie erst nach Hause 
gehen können, weil es oft weit aus dem Wege. Solte nicht so sein.“ Andererseits kam es vor, 
daß die Leute den gutwilligen Herrn betrogen, indem sie vorgaben, zur Beichte zu wollen und 
dann doch nicht hingingen. So berichtet Fabr. von Jellennbete (Krusendorf). 
Von vielen adeligen Herren aber wurde die Vorschrift der Sonnabendsbeichte 
geradezu sabotiert, indem sie sich weigerten, ihre Leute am Werktage zur Beichte 
zu schicken ), daher in zahlreichen Gutsgemeinden noch Jahrzehnte lang nach alter 
Weise die Beichte nur am Sonntag stattfand. Aber auch in den freien Gemeinden 
mußite erst mancher passiver Widerstand überwunden werden. Noch im Jahre 1085 
musite es innerhalb der Propstei Segeberg den Leuten ernstlich eingeschaͤrft werden, 
dast sie nur am Sonnabend beichten dürften. 
Aber auch, wo die Sonnabendbeichte durchgeführt war, wurde sie sicher von 
den wenigsten Geistlichen zu einer Verbesserung ihrer Beichtpraxis benutzt. Ge 
wiß waren nicht alle so pflichtvergessen, wie der Pastor zu Stellanu (vgl. oben 
S. 433). Von den Fleißigen wurde die Zusammenkunft so vieler Leute dazu be 
nutzt, statt der Einzelbelehrung eine gemeinsame Katechismusstunde zu halten, für 
die Bequemen war sie geradezu eine Wersuchung, es so zu halten wie der Stel— 
lauer Pastor und die Privatbeichte zu einer allgemeinen zu machen. Trotzdem die 
Visitatoren angewiesen waren, diesem Unfug zu wehren, wird er sich im Laufe des 
17. Jahrhunderts immer weiter ausgebreitet haben, bis endlich die Adlersche 
Agende aus der Not eine Tugend machte und die allgemeine Beichte zur Regel 
erhob. Damit war die Beichte vollends zu dem geworden, was sie noch heute ist, 
eine ziemlich belanglose Vorbereitung auf die Kommunion ohne irgendwelche er— 
ziehliche und seelsorgerliche Bedeutung. 
5. Kirchenvolk und Altarsakrament. 
Besser als mit der Beichte gelang es in bezug auf den Gebrauch des Altar- 
sakraments die alte Tradition aufrecht zu erhalten. 
Im Anfang mag der Empfang des Kelches gerade ernsteren Leuten viel Be— 
denken und Schwierigkeiten gemacht haben. Die KO (S. 47) schrieb in solchem 
Fall eine dreimonatliche Belehrung vor. Nachdem aber diese Schwierigkeit ge— 
hoben war, mußte gerade in lutherischen Landen das Kirchenvolk inne werden. daß 
d) Von Borby berichtet Fabr.: „Beichte daselbst nur am Sonntag Morgen, weil es 
den Kirchspieljunkern gar fremd, ja höhnisch vorkommen soll, ihre Diener von der Arbeit am 
Sonnabend zur Beichte zu schicken. Klagen daher auch die Geschwornen zum Höchsten, daß 
den armen Leuten dergestalt mit Hofediensten zugesetzt, ja ihrer weder Tag noch Nacht sowohl 
an Sonn und Festtagen geschont wird, daß sie zu nichts qutes kommen können. Bitten, Gott 
wolle die Junker bekehren, da sonst keine Hoffnung.“ Freilich waren nicht alle Junker so 
schlimm. Aufier von dem Jellenbekener Herrn berichtet Fabr. auch von dem Bovenauer, dast 
er seine Leute willig zur Sonnabendsbeichte sende. Aber daß die meisten Adeligen waährend 
des 17. Jahrhunderts die landesherrliche Anordnung sabotierten, steht fest.
	        
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