Full text: 1517 - 1721 (2)

Auflösung der dithmarsischen Landeskirche 
„sambt dem Vagede deß Ordeß“ (dem betr. fürstlichen Landvogte) 
abzuhalten — damit wird das in den Fürstentümern bestehende weltlich-geistliche 
Kirchenvisitatorium auch für Dithmarschen eingerichtet. Statt der bisher von 
den Gemeinden selbst gewählten sollen in jedem Kirchspiel zur moralischen 
Ueberwachung der Gemeinden zwei Eidgeschworene von den Wögten ernanni 
werden. Als einziges Residuum des bisherigen Kirchenregimentes blieb die zwei— 
mal jährlich abzuhaltende ganz Dithmarschen umfassende Synode (Kaland) 
der drei Superintendenten und sämtlicher Geistlichen zur Untersuchung und Ab— 
schaffung etwaiger „Mängel und Gebrechen“ bestehen, jedoch sollen künftig die 
drei Landvögte daran teilnehmen. 
Auch dieser letzte Rest der kirchlichen Einheit Dithmarschens hat nur kurze 
Zeit Bestand gehabt: bald gab es für jeden Landesteil seinen besonderen Kaland. 
Und vollends nach der Zweiteilung des Landes 1581 hat jede kirchliche Verbindung 
zwischen den beiden Teilen aufgehört. Unter verschiedenen Kirchenregimenten, 
hier dem königlichen, dort dem gottorfschen, hat sich trotz gleicher Kirchenordnung 
und völkischer Zusammengehörigkeit in Süder- und Norderdithmarschen ein 
charakteristisch verschiedenes Kirchentum herausgebildet, dessen Spuren noch heute 
deutlich zu erkennen sind: die durch die Reformation entstandene einheitliche 
dithmarscher Landeskirche ist spurlos verschwunden. 
56. Die Reformation Hamburgs. 
Waren Hamburg und Lübeck von den „Herzogtümern“ politisch mehr oder 
weniger geschieden — wirtschaftlich und kulturell standen sie mit dem ganzen 
Lande in der engsten Verbindung. Sie waren die einzigen „Grosistädte““ (Ham— 
burg hatte um 1500 15 000, Lübeck 30 000 Einwohner); sie waren die Mittel 
punkte des Handels, der höheren handwerklichen und künstlerischen Produktion, 
namentlich, was für unser Wissensgebiet besonders wichtig ist, des Buchdrucks 
und des Buchhandels. Die kirchliche Bedeutung, die sie vor der Reformation als 
Sitz der höchsten kirchlichen Behörden Holsteins hatten, haben ste nach derselben 
in gewisser Weise behalten, indem in ihren reich besoldeten Pfarreien die führenden 
Theologen saßen, die in unserm bis 1005 eines wissenschaftlichen Mittelpunktes 
entbehrenden Lande so spärlich vertreten waren. So ist die verhältnismäßig früh 
einsetzende Reformation dieser beiden Städte auch für unser Land ohne Frage 
von größter Bedentung gewesen, und eine Geschichte derselben, wenn auch nur 
in der Form einer kurzen Uebersicht, kann in unserm Zusammenhange nicht ent 
behrt werden“ 
1. Hamburg bis zur Ankunft Bugenhagens (1522- 1528). 
Zur Zeit der Reformation besaß Hamburg auster dem (1806 abgebrochenen) 
Dom vier Pfarrkirchen, St. Petri, St. Jacobi, St. Nicolai und St. Katha— 
rinen. Die nächsten Pfarrkirchen in Holstein waren Mienstedten, Eppendorf und 
) Literatnur j. bei Witt S. 185 ff. Auser Sillem, Einführung der Ref. in Hamburg 
(Schrr. des VfRefgesch. 10, Halle 1880) ist von mir für Hamburg besonders benutzt worden 
Kurt Beckey, Die Reformation in Hamburg (1929), sewie die kurze und schöne Dar— 
siellung „Hamburg im ZA der deutschen Ref.“ von H. Reincke in „Hamburg Einst und 
Vetzt“ (1935)9 S. 29358
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.