Full text: Die Juden und das Wirtschaftsleben

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objekt betrachtet wird, das er behalten, nicht verkaufen will 
Aber als solches Besitzobjekt. im ruhenden Zustande funktioniert 
das Wertpapier gar nicht als Effekt, es brauchte um diese Rolle 
zu spielen, gar nicht es selber zu sein: eine irgendwelche persön- 
liche Schuldurkunde könnte denselben- Dienst leisten. Spezifisch 
ist ihm nur seine leichte Verkäuflichkeit und nur um derentwillen 
mußte jener mühsame Prozeß der Versachlichung vollzogen 
werden. Alle Eigenart, die unser Wirtschaftsleben durch die 
Ausbildung der Effekten. erfährt, beruht ausschließlich in deren 
Beweglichkeit, die sie zum raschen Besitzwechsel geeignet machen. 
Das sind ja Selbstverständlichkeiten, die ich nur um ‚des Zu- 
sammenhanges willen hier aussprechen mußte, 
Ist aber der Lebensberuf des Effekts der, leicht und mühelos 
von Hand zu Hand zu gleiten, so sind für die Entwicklung des 
Effektenwesens alle diejenigen Einrichtungen. von entscheidender 
Bedeutung, die den Besitzwechsel dieser Vermögenswerte .er- 
leichtern. Zu diesen‘ Einrichtungen gehört in erster Linie ein 
passendes Recht. Passend für den gedachten Zweck. ist aber 
ein Recht dann, wenn es eine rasche Entstehung neuer Be- 
ziehungen zweier Personen zueinander oder einer Person zu 
einer Sache möglich macht. - 
Beruhen die Lebensbedingungen einer Gesellschaft darin, 
daß jedes Ding der Regel nach in den Händen eines: und des- 
selben Eigentümers verbleibt — wie etwa in einer eigenwirt- 
schaftlich organisierten Volksgemeinschaft —,.so wird. das Recht 
alles ’aufbieten, um die Beziehungen zwischen Person und Sache 
so fest wie möglich zu gestalten, während umgekehrt, wenn die 
Bevölkerung auf dem unausgesetzten Neuerwerbe von Gütern ihr 
Dasein aufbaut, das Recht grundsätzlich auf Sicherung des Ver- 
xehrs ausgerichtet sein wird. Wiederum Selbstverständlichkeiten, 
deren Erwähnung uns nun aber mitten in das hier zur Erörterung 
stehende Problem hineingeführt hat.‘ 
Und zwar so: unser reges Verkehrsleben, vor allem aber 
der Handel mit Wertpapieren, heischt namentlich ein Besitz- 
recht, das die Vernichtung alter und die Entstehung neuer 
Rechtsbeziehungen nach Möglichkeit erleichtert, also” gerade 
das. Gegenteil von dem bestimmt, was etwa das deutsche und 
das römische Recht anstrebten. Diese beiden erschwerten den 
Eigentumsübergang in jeder Hinsicht und versuchten, die Eigen-
	        
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