Full text: Die Juden und das Wirtschaftsleben

_ 344 — 
habe, so würde diese Beimischung immer noch erst eine quantite 
negligeable gewesen sein, die an dem ethnischen Charakter des 
jüdischen Stammes gewiß nichts zu ändern vermocht hatte. Zu 
allem Überfluß ist es nun aber noch zweifelhaft, ob der Übertritt 
sich nicht auf die Herrscher oder die herrschende Klasse beschränkt 
habe 5324. 
Bleiben die Mischehen als Quell der Blutsvermengung. Daß 
auch sie in manchen Epochen der jüdischen Geschichte statt- 
gefunden haben, dürfen. wir als ausgemacht ansehen. Teils be- 
rechtigen uns zu ‚dieser Annahme Schlüsse aus der allgemeinen 
Lage des Judentums. Wir dürfen erwarten, daß die Mischehen 
zwischen Juden und Nichtjuden in den Zeiten besonders häufig 
waren, in denen sich die Bande der jüdischen Gemeinschaft zu 
lockern begannen: also etwa in den letzten vorchristlichen Jahr- 
hunderten oder im 12; und 13. Jahrhundert in Spanien. Aber 
wir wissen auch, daß diese Lockerung immer nur ganz vorüber- 
gehender Natur ‘war, daß die jüdische Orthodoxie sehr bald 
wieder für Zusammenschluß und schroffe Abschließung gegen 
Andersgläubige, Sorge trug. Was die Pharisäer in der helleni- 
stischen Zeit vollbrachten, war im 13. Jahrhundert in Spanien 
eine Folge des Maimunistreites, der zu solcher Reaktion führte, 
daß sogar schon geschlossene Ehen mit Christinnen und Muhameda- 
nerinnen gelöst wurden 5%, 
Andernteils weisen ausdrückliche Verbote jüdisch-christlicher 
Mischehen, deren wir während der früheren Jahrhunderte auf 
den spanischen Konzilen begegnen, darauf hin, daß sie jedenfalls 
vorgekommen sind: der Kanon 16 des Konzils von Elovia (304) 
bestimmt: Die Töchter von Katholiken sollen Ketzern nicht zur 
Frau‘ gegeben werden: es sei denn, diese bekehrten sich zum 
Katholizismus; dasselbe gilt für Juden und Schismatiker. Kan. 14 
des 3. Konzils zu Toledo (589) verbietet Juden, sich Christinnen 
als Eheweiber oder Maitressen zu halten. Alle solchen Ver- 
bindungen entsprossene Kinder sollen getauft werden. Nach Kan. 63 
des 4. Tol. Konzils (633) müssen Juden, die Christinnen zur Frau 
haben, das Christentum annehmen, wenn sie mit ihrer Frau 
weiter leben wollen®*®*, Daß die gegen diese Verbote ver- 
stoßenden Ehen sehr häufig gewesen sein sollten, ist kaum anzu- 
nehmen. Die Infizierung des jüdischen Stammes mit spa- 
nischem Blut ist um so weniger bedeutend gewesen, als sicher
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.